Hallo an alle!
Ein Mensch absolviert ein vierwöchiges Praktikum bei einem regionalen Radiosender. Während dieses Praktikums baut er einige Beiträge.
Er wird bei einer Veranstaltung von einer Privatperson gebeten, einen gebauten Beitrag nach dem Senden dieser Person zuzumailen.
Das wurde auch gemacht.
Zwei Monate später meldet sich die Privatperson noch einmal bei dem (in diesem Falle dann) ehemaligen Praktikanten und erzählt, dass er diesen Beitrag auch an die Veranstalter gemailt hat. Diese wollen den Beitrag gerne auf ihre Homepage bringen.
Der ehemalige Praktikant ist zwar happy, doch komme ihm Bedenken: war da nicht ein Urteil, dass Radio- und Fernsehsendungen nur eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt werden dürfen?
Von daher ist dieser Mensch unsicher, ob er das Einverständnis geben darf oder ob er damit in Teufels Küche käme, wenn er sein Okay gibt.
Er ist der Urheber des Berichts.
Weiß das jemand von Ihnen genauer?
Lieben Gruß
Michael Vogl
Urheberrecht
Hallo,
unabhängig von der Verweildauerkategorie für diesen Radiobeitrag wäre es am besten, wenn der Praktikant in diesem hypothetischen Fall bei dem Radiosender nachfragen würde, bei dem er das Praktikum absolviert hätte. Denn da es sich dabei um eine Produktion des entsprechenden Radiosenders handeln würde, hätte dieser auch die Rechte daran.
Zumindest für öfftl-rechtl.-Sender gilt: Alle Sendungen und Beiträge im Fernsehen und Radio sind urheberrechtlich geschützt. Für eine Verwertung muss eine Lizenz erworben werden. Eine Ausnahme ist die Verwendung für ausschließlich private Zwecke. Dafür (§ 53 Abs.1 UrhG) dürfen Fernsehsendungen/ Radiobeiträge aufgenommen und abgespielt werden.
Das würde bedeuten: Auch wenn die Firma, die den Beitrag nun auf ihre Homepage stellen möchte, den Beitrag selbst im Radio mitgeschnitten hätte, dürfte sie diesen Mitschnitt nur für private Zwecke nutzen - keinesfalls für eine Publikation im Netz. Außer, sie würde zuvor eine entsprechende Lizen erwerben.
Vermutlich gelten für Öff-Rechtl-Sender urheberrechtlich die gleichen
Bestimmungen wie für Privatsender. Sonst möge man mich bitte hier korrigieren…
Viele Grüße
Stefanie (arbeitet in einer ARD-Anstalt)
Hallo,
unabhängig von der Verweildauerkategorie für diesen
Radiobeitrag wäre es am besten, wenn der Praktikant in diesem
hypothetischen Fall bei dem Radiosender nachfragen würde, bei
dem er das Praktikum absolviert hätte. Denn da es sich dabei
um eine Produktion des entsprechenden Radiosenders handeln
würde, hätte dieser auch die Rechte daran.
Du kennst den Praktikumsvertrag? Das UrhG sieht die Rechte grundsätzlich beim Urheber, und zwar alle.
Zumindest für öfftl-rechtl.-Sender gilt: Alle Sendungen und
Beiträge im Fernsehen und Radio sind urheberrechtlich
geschützt.
Das hat nichts mit öfftl.-rechtl., sondern mit dem Urhebergesetz zu tun. Sie sind auch geschützt, wenn sie nicht veröffentlicht werden.
Für eine Verwertung muss eine Lizenz erworben
werden. Eine Ausnahme ist die Verwendung für ausschließlich
private Zwecke. Dafür (§ 53 Abs.1 UrhG) dürfen
Fernsehsendungen/ Radiobeiträge aufgenommen und abgespielt
werden.
Das gilt für alle urheberrechtlich geschütze Werke.
Vermutlich gelten für Öff-Rechtl-Sender urheberrechtlich die
gleichen Bestimmungen wie für Privatsender. Sonst möge man mich bitte
hier korrigieren…
Noch ist in D das Recht nicht privatisiert …
Gruß
osmodius
Hallo Michael
Der ehemalige Praktikant ist zwar happy, doch komme ihm
Bedenken: war da nicht ein Urteil, dass Radio- und
Fernsehsendungen nur eine bestimmte Zeit zur Verfügung
gestellt werden dürfen?
ob es da ein Urteil gab, vermag ich icht mit Gewissheit zu sagen. In jedem Fall entsprang die Regelung dem Streit zwischen öfftl.-rechtl. und privaten TV-Anstalten um deren Mediatheken.
Von daher ist dieser Mensch unsicher, ob er das Einverständnis
geben darf oder ob er damit in Teufels Küche käme, wenn er
sein Okay gibt.
In der Hinsicht sehe ich keine Probleme.
Er ist der Urheber des Berichts.
Ohne Frage. Bleibt die Frage, die Stefanie anspricht: Was wurde mit dem Sender vereinbart? Wenn im Rahmen des Praktikumvertrags die Verwertungsrechte exklusiv an den Sender abgetreten wurden, dann dürfte da das Problem liegen, das allerdings durch eine freundliche Anfrage gelöst werden könnte.
Gruß
osmodius
Du kennst den Praktikumsvertrag? Das UrhG sieht die Rechte
grundsätzlich beim Urheber, und zwar alle.
ja. die nutzungsrechte aber nicht.
Hallo!
Danke erst einmal für die Antworten.
Im Praktikumsvertrag stand nichts von der Abtretung der Nutzungsrechte.
Lieben Gruß
Michael Vogl
(der auch gerne bei einem Radiosender als Radiojournalist und Moderator arbeiten möchte)
Du kennst den Praktikumsvertrag? Das UrhG sieht die Rechte
grundsätzlich beim Urheber, und zwar alle.
ja. die nutzungsrechte aber nicht.
Natürlich liegen die Nutzungsrechte beim Urheber, wie könnte er sein Werk sonst selbst nutzen oder Dritten Nutzungsrechte einräumen …
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html