unsere Chef hat Radiohören in den Diesträumen verboten.
Gründe: Beschwerden von Besuchern, Gebühren bzw. Anmeldepflicht,Brandschutzbestimmungen,Stromverbrauch!!!
Können alle Mitarbeioter bestraft werden, wenn einige Anlass zur Ermahnung gegeben haben?
Der Rest der Gründe ist wohl nicht haltbar — oder?
Danke
hm
An einigen Arbeitsplätzen ist bei uns das Radio erlaubt. Der Arbeitgeber zahlt die GEZ-Gebüren, die Radios werden von der Abteilung Elektrik regelmässig überprüft.
An sämtlichen Pulikumsarbeitsplätzen ist das Radio tabu!
Zu der Zeit als ich noch in´einer Kommunalen Stadtverwaltung gearbeitet habe, gab es mal ein Rundschreiben, dass die Kosten der Aquarien vom AUfsteller zu tragen sind. Nix gegen einen gemütlichen Arbeitsplatz! aber ich gehe davon aus, dass Dein Arbeitgeber Recht hat!
Liebe Grüsse
Ayla, ohne Radio und ohne Aquarium am Arbeitsplatz!
leider hat der Chef in allen Punkten recht. Bei Zuwiderhandlung kann (und wird er auch wahrscheinlich) abmahnen. Also lieber fügen.
MfG
Michael
unsere Chef hat Radiohören in den Diesträumen verboten.
Gründe: Beschwerden von Besuchern, Gebühren bzw.
Anmeldepflicht,Brandschutzbestimmungen,Stromverbrauch!!!
Können alle Mitarbeioter bestraft werden, wenn einige Anlass
zur Ermahnung gegeben haben?
Der Rest der Gründe ist wohl nicht haltbar — oder?
Danke
hm
Können alle Mitarbeioter bestraft werden, wenn einige Anlass
zur Ermahnung gegeben haben?
Hängt davon ab, was du unter „Bestrafung“ verstehst.
Dass irgendwelche Regeln verschärft werden? Ja, denn das ist keine Bestrafung im rechtlichen Sinne.
Dass alle Mitarbeiter abgemahnt werden? Nein. Denn eine Abmahnung erfolg auf Grund eines Fehlverhaltens und kann deshalb nur Mitarbeiter treffen, die ein solches an den Tag legen.
unsere Chef hat Radiohören in den Diesträumen verboten.
Gründe: Beschwerden von Besuchern, Gebühren bzw.
Anmeldepflicht,Brandschutzbestimmungen,Stromverbrauch!!!
Können alle Mitarbeioter bestraft werden, wenn einige Anlass
zur Ermahnung gegeben haben?
Zuerst einmal muss ich hinweisen, dass es letztlich dreist ist, wenn man dies nicht schon als unverschämt bezeichnen muss, wenn Besucher anwesend sind, dass Radios laufen. Ein Büro ist kein Kaufhaus. Musik kann bei einzelnen Besuchern durchaus irritierend und störend wirken.
Anmeldepflicht besteht, wenn ein Radio im Büro benutzt wird und andere mithören. Stromverbrauch ist wohl ein Argument, aber auch der Brandschutz. Das Unternehmen ist nicht gegen Feuer versichert, wenn durch privat mitgebrachte Geräte eines Mitarbeiters ein Schadenfeuer ausgelöst wird.
Der Rest der Gründe ist wohl nicht haltbar — oder?
Danke
hm
Grundsätzlich ist nichts einzuwenden, wenn jemand am Arbeitsplatz gemässigt Musik hört. Persönlich sehe ich dies sogar als Motivationsschub. Dort jedoch wo Publikumbsverkehr besteht, muss einfach klar sein, wenn jemand kommt, ist die Musik weg. Abends muss das Radio von Netz getrennt werden. Da euer Boss jedoch nun alles untersagt hat, wird Nichteinhaltung notfalls zur Abmahnung führen.
Solange Eierkocher u. Kaffeemaschine erlaubt sind,
wird die Welt ja nicht untergehen.
Salve hm
Es gibt so klitzekleine Radios, die nur mit Headset funktionieren. Damit kannst Du sicherlich zur vollen Stunde Dein Informationsbedürfnis befriedigen.
Eierkocher sind nicht erjlaubt, und wenn es hier kostenlose Kaffeeautomaten auf jedem Flur gäbe, wie ich sie bei Bosch in Berlin bewundern durfte (ist zugegeben ne Weile her), bräuchte ich auch keine Kaffeemaschine.
Zu den Argumenten:
-Radio höre ich erst mal vor wie nach- der Dienstherr hat nämlich den Personalrat nicht beteiligt -Folge: Verbot ist unwirksam!
-der Stromverbrauch ist zwar irrelevant (0,001 W/h) aber ich höre per Akku.
-Anmeldepflicht weiß ich nicht genau, dachte bisher, das Radio ist als mobiles gerät über meine „Hausanmeldung“ abgedeckt.
-wenn es hart kommt „nuddelt“ eben tatsächlich mein mp3-Player den ganzen Tag. da kann ich ja die Nachrichten aufnehmen und sich (mit etwas Verspätung allerdings) anhören.
Kurz ich finde es kleinlich und klippschulenhaft solch ein Verbot zu verhängen.
Wenn es Beschwerden gegeben hätte, müßte man gegen die betreffenden „gehörgeschädigten“ vorgehen, aber nicht ein generelles Verbot erlassen.
Bis neulich
harry
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
-Anmeldepflicht weiß ich nicht genau, dachte bisher, das Radio
ist als mobiles gerät über meine „Hausanmeldung“ abgedeckt.
Das sagt die GEZ in ihren FAQs:
"Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz
Ich habe ein Radio an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Gerät anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung bereits Gebühren zahle?
Ja. Für ein von Ihnen aufgestelltes Hörfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung vorhandenen Geräten. Dies gilt auch, wenn Sie das Gerät nicht ständig, sondern nur ab und zu mit an Ihren Arbeitsplatz nehmen.
Wir stellen unseren Mitarbeitern ein Radio am Arbeitsplatz zur Verfügung. Wer muss diese Geräte anmelden?
Stellt das Unternehmen seinen Mitarbeitern Rundfunkgeräte zur Verfügung, so ist das Unternehmen für die Geräte anmelde- und gebührenpflichtig."
(http://www.gez.de/)