Hallo,
im Zusammenhang mit einem ärztlichen Behandlungsfehler habe ich beim betreffenden Krankenhaus die kompletten Krankenunterlagen angefordert. Das wichtigste Dokument, das den Behandlungsfehler wohl nachweist, ein radiologischer Befundbericht, wurde zunächst gar nicht herausgegeben, erst nach mehrmaligen Drängen liegt mir nun ein Schrifstück mit einem Befund vor, dieses Schriftstück trägt weder Name des Krankenhauses und der Abteilung noch ein Ausstellungsdatum und auch keine Unterschrift oder den Namen des Arztes, der diesen Befundbericht erstellt hat. Ich vermute, dass hier jemand den tatsächlichen Befundbericht nachträglich manipuliert hat, dies aber nicht mit seinem Namen unterschreiben möchte.
Auf erneute Anfrage, uns eine Kopie des Originalbericht der Radiologischen Abteilung des Krankenhauses beim Krankenhaus sagte man uns, dass sie uns alle vorliegenden Unterlagen ausgehändigt hätten.
Gibt es irgenwelche Gesetze, Richtlinien oder Vorschriften, die genau festlegen, was ein radiologischer Befundbericht enthalten muss?
Für eine Antwort danke ich schon mal herzlich
Gruß
Petra
Ich hoffe, daß wir nicht gegen FAQ 1129 verstoßen, aber dies ist ein generelles medizinisch-rechtliches Problem.
im Zusammenhang mit einem ärztlichen Behandlungsfehler habe
ich beim betreffenden Krankenhaus die kompletten
Krankenunterlagen angefordert. Das wichtigste Dokument, das
den Behandlungsfehler wohl nachweist, ein radiologischer
Befundbericht, wurde zunächst gar nicht herausgegeben, erst
nach mehrmaligen Drängen liegt mir nun ein Schrifstück mit
einem Befund vor,
Sie glauben, daß ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt. Ich vermute mal, daß Sie zu einem Rechtsanwalt marschiert sind und dieser nun alles eingeleitet hat.
Dies gilt heute als rechtsfehlerhaft. Ansprechpartner ist in solchen Fällen immer die Gutachterkommission der zuständigen Ärztekammer.
Sicher hat jeder Patient Anspruch auf Einblick in seine Krankenunterlagen, aber manche Ärzte und Krankenhäuser zieren sich.
Bei der Ärztekammer gibt es so etwas nicht. Die fordert und es wird geliefert.
Nebenbei: Man erspart sich einen Prozeß (und den Rechtsanwalt). Der Spruch der Schiedskommission wird gewöhnlich von den Gerichten akzeptiert. Die Haftpflichtversicherungen wissen das.
dieses Schriftstück trägt weder Name des
Krankenhauses und der Abteilung noch ein Ausstellungsdatum und
auch keine Unterschrift oder den Namen des Arztes, der diesen
Befundbericht erstellt hat.
Üblich ist die Angabe, von wann die befundete Aufnahme stammt. Weitere Angaben sind krankenhausintern nicht erforderlich.
Ich vermute, dass hier jemand den
tatsächlichen Befundbericht nachträglich manipuliert hat, dies
aber nicht mit seinem Namen unterschreiben möchte.
Unwahrscheinlich. Ist was passiert, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Daß ein Arzt sich noch zusätzlich mit der Straftat der Urkundenfälschung belastet ist sehr unwahrscheinlich.
Auf erneute Anfrage, uns eine Kopie des Originalbericht der
Radiologischen Abteilung des Krankenhauses beim Krankenhaus
sagte man uns, dass sie uns alle vorliegenden Unterlagen
ausgehändigt hätten.
Welche Antwort haben Sie erwartet??
Gibt es irgenwelche Gesetze, Richtlinien oder Vorschriften,
die genau festlegen, was ein radiologischer Befundbericht
enthalten muss?
Nein. Krankenhausintern ist man da frei.
Generell: Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie irgendwelche internen Befundberichte, gleich welcher Art, unterschrieben.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich glaube, das ist wirklich eine rechtliche Frage. Nur so viel: Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind, soweit ich weiß, nicht wirklich unabhängig.
Gruß
Petra
Ich glaube, das ist wirklich eine rechtliche Frage. Nur so
viel: Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind, soweit
ich weiß, nicht wirklich unabhängig.
Von wem sollen sie abhängig sein?
Die Besetzung besteht gewöhnlich aus einem Allgemeinarzt. einem Arzt des betreffendem Fachgebiets und einem vorsitzenden Richter (oft einem Oberlandesgerichtspräsidenten)
Und einem Richter in Deutschland die Unabhängigkeit absprechen - bei aller meiner Neigung zur Kritik, aber das würde ich nicht wagen.
Aus Ihren Antworten erkenne ich Ihre medizinische Kompetenz. Dann konzentrieren wir uns auf medizinische Fakten: Es geht um die Befunde zu folgenden MRT-bzw. Röntgenaufnahmen.
http://bilder.schochdesign.de
Aufgenommen zwei TAge nach einer HWS Operation mit PEKK-Cage-Fusion, 10 Stunden nach einem schweren Sturz (Krankenhaus 1)
sowie 3 Wochen nach dieser Operation (Krankenhaus 2)
Die Röntgenaufnahmen wurden ebenfalls zwei Tage nach der Operation aufgenommen.
Mündliche Diagnosemitteilung: Alles in Ordnung, kein Handlungsbedarf, keine weitere KOntrolle nötig.
Schriftlicher Befund wurde wie gesagt über zwei Jahre lang nicht rausgerückt.
Medizinisches Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse angefordert, jedoch noch nicht da.
Wie beurteilen Sie die Aufnahmen?
Gruß
Petra
Hallo,
die Klinik ist verpflichtet dich über deine Befunde zu unterrichten und muss dir verständlich machen was das heißt, aber sie muss dir nicht ihre Unterlagen (egal ob Kopie oder Original auszuhändigen).
Das einzige was du machen kannst ist zu deinem Hausarzt zugehen und der soll sich Einsicht in die Akte holen, denn ihm gegenüber sind sie verpflichtet den Krankheitsverlauf sowie die genaue Diagnostik zu schildern.
Aber am Besten du lässt dich zur Sicherheit von einem 3. Arzt unabhängig von den anderen nochmals untersuchen.
Grüße Sk7
Hallo sk7,
danke für die Antwort. Der Arzt oder das Krankenhaus muss mir sehr wohl Einsicht in die Behandlungsunterlagen geben, das ist mein Recht als Patient. Zwar nicht die Original, aber Kopien (gegen Bezahlung).
Darum geht es mir aber nicht. Hier geht es um ein Schriftstück, von dem das Krankenhaus sagt, es sei der Befundbericht.
Ich will wissen, welche Person diesen Bericht geschrieben hat. Denn der Befundbericht schreibt etwas anderes, als was die Bilder zeigen, er ist also
(zumindest in Teilen) falsch. Und es muss doch möglich sein, denjenigen, der diesen Befundbericht geschrieben hat, ausfindig und gegebenenfalls haftbar zu machen.
Gruß
Petra