Radlager auf Kulanz?

Hallo zusammen!

Folgender Vorfall:

Ich habe im Februar diesen Jahres das
linke vordere Radlager ersetzen lassen.

Nun ist das Radlager nach 5 Monaten, bzw.
10.000 km defekt. Die (gleiche) Werkstatt
hat es ausgetauscht und mir wie gehabt berechnet.

Das kann ja wohl nicht angehen, oder?

Ich habe vor der Reparatur mit dem Meister
gesprochen, der mir versicherte, falls es
das gleiche Radlager wie vor ein paar Monaten
sein sollte, der Vorgang per Kulanz geregelt
wird, sofern ich bis dato keine 20- bis 30000km
gefahren bin.

Was meint ihr? Und falls ich das Radlager umsonst
bekommen würde, wie verhält es sich mit den
Lohnkosten?

Ich danke euch!

MfG

Sven

Hallo!

Beschreibe doch bitte mal den Fahrzeugtyp,
und welche Probleme Du mit dem Radlager hattest.

Dann kann ich Dir vielleicht was schreiben, was die Werkstatt falsch gemacht hat, oder nicht beachtet hat. Ich habe da reichlich Erfahrung, kenne auch die Ursache der Renault-Radlagerkrankheit.

Rechtlich gesehen hast Du da gute Karten,
höchstens, das erneuerte Radlager wurde durch ein Schlagloch, Bordsteinkante oder so von Dir beschädigt.
Das lässt sich aber nachträglich eindeutig nachweisen.

Grüße, Steffen!