Radweg entgegen der Fahrbahn benutzen

Hallo,
kann jemand sagen, ob man mit einer 5-Jährigen auf dem Radweg entgegen der Fahrbahn fahren darf?
Also: Die 5-Jährige fährt selbst nebenher. Wenn man auf dem Weg nach Hause ist, und dann an einer Ampel die Straßenseite wechselt, und die letzten hundert Meter entgegen der Fahrbahn fährt, weil man dann zu Hause ist, darf man das? Es gilt ja eigentlich, das man mit der Fahrbahn fahren muß, wenn 2 Radwege vorhanden sind. Aber sollte man den Kindern nicht beibringen, die Ampel zu benutzen? Danke schon mal im Voraus für eure Antworten und schönes Wochenende.
shirin05

Hallo,

prinzipiell gilt in erster Linie die Fahrradwegbeschriftung. Wenn dort Richtungspfeile in nur einer Richtung zu sehen sind, darf man nicht in die entgegengesetzte Richtung fahren, auch wenn nur auf einer Fahrbahnseite ein Radweg vorhanden ist. In dem Fall müsste man zwangsläufig schieben.
Ist das Fahren in beiden Richtungen erlaubt, spielt es auch keine Rolle, ob auf beiden Seiten ein Radweg verläuft.
Wenn keine gesonderte Beschriftung vorhanden ist, sollte, sofern vorhanden, der auf der in Fahrtrichtung rechte Radweg verwendet werden. Ist dieser nicht vorhanden, kann der linke verwendet werden. Meine Mutter hatte da vor wenigen Jahren einen Unfall (ist von einem abbiegenden Fahrzeug angefahren worden) und da wurde zumindest entschieden, dass der Fahrzeugfahrer im Unrecht war.

Grüsse,
d.

Hallo!

kann jemand sagen,

Ja, ich!

ob man mit einer 5-Jährigen auf dem Radweg

Nein, die Fünfjährige muss den Gehweg benutzen.

entgegen der Fahrbahn fahren darf?

Du meinst entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung? Darf man weder mit noch ohne Fünfjährige.

Also: Die 5-Jährige fährt selbst nebenher. Wenn man auf dem
Weg nach Hause ist, und dann an einer Ampel die Straßenseite
wechselt, und die letzten hundert Meter entgegen der Fahrbahn
fährt, weil man dann zu Hause ist, darf man das?

Nein, s. o.

Es gilt ja
eigentlich, das man mit der Fahrbahn fahren muß, wenn 2
Radwege vorhanden sind.

DAs gilt auch uneigentlich.

Aber sollte man den Kindern nicht
beibringen, die Ampel zu benutzen?

Sollte man, wenn sie als Fußgänger unterwegs. Und jetzt die Gegenfrage: Sollte man Kindern beibringen, dass man Radwege in der falschen Richtung benutzen darf, wenn man fast zu Hause ist? Wohl eher auch nicht. Wer alles richtig machen will, geht deshalb die letzten hundert Meter zu Fuß.

Hallo shirin,
kann jemand sagen, ob man mit einer 5-Jährigen auf dem Radweg
entgegen der Fahrbahn fahren darf?

weder mit noch ohne.

Also: Die 5-Jährige fährt selbst nebenher.

aber bitte auf dem Gehweg.

Wenn man auf dem Weg nach Hause ist, und dann an einer Ampel die
Straßenseite wechselt, und die letzten hundert Meter entgegen der
Fahrbahn fährt schiebt, weil man dann zu Hause ist,

dann darf man das. Das Kind darf übrigens schon auf dem Gehweg fahren, aber die Begleitperson nicht.

Aber sollte man den Kindern nicht
beibringen, die Ampel zu benutzen? Danke schon mal im Voraus
für eure Antworten und schönes Wochenende.

Klar, und mit dem Rad über die Straße schieben, und dass Mutter die letzten hundert Meter eben schieben muss, während das Kind aufmerksam auf dem Gehweg fahren darf.

Gruß, Karin
PS: Man darf nicht nur nicht falsch fahren, es ist auch dreimal so gefährlich wie auf dem richtigen Radweg zu fahren, und zehnmal so gefährlich wie auf der Straße fahren.

Hallo Karin,

kann jemand sagen, ob man mit einer 5-Jährigen auf dem Radweg
entgegen der Fahrbahn fahren darf?

weder mit noch ohne.

Das ist falsch (das „noch ohne“ zumindest). §2 StVO (http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html) gibt an, dass linke Radwege durchaus benutzt werden dürfen, sofern sie entsprechend beschildert sind.
Und wenn der linke Radweg mit den Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert ist, gilt auch eine Nutzungserlaubnis.

Ansonsten stimmt es, dass ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg nutzen muss, zumindest sofern einer vorhanden ist.

Viele Grüsse,
d.

Hallo d.,

kann jemand sagen, ob man mit einer 5-Jährigen auf dem Radweg
entgegen der Fahrbahn fahren darf?

weder mit noch ohne.

Das ist falsch (das „noch ohne“ zumindest). §2 StVO
(http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html) gibt an, dass linke
Radwege durchaus benutzt werden dürfen, sofern sie
entsprechend beschildert sind.
Und wenn der linke Radweg mit den Zeichen 237, 240 oder 241
beschildert ist, gilt auch eine Nutzungserlaubnis.

wenn schon genau, dann richtig: Wenn der linke Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist, dann ist das keine Erlaubnis, sondern eine Verpflichtung.

Und ich gehe mal davon aus, dass ein benutzungspflichtiger linker Radweg die Frage gar nicht ausgelöst hätte.

Gruß, Karin
PS: Danke, dass Du einer ADFC-verkehrspolitisch aktiven bestätigst, dass ihre jahrelange verkehrspolitische Arbeit doch wirklich im Hirn hängengeblieben ist.

Hallo,

wenn die Nutzung des linken Radwegs unzumutbar ist, muss er nicht benutzt werden. Die Unzumutbarkeit gibts zwar auch für den rechten Radweg, der linke Radweg umfasst aber ein weiteres Kriterium: Auf kurzen Strecken muss der linke Radweg nicht benutzt werden. Für rechte Radwege gilt das nur, wenn sie nicht benutzbar sind durch z.B. Schnee, Scherben, parkende Autos, etc.

Zudem frage ich mich, wenn Deine „jahrelange verkehrspolitische Arbeit“ angeblich hängenblieb, wieso Du hier weiszumachen versuchst, die Benutzung linker Radwege sei generell unzulässig.

Viele Grüsse,
d.

Hallo d.,

Zudem frage ich mich, wenn Deine „jahrelange
verkehrspolitische Arbeit“ angeblich hängenblieb, wieso Du
hier weiszumachen versuchst, die Benutzung linker Radwege sei
generell unzulässig.

nochmal zum wiederlesen: Und ich gehe mal davon aus, dass ein benutzungspflichtiger linker Radweg die Frage gar nicht ausgelöst hätte.

Und um meinen Gedankengang weiter zu klären: Ich käme nie auf die Idee zu fragen, ob ich einen Radweg benutzen darf, wenn meine Richtung per Schild als benutzungpflichtig angeordnet wurde.

Da die UP ja vom „Ampel überqueren“ schrieb, sieht die wahrscheinlichste Verkehrsführung ja aus, dass sie an einer Kreuzung die Straße überquert, und dann mit Kind in Gegenrichtung fahren möchte. Um hier eine verkehrliche Anordnung zu treffen, müsste ja dort ein Schild stehen.

Gruß, Karin