Hallo allerseits,
ist es gestattet, als Radfahrer einen Radweg in einer Einbahnstrasse in Gegenrichtung zu befahren?
Liebe Grüße,
Hasta Lavista
Hallo allerseits,
ist es gestattet, als Radfahrer einen Radweg in einer Einbahnstrasse in Gegenrichtung zu befahren?
Liebe Grüße,
Hasta Lavista
Meines Wissens nur, wenn es ausdrücklich erlaubt ist.
Hier bei uns ist in entsprechenden Einbahnstaßen auch ein Hinweis auf Gegenverkehr durch Radfahrer
und wer hat dann Vorfahrt?
Hier bei uns ist in entsprechenden Einbahnstaßen auch ein
Hinweis auf Gegenverkehr durch Radfahrer
Diese Frage habe ich mir auch schon lange gestellt: wenn ein Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung aus einer Einbahnstrasse kommt, gilt dann für den kreuzenden Verkehr rechts-vor-links oder ist der Fahrradfahrer niemals vorfahrtsberechtigt?
Gruß,
Frank
Hi Frank,
bei uns in Frankfurt gilt rechts vor links, auch wenn der Radfahrer gegen die Einbahnstraße fährt. In meinen Augen eine Sch***-Regelung, wegen der ich schon ein paar Mal kurz davor war einen Radler auf die Kühlerhaube zu laden.
Ciao
Uwe
Nur wenn ausdrücklich gekennzeichnet…
darf die Einbahnstraße von Radfahrern auch in Gegenrichtung genutzt werden.
Ansonsten gilt das Einbahnstraßengebot auch auf den vorhandenen Radwegen. (BGH DAR 19782,14=VersR 1982,94)
Hallo allerseits am Feiertag,
Aus dieser (speziell gekennzeichneten) Einbahnstraße in Gegenrichtung ausfahrende Radfahrer haben Vorfahrt, wenn Sie aus Deiner Sicht von rechts kommen und für Dich wie für Sie keine Vorfahrtregelnde Beschilderung da ist.
Diese „gegenläufigen“ Einbahnstraßen müssen allerdings auf 30km/h beschränkt sein, werden also demnach bevorzugt in 30-Zonen eingesetzt. In diesen Einbahnstraßen entfällt auch das linksfahren für Linkssabbieger am Ende (Rechtsfahrgebot), da ja Radfahrer gegenläufig einfahren dürfen. Es darf sich zum linksabbiegen nur bis zur Mitte eingeordnet werden.
Das gegenläufige Befahren gilt allerdings nur für Radfahrer !!
gruß
dennis