Radweg oder Straße?

Hallo!

Das Thema Radwegbenutzungspflicht ist ja schon öfters angesprochen worden. In vielen Fällen wurde – teils auch auf Drängen von Verbänden wie dem ADFC – die Radwegbenutzungspflicht tatsächlich aufgehoben. Das bedeutet, dass die entsprechenden Schilder (Zeichen 237) entfernt wurden. Bei manchen Beschilderungen (z. B. Fußweg mit Schild „Radfahrer frei“) ist es ja ohnehin legal, auf der Straße zu fahren.

Ich frage mich allerdings: wem nützt es? Soll ich jetzt eine Party feiern, weil ich auf der Straße fahren darf? Wie sieht denn die Realität aus? Bei uns in HH wurde die Benutzungspflicht vieler Radwege aufgehoben. Ich persönlich hatte vor einigen Jahren sogar mal einen Unfall auf einem Radweg, als mich ein in eine Einfahrt einbiegendes Auto (entschuldigt bitte die Stabreime) erwischte und ich über dessen Motorhaube flog. Kurze Zeit später wurden dann die Schilder entfernt. Das freute mich zunächst und ich fuhr dann immer auf der Straße, was ja – wie ich am eigenen Leib erfahren hatte – viel sicherer ist.

Doch was man als Radfahrer alles erleben muss, spotte jeder Beschreibung. Auf der entsprechenden Straße herrscht nun mal reger Autoverkehr. Bei Gegenverkehr können hinter mir fahrende Autos nicht überholen. In nahezu allen solchen Fällen kam es dann dazu, dass Autofahrer hupten oder mich beschimpften. Eine Nachfrage bei der Polizei ergab, dass es sich dabei in der Regel nicht um Straftaten handelt. Neulich dann der Gipfel, als auch noch ein Abdrängen von der Straße, Beleidigungen und die Androhung von Gewalt hinzukamen. Ob ich Anzeige erstatte, weiß ich noch nicht.

Langsam bin ich es leid. 99 % der Autofahrer kennen die Rechtslage nicht und reagieren dann wie oben beschrieben. Was bringt es, wenn ich auf meinem guten Recht bestehe, und ich dann Zielscheibe von Idioten werde? Wie sind eure Erfahrungen? Gibt es unter euch tatsächlich noch Radfahrer, die bei Vorhandensein eines anderen Radwegs (so der Begriff aus der StVO) auf der Straße fahren?

Viele Grüße,

Axel

Link zur Rechtslage: http://de.wikipedia.org/wiki/Radweg

Hi
ich hatt letztens einen türkischen Mitbürger der mich auf der Strecke von 3 Ampeln 3 x überholte ohne auszuweichen, Spiegel unterm Lenker durch, mit anschliessendem nach rechts abdrängen durch rüberziehn mit mir auf Höhe Hinterrad und ausbremsen bis in den Stand - im fliessenden Verkehr… nach der 3tten Aktion hab ich ihm den Finger gezeigt, was ihn dazu veranlasste aus seinem weissen BMW zu hüpfen und mich mit den Worten „komm her du sau isch fick deine Mutter“ mit haue zu bedrohen. er war leider nicht besonders flink zu fuss und ich konte mit Schritttempo Distanz halten. nach 100 Metern „Spurt“ trabte er dann zurück zu seinem Auto, ich sah ihn vom Balkon noch ne halbe Stunde um den Block fahren auf der Suche nach mir… :smile:
Life is a bitch…HH

Hallo!

Doch was man als Radfahrer alles erleben muss, spotte jeder
Beschreibung. Auf der entsprechenden Straße herrscht nun mal
reger Autoverkehr. Bei Gegenverkehr können hinter mir fahrende
Autos nicht überholen. In nahezu allen solchen Fällen kam es
dann dazu, dass Autofahrer hupten oder mich beschimpften. Eine
Nachfrage bei der Polizei ergab, dass es sich dabei in der
Regel nicht um Straftaten handelt. Neulich dann der Gipfel,
als auch noch ein Abdrängen von der Straße, Beleidigungen und
die Androhung von Gewalt hinzukamen. Ob ich Anzeige erstatte,
weiß ich noch nicht.

In solchen Fällen: Hinfallen lassen, liegen bleiben und je nach persönlichem Mut und Zeit, die man an dem betreffenden Tag noch hat, auch ruhig mal den Sani kommen lassen.
Dann hat eine evtl. Anzeige auch glecih etwas mehr Gewicht.

Grüße
clmns

Hallo

Das ist so ein Thema für sich, ich hab das als Radfahrer auch schon erlebt, das Autofahrer ziemlich rücksichtslos sein können.
Aber als Fussgänger habe ich oft erlebt, das Radfahrer noch viel rücksichtsloser sein können, die brettern nicht über den Radweg, sondern gleich mit Karacho über den Bürgersteig, rote Ampeln interessieren gar nicht.
Komisch, die meisten haben doch auch ein Auto, setzt da was aus auf dem Fahrrad?
Ist man da der letzte Cowboy auf dem Ritt ins Abenteuer?
Oder was?
*wink*
Rainer

§1 oder Radwegeverordnung
Hallo,

immer auf der Straße, was ja – wie ich am eigenen Leib
erfahren hatte – viel sicherer ist.

sowas würde ich mal als selektive Wahrnehmung bezeichnen.
Ist zumindest kein Beweis für konkrete Sicherheitsvergleiche
auf den von Dir befahrenen Strecken. Auch mitten auf der
Straße kannst Du mit Autos zusammenstoßen.

Doch was man als Radfahrer alles erleben muss, spotte jeder
Beschreibung. Auf der entsprechenden Straße herrscht nun mal
reger Autoverkehr. Bei Gegenverkehr können hinter mir
fahrende Autos nicht überholen. In nahezu allen solchen
Fällen kam es dann dazu, dass Autofahrer hupten oder mich
beschimpften.

Das irritiert Dich?

Du bist nun mal mit dem Fahrrad ein Verkehrshindernis, wenn
das auch im juristischen Sinne ok. sein mag.
Damit erzeugst Du bei vielen Autofahrern ein gewisses
Streßniveau.
Du verlangst also von allen Autofahrern gegenüber
Radfahrern mehr Einsicht, als Du selber gegenüber den
Autofahrern offensichtlich bereit bist zu geben?

Immerhin wurde mit dieser Fahrradverordnung ein schöner
Widerspruch zum §1 der STVO fabriziert, oder etwa nicht?

§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige 
 Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß 
 kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach 
 den Umständen **unvermeidbar, behindert** oder 
 belästigt wird.

Bedenke also, daß viele Autofahrer eh schon durch den
dichten Verkehr gestreßt sind. Da kommt ein Radfahrer, der
die Straße blockiert, obwohl daneben ein Radweg zur Verfügung
steht, einfach nur als Querulant rüber, der ohne Rücksicht
sein Recht wahrnimmt.

Das ist schon eine sehr seltsame Situation.
Da wird die Benutzungspflicht aus gewissen Verwaltungs-
technischen gründen zurückgenommen, aber gleichzeitig ein
Schild drangehängt, daß es Fahrradfahrern gestattet die
Behinderung des Verkehrs (§1Abs.2) zu unterlassen …
oder eben auch nicht, wenn die halt auf ihrem Recht bestehen.

Eine
Nachfrage bei der Polizei ergab, dass es sich dabei in der
Regel nicht um Straftaten handelt. Neulich dann der Gipfel,
als auch noch ein Abdrängen von der Straße, Beleidigungen und
die Androhung von Gewalt hinzukamen. Ob ich Anzeige erstatte,
weiß ich noch nicht.

Was soll Dir das bringen?

Langsam bin ich es leid. 99 % der Autofahrer kennen die
Rechtslage nicht und reagieren dann wie oben beschrieben. Was

Das hat eher wenig mit Rechtslage zu tun, als vielmehr
mit Psychologie.
Und ich frage mich da trotzdem immer noch, ob nun
§1 der STVO wegen einer Spitzfindigkeit in §2 nicht mehr
gültig ist?

bringt es, wenn ich auf meinem guten Recht bestehe,

Welches Recht? - Das den Verkehr max. zu behindern?
Ist es denn zwingend nötig, diese Recht überhaupt in
Anspruch zu nehmen oder ist es eher ein Prinzip, das
aus gewissen Argumenten abgeleitet wurde?
Kannst Du mit ehrlichem Herzen sagen, daß das Fahren
auf dem Radweg unzumutbar ist?

und ich dann Zielscheibe von Idioten werde?

Wer sich in den öffentlichen Verkehr begibt, muß damit
rechnen, daß man mit unaufmerksamen, gestreßten und
auch agressiven Verkehrsteilnehmern zu tun hat.
Dagegen hilft gutes Recht leider wenig, dafür evtl. etwas
Einsicht und auch eine Menge Vorsicht und auch Rücksichtnahme.

Wie sind eure Erfahrungen?
Gibt es unter euch tatsächlich noch Radfahrer, die bei
Vorhandensein eines anderen Radwegs (so der Begriff aus der
StVO) auf der Straße fahren?

Ich fahre mit dem Fahrrad eher auf dem Fußweg, als daß
ich auf die Straße ausweiche, wenn kein Radweg da ist.

Das ist zwar auch nicht konform mit dem Gesetz, aber
zwischen Radfahrer und Fußgänger gibt es weitaus weniger
Gefahrenpotential, vorausgesetzt man fährt nicht
rücksichtslos. Sonst müßte man ja ständig auch von
Fußgängern hören, die durch Radfahrer totgefahren wurden.

Die meisten Argumente für das erhöhte Risiko auf Radwegen
scheinen mir auch nicht gegeben, wenn man als
erfahrener Radfahrer mit offenen Augen fährt und die
Probleme im Zusammmenhang mit Autofahrern kennt.
Gruß Uwi

Link zur Rechtslage: http://de.wikipedia.org/wiki/Radweg

Hallo,

In solchen Fällen: Hinfallen lassen, liegen bleiben und je
nach persönlichem Mut und Zeit, die man an dem betreffenden
Tag noch hat, auch ruhig mal den Sani kommen lassen.
Dann hat eine evtl. Anzeige auch glecih etwas mehr Gewicht.

tolle Lösung des Problems.

Am besten das gleich Bundesweit bei allen Radfahrern
publizieren. Dann steigt die Unfallhäufigkeit von Radfahrern
auf der Straße schlagartig an.

Die Folge: In 2 Jahren reagiert der Gesetzgeben und nimmt
die momentane Radwegverordnung schleunigst wieder zurück
um dann statt dessen eine verschärfte Radwegepflicht
einzuführen :wink:
Gruß Uwi

PS: Kann natürlich auch sein, daß die CDU das sowieso macht.

Hi Uwi

Ich fahre mit dem Fahrrad eher auf dem Fußweg, als daß
ich auf die Straße ausweiche, wenn kein Radweg da ist.

Das würde dich HIER mindestens täglich 25 EU kosten und du würdest vermutlich schnell draus lernen… Die Cops haben hier nichts anderes zu tun als Radfahrer auf dem Bürgersteig abzukassieren. Hier ist Berlin Steglitz umgebung Schlossstr.

HH

Hallo,

Ich fahre mit dem Fahrrad eher auf dem Fußweg, als daß
ich auf die Straße ausweiche, wenn kein Radweg da ist.

Das würde dich HIER mindestens täglich 25 EU kosten und du
würdest vermutlich schnell draus lernen… Die Cops haben hier
nichts anderes zu tun als Radfahrer auf dem Bürgersteig
abzukassieren.

Ich bin ja auch der Meinung, daß Fahrradfahrer auf dem Fußweg nichts zu suchen haben. Wenn dann wenigstens blockierend parkende Autofahrer auf die gleiche Art vom Fußweg wegsanktioniert werden …

Gruß,

Sebastian

Hallo,

immer auf der Straße, was ja – wie ich am eigenen Leib
erfahren hatte – viel sicherer ist.

Das entspricht etwa meiner subjektiven Erfahrung.

sowas würde ich mal als selektive Wahrnehmung bezeichnen.
Ist zumindest kein Beweis für konkrete Sicherheitsvergleiche
auf den von Dir befahrenen Strecken. Auch mitten auf der
Straße kannst Du mit Autos zusammenstoßen.

Ja klar. Und ein Komet kann einem auch im Freibad auf das Knie fallen :wink:

Doch was man als Radfahrer alles erleben muss, spotte jeder
Beschreibung. Auf der entsprechenden Straße herrscht nun mal
reger Autoverkehr. Bei Gegenverkehr können hinter mir
fahrende Autos nicht überholen. In nahezu allen solchen
Fällen kam es dann dazu, dass Autofahrer hupten oder mich
beschimpften.

Das irritiert Dich?

Ja.

Du bist nun mal mit dem Fahrrad ein Verkehrshindernis, wenn
das auch im juristischen Sinne ok. sein mag.
Damit erzeugst Du bei vielen Autofahrern ein gewisses
Streßniveau.

Ja, netterweise ein sehr selektives Streßniveau. Du solltest mal vergleichen, wie oft ein Autofahrer ein hinderlich parkendes Auto anhupt und beschimpft und wie oft ein Fahrradfahrer, der weitaus weniger Raum auf der Fahrbahn einnimmt angepöbelt wird. Ich denke, da ist selektive Wahrnehmeung unübersehbar.

Du verlangst also von allen Autofahrern gegenüber
Radfahrern mehr Einsicht, als Du selber gegenüber den
Autofahrern offensichtlich bereit bist zu geben?

Huch?

Immerhin wurde mit dieser Fahrradverordnung ein schöner
Widerspruch zum §1 der STVO fabriziert, oder etwa nicht?

Nein.

§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß
kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach
den Umständen unvermeidbar, behindert oder
belästigt wird.

Jede Teilnahme am Straßenverkehr ist eine potenzielle Behinderung eines anderen. Wenn Manni mit dem Auto zur Muckibude fährt und ich mit dem Fahrrad zur Arbeit - was ist nun unvermeidbarer?

Bedenke also, daß viele Autofahrer eh schon durch den
dichten Verkehr gestreßt sind. Da kommt ein Radfahrer, der
die Straße blockiert, obwohl daneben ein Radweg zur Verfügung
steht,

Nein, es steht eben kein Radweg zur Verfügung. Manchmal etwas, wo Radfahrer geduldet werden, aber das ist eben kein Radweg.

einfach nur als Querulant rüber, der ohne Rücksicht
sein Recht wahrnimmt.

Hallo? Ich habe die Pflicht zur Benutung der Fahrbahn und kann wenn ich mag den Fußweg benutzen. Die Befolgung meiner Pflicht stellst Du als Querulantentum dar? Eigenartig …

Das ist schon eine sehr seltsame Situation.
Da wird die Benutzungspflicht aus gewissen Verwaltungs-
technischen gründen zurückgenommen,

Ja. Die Qualität öffentlicher Straßen ist an bestimmte Vorgaben gebunden. Du würdest vermutlich auch protestieren, wenn Du Deine Fahrräder auf dem Autodach die Atobahn entlangfährst und plätzlich eine Brücke mit der Durchfahrtshöhe von 1,50 Meter kommmt, oder?

aber gleichzeitig ein
Schild drangehängt, daß es Fahrradfahrern gestattet die
Behinderung des Verkehrs (§1Abs.2) zu unterlassen …

Die Radfahrer als „Verkehrsbehinderung“ darzustellen halte ich für eine Unverschämtheit. Soll ich demnächst Autofahrer im Parksuchverkehr verbal attackeieren? Mit Diener Argumenation wäre das wohl legitim, schließlich behindern die mich.

oder eben auch nicht, wenn die halt auf ihrem Recht bestehen.

Hä? Ich habe eine „Pflicht“ zur Benutzung der Fahrbahn. Comprende? Ich kann darauf verzichten, wenn ich mich um Beispiel von den Autofahrern attackier fühle, habe auf dem Fußweg aber wenig Rechte, da ich lediglich „toleriert“ werde.

Eine
Nachfrage bei der Polizei ergab, dass es sich dabei in der
Regel nicht um Straftaten handelt. Neulich dann der Gipfel,
als auch noch ein Abdrängen von der Straße, Beleidigungen und
die Androhung von Gewalt hinzukamen. Ob ich Anzeige erstatte,
weiß ich noch nicht.

Was soll Dir das bringen?

Daß Autofahrer, die sich wiederholt soetwas leisten, aus dem Verkehr gezogen werden, und zwar nachhaltig. Mit dem Auto hat man eine potenziell tödliche Waffe in der Hand und wer da seine Emotionen nicht im Griff hat und damit droht, der sollte seinen WaffenFührerschein zügig loswerden.

Langsam bin ich es leid. 99 % der Autofahrer kennen die
Rechtslage nicht und reagieren dann wie oben beschrieben. Was

Das hat eher wenig mit Rechtslage zu tun, als vielmehr
mit Psychologie.

Vehrkehr wird in Deutschland immernoch über Gesetze geregelt, nicht über psychologisch herleitbare Verhaltensmuster.

Und ich frage mich da trotzdem immer noch, ob nun
§1 der STVO wegen einer Spitzfindigkeit in §2 nicht mehr
gültig ist?

Natürlich. (IANAL).

bringt es, wenn ich auf meinem guten Recht bestehe,

Welches Recht? - Das den Verkehr max. zu behindern?

Kannst Du diesen Quark mal lassen? Danke.

Ist es denn zwingend nötig, diese Recht überhaupt in
Anspruch zu nehmen oder ist es eher ein Prinzip, das
aus gewissen Argumenten abgeleitet wurde?

Nun, es ist meiner Erfahrung nach sicherer. Ich fahre allerdings auch eher überdurchschnittlches Fahrradfahrertempo.

Kannst Du mit ehrlichem Herzen sagen, daß das Fahren
auf dem Radweg unzumutbar ist?

Teilweise ja. Aber wir reden ja nicht (nur) über Radwege.

und ich dann Zielscheibe von Idioten werde?

Wer sich in den öffentlichen Verkehr begibt, muß damit
rechnen, daß man mit unaufmerksamen, gestreßten und
auch agressiven Verkehrsteilnehmern zu tun hat.

Wer im Verkehr mit Agressionen andere gefährdet, nötigt oder droht gehört aus dem Verkehr gezogen. Punkt.

Dagegen hilft gutes Recht leider wenig, dafür evtl. etwas
Einsicht und auch eine Menge Vorsicht und auch Rücksichtnahme.

ACK.

Ich fahre mit dem Fahrrad eher auf dem Fußweg, als daß
ich auf die Straße ausweiche, wenn kein Radweg da ist.

Das ist zwar auch nicht konform mit dem Gesetz, aber
zwischen Radfahrer und Fußgänger gibt es weitaus weniger
Gefahrenpotential, vorausgesetzt man fährt nicht
rücksichtslos.

Ich lade Dich mal zu einer Radtour auf der hamburger Grindelallee ein.

Sonst müßte man ja ständig auch von
Fußgängern hören, die durch Radfahrer totgefahren wurden.

Umgekehrt: dadurch, daß die Autofahrer genug Fußgänger totfahren, werden sie mit möglichst umfangreichen Abreaktionsräumen bedacht? Oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden?

Die meisten Argumente für das erhöhte Risiko auf Radwegen
scheinen mir auch nicht gegeben, wenn man als
erfahrener Radfahrer mit offenen Augen fährt und die
Probleme im Zusammmenhang mit Autofahrern kennt.

Zusammenfassend: „Die meisten Probleme als Radfahrer vermeidet man, indem man schiebt. Dann machen einem die aus dem Autofenster geworfenen Flachen nichteinmal mehr eine Reifenpanne.“

Danke für diese erfrichende Sichtweise.

Sebastian

4 „Gefällt mir“

Hallo,

Aber als Fussgänger habe ich oft erlebt, das Radfahrer noch
viel rücksichtsloser sein können, die brettern nicht über den
Radweg, sondern gleich mit Karacho über den Bürgersteig, rote
Ampeln interessieren gar nicht.

Ja. Sag das mal Uwi :wink:

Komisch, die meisten haben doch auch ein Auto, setzt da was
aus auf dem Fahrrad?

Nun, auf dem Fahrrad gilt die Missachtung der Verkehrsreheln als Kavaliersdelikt. Leider.

Allerdinsg wird man oft genug durch die baulichen Maßnahmen dazu verleitet, mit dem Verkehrsregelbrechen zu beginnen (zum Beispiel durch Radwegsbenutzungspflicht in Gegenrichtung).

Ist man da der letzte Cowboy auf dem Ritt ins Abenteuer?

Tja, da frag mal Willy Wheeldrive in seinem Tourareg. Der mit den frontalen Verteidigungsgitter gegen verkehrsteilnehmende „Weichmasse“.

Gruß,

Sebastian

Hallo Uwi,

Ich fahre mit dem Fahrrad eher auf dem Fußweg, als daß
ich auf die Straße ausweiche, wenn kein Radweg da ist.

Also, das finde ich kriminell! Die Fussgänger rechnen ja nicht mit einem Radfahrer (die meisten rechnen ja nicht einmal auf kombinierten Rad- und Gehwegen mit Fahrradfahrern). Mit dem Fahrrad hat man ja schnell eine Geschwindigkeitsdifferenz von 30-50 km/h gegenüber den anderen (im Ortsverkehr schwimme ich halbwegs mit). Die Gexchwindigkeitsdifferenz ist auch ein grosses Problem bei der Radwegpflicht: das die Oma mit ihrer 3-jährigen Enkelin lieber auf dem Radweg fährt, ist nur zu verständlich. Weshalb allerdings jemand, der das Fahrrad dazu verwendet, um schnell von A nach B zu kommen, ebenfalls auf die (normalerweise sehr schmalen) Radwege gezwungen werden soll, ist wohl irgendwelchen Politikern zu verdanken, welche keine 20 km täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.
Ich nehme zum Teil kleine Umwege in kauf, um ohne Gesetzesbruch schnell und sicher ans Ziel zu kommen (also auf Routen, wo es keine Radwege gibt).

Nx für ungut,
Pürsti

Hallo,

Dein Ton hört sich im wesentlichen genauso an, wie der
vom aggressiven Türken mit weißem BMW.
Bloß der Dialekt ist ein anderer. Das beweißt nur, daß
Radfahrer auch nur Menschen sind, die nicht per
Definition besser sind als andere Verkehrsteilnehmer.

Solange also da wenig Einsehen über Zusammenhänge und
Notwendigkeiten ist, wird sich kaum was ändern.
Eher das Gegenteil ist der Fall.
Von beiden Seiten wird ordentlich Stunk gemacht.
Gründe dafür finden sich immer.

Gruß Uwi

sowas würde ich mal als selektive Wahrnehmung bezeichnen.
Ist zumindest kein Beweis für konkrete Sicherheitsvergleiche
auf den von Dir befahrenen Strecken. Auch mitten auf der
Straße kannst Du mit Autos zusammenstoßen.

Es gibt bereits mehrere wissenschaftliche Untersuchungen, teils mit statistischen Beweisen, die auf eine stark erhöhte Sicherheit für Radfahrer, die auf der Straße fahren, hindeuten. So sind z.B. viele Radwege durch Park- oder Grünstreifen von der Straße nicht einsehbar. Bei Einfahrten oder Einmündungen kommt es dann zu Unfällen.

Du bist nun mal mit dem Fahrrad ein Verkehrshindernis, wenn
das auch im juristischen Sinne ok. sein mag.
Damit erzeugst Du bei vielen Autofahrern ein gewisses
Streßniveau.

Was interessiert mich das? Ein LKW darf auf der Landstraße nur 60 km/h fahren. Ein PKW hingegen 100. Das ist schon mal ein Unterschied von 40 km/h. Wird jetzt jeder LKW-Fahrer angehupt und bedrängt?

Immerhin wurde mit dieser Fahrradverordnung ein schöner
Widerspruch zum §1 der STVO fabriziert, oder etwa nicht?

§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß
kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach
den Umständen unvermeidbar, behindert oder
belästigt wird.

Komisches Rechtsverständnis. Die von dir wahrscheinlich als relevant bezeichnete Behinderung ist hier rein juristisch zu sehen, beispielsweise wenn ich in eine Vorfahrtstraße abbiege, ohne auf andere Fahrzeuge zu achten und diese dann bremsen müssen. Allein das langsamer fahren müssen durch langsam vorausfahrende Verkehrsteilnehmer ist sicherlich nicht als Behinderung im Sinne von § 1 STVO zu sehen.

Bedenke also, daß viele Autofahrer eh schon durch den
dichten Verkehr gestreßt sind. Da kommt ein Radfahrer, der
die Straße blockiert, obwohl daneben ein Radweg zur Verfügung
steht, einfach nur als Querulant rüber, der ohne Rücksicht
sein Recht wahrnimmt.

Nein, es gibt gute Gründe für die Benutzung der Straße. Warum sonst wurde an so vielen Stellen die Benutzungspflicht aufgehoben? Dass irgendwelche Autofahrer zu spät kommen interessiert mich übrigens nicht die Bohne. Ein Recht auf uneingeschränkt schnelles Vorankommen gibt es schlicht und einfach nicht.

Wer sich in den öffentlichen Verkehr begibt, muß damit
rechnen, daß man mit unaufmerksamen, gestreßten und
auch agressiven Verkehrsteilnehmern zu tun hat.
Dagegen hilft gutes Recht leider wenig, dafür evtl. etwas
Einsicht und auch eine Menge Vorsicht und auch Rücksichtnahme.

Wie wäre es, wenn diese Rüchsichtnahme besonders gegenüber den Verkehrsteilnehmern erbracht wird, die keine Knautschzone haben, keine Abgase und keinen Lärm erzeugen, wenig Platz verschwenden usw.?

PS: Da ich mittlerweile gesehen habe, woher du kommst, wundert mich deine Einstellung überhaupt nicht. Meine Meinung über einen Teil der Dunkeldeutschen behalte ich lieber für mich. Schade, dass sich der Westen immer mehr dem Osten anpasst und nicht umgekehrt.

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Hallo Uwi,

zu Deinem PS nur eine kurze Anmerkung:

PS: Kann natürlich auch sein, daß die CDU das sowieso macht.

Die StVO-Novelle trat im Jahr 1997 in Kraft. Wer war damals an der Regierung?

Gruß, Karin

Hallo Axel,

Dass irgendwelche Autofahrer zu spät kommen
interessiert mich übrigens nicht die Bohne.

Diese egoistische Sichtweise ist im Strassenverkehr nicht angebracht - aber leider weit verbreitet (siehe Micro-Car-Fahrer, Autofahrer mit Sommerreifen im Winter, Sonntagsfahrer, etc.). Man sollte IMMER danach trachten, die anderen so wenig wie möglich zu behindern. Wenn ich auf der Freilandstrasse mit dem Fahrrad unterwegs bin und die anderen können mich wegen Gegenverkehr/schlechte Sicht nicht überholen, fahre ich z.B. kurz rechts ran und lass die sie passieren. Ich selber bin ja als Autofrahrer auch froh, wenn mich langsamere Verkehrsteilnehmer Gelegenheit zum Überholen geben.
Wir sollten generell mir auf ein MITEINANDER, nicht auf das GEGENEINANDER achten - dann kommen summa summarum alle schneller und stressfreier ans Ziel.

Just my 2 cents,
Pürsti

Was interessiert mich das?

PS: Da ich mittlerweile gesehen habe, woher du kommst, wundert
mich deine Einstellung überhaupt nicht. Meine Meinung über
einen Teil der Dunkeldeutschen behalte ich lieber für mich.
Schade, dass sich der Westen immer mehr dem Osten anpasst und
nicht umgekehrt.

Glückwunsch,
man kann Rücksichtslosigkeit und Schmalspurdenken
kaum besser klarmachen.

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