Angenommen in Stadt S werden neuerdings Radwege als rot markierte Streifen auf den Bürgersteigen markiert. Natürlich auch auf den dann kreuzenden, nicht vorfahrtsberechtigten, Straßen. Weiterhin angenommen, in Stadt S fühlen sich auch Kamikaze-Radfahrer heimisch, die nicht nur auf normalen Straßen gerne links fahren, sondern auch auf dem Radweg gegen die normale Fahrtrichtung.
Wie wäre die Lage, wenn nun ein Auto- oder Motorradfahrer rechts abbiegt, schaut ob alles frei ist, anfährt, und dann ein Radfahrer gegen die allg. Fahrtrichtung angeschossen kommt? Natürlich passiert nichts, der Radfahrer hat Superkräfte und der Auto- oder Motorradfahrer keine Reaktionszeit
Würde es einen Unterschied machen, ob der Radfahrer so um die 15 oder knapp 60 ist?
pauschal geht da nichts, denn es kommt immer darauf an.
Mal angenommen, der Radfahrer fährt da verkehrt gegen die Fahrtrichtung, dann trifft ihn ein Mitverschulden.
Aber ist der Radweg für beide Richtungen freigegeben, sieht es wieder ganz anders aus.
Was die Haftung angeht, haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können. Kommt eben auch hier auf den Einzelfall an.
pauschal geht da nichts, denn es kommt immer darauf an.
Gut, dann bin ich nicht zu blond für diese Welt
Mal angenommen, der Radfahrer fährt da verkehrt gegen die
Fahrtrichtung, dann trifft ihn ein Mitverschulden.
Klar, soweit war ich auch schon.
Aber ist der Radweg für beide Richtungen freigegeben, sieht es
wieder ganz anders aus.
Woran erkennt man das? Habe mal irgendwann gehört, daß die Fahrradwege immer in gleicher Richtung wie die Autos zu befahren sind. Nehmen wir mal an, daß die Streifen so 0,5 m breit sind - also gerade breit genug für ein Bike
Was die Haftung angeht, haften Minderjährige bis zur
Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht
einsehen können. Kommt eben auch hier auf den Einzelfall an.
Weil es so schön ist und heute wieder die Schule begonnen hat: Kinder, die weiterführende Schulen besuchen - also zwischen 5. und 13. Klasse.
Aber ist der Radweg für beide Richtungen freigegeben, sieht es
wieder ganz anders aus.
Woran erkennt man das? Habe mal irgendwann gehört, daß die
Fahrradwege immer in gleicher Richtung wie die Autos zu
befahren sind.
Hallo,
ob ein Radweg für beide Richtungen freigegeben ist sagt die Beschilderung, sieht der Radler das blaue Radwegschild, dann darf der Radler auch darauf fahren, auch entgegengesetzt der Fahrtrichtung der Autos.
Nehmen wir mal an, daß die Streifen so 0,5 m
breit sind - also gerade breit genug für ein Bike
Und 0,5m ist definitiv zu eng für einen Radweg, auch wenn er nur in eine Richtung geht.
Weil es so schön ist und heute wieder die Schule begonnen hat:
Kinder, die weiterführende Schulen besuchen - also zwischen 5.
und 13. Klasse.
Wie soll ein Schüler mal angenommen 14Jahre die Verkehrsregeln fehlerfrei beherrschen, wenn sie nicht mal ein Autofahrer kennt.
Klettert das Kind dann vom Auto und sagt, ich war doch auf dem Radweg, ich habe doch keinen Fehler gemacht, sieht es schlecht aus.
Der Autofahrer steht in der Pflicht den Verkehr den er beim Abbiegen kreuzt durchzulassen. Egal ob es jetzt Radfahrer, Fußgänger, oder auch Kinder sind die noch auf dem Gehweg fahren dürfen. Statt einem Radfahrer auf dem Radweg, könnte es auch ein 10Jähriger auf dem Gehweg sein, der die Straße überqueren will.
Der Radweg darf nicht entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden, ausser das ist anderweitig durch Schilder oder Zeichen geregelt.
Wenn es durch Verstoss gegen diese Regel zu einem Unfall kommt, traegt der Radfahrer zumindest die Hauptschuld.
Je nach Lage des Einzelfalls kann den abbiegenden Autofahrer aber ein Mitverschulden und eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr treffen, denn:
Der Autofahrer muss sich versichern, dass die Strasse, auf die er einbiegt, auch von rechts frei ist. Es koennte ja sein, dass auf der Querstrasse gerade ein Ueberholvorgang stattfindet und deshalb das ueberholende Auto auf der rechten Spur entgegenkommt. Die meisten Autofahrer bedenken leider diese Moeglichkeit nicht, wenn sie nach rechts abbiegen.
Der Autofahrer muss damit rechnen, dass jederzeit Kleinkinder, die den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen duerfen, oder Fussgaenger von rechts kommen.
Der Autofahrer muss in Betracht ziehen, dass der Radweg auf der anderen Strassenseite z.B. wegen einer Baustelle gesperrt ist und Radfahrer deshalb den Radweg auf der anderen Seite benutzen.
Generell haftet dem Auto gegenueber anderen Verkehrsteilnehmern eine wesentlich hoehere Betriebsgefahr an. Der „Idealfahrer“ haette in der von dir beschriebenen Situation erkannt, dass ein Radfahrer von rechts kommt, und haette auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet, um einen Unfall zu vermeiden.
Nachtrag
Hatte ich noch vergessen: Es macht keinen Unterschied, wenn der Radfahrer 15 oder knapp 60 ist. Beide Altergruppen sind ohne weiteres in der Lage, die Verkehrsregeln zu verstehen und sich daran zu halten.
Gruss
Christoph
Wenn es durch Verstoss gegen diese Regel zu einem Unfall
kommt, traegt der Radfahrer zumindest die Hauptschuld.
Zumindest die Hauptschuld? Und was sonst? Die
Ober-Super-Duper-Hauptschuld?
Dann hätte deiner Aussage nach nur der Radfahrer schuld.
Es gibt diese Seite im Netz:
Überschrift: „Kraftfahrzeughalter haften auch ohne Schuld“ http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/schadensersat…
Dieser Seite nach würde den Radfahrer - meiner Interpretation nach - in dem beschriebenen Beispiel nicht die alleinige Schuld treffen. Grund ist die Betriebsgefahr des Pkws.
Dann hätte deiner Aussage nach nur der Radfahrer schuld.
Nö, nicht meiner, sondern Christophs
Es gibt diese Seite im Netz:
Überschrift: „Kraftfahrzeughalter haften auch ohne Schuld“ http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/schadensersat…
Dieser Seite nach würde den Radfahrer - meiner Interpretation
nach - in dem beschriebenen Beispiel nicht die alleinige
Schuld treffen. Grund ist die Betriebsgefahr des Pkws.
Genau deshalb. War vielleicht etwas unglücklich von mir dargestellt.
Das ein Radfahrer die alleinige Schuld bekommt halte ich für unwahrscheinlich. Dazu gibts im Netz genügend Urteile die nämlich genau auf die Gefährdungshaftung abzielen.