Hallo Helge.
Selber habe ich längst nicht so viele Gruselabenteuer im
Straßenverkehr zu berichten. Das liegt wohl in erster Linie
daran
das ich in einer Kleinstadt wohne und eher auf Nebenstraßen
oder
durch den Wald fahre. Aber auch mir sind schon Dinge passiert
wo
ich mir nur an die Stirn greifen kann. Allerdings habe ich
dabei
den Eindruck das die meisten Verkehrsteilnehmer, Autofahrer
als
auch Fußgänger im Unterbewustsein eine feste Vorstellung von
der
Geschwindigkeit eines Radfahrers haben. Diese entspricht
offenbar
der Geschwindigkeit eines Sonntagsradlers.
Mit dieser Theorie wird das Verhalten von Autofahrern wie
Fußgängern gegenüber den etwas zügiger fahrenden Radfahrer ein
wenig erklärbar.
Nicht nur von der Geschwindigkeit eines Radfahrers, auch von der Breite: Der Platz, der oft zum Durchfahren gelassen wird, z.B. beim Parken oder beim Bilden von Ratschgruppen auf dem Gehweg mit „Nasen“ zum Radweg, entspricht in etwa der Spurbreite eines Fahrrades. Und auf Klingeln hin heißt es dann noch: Da wirst Du doch wohl vorbeikommen!
Es gibt aber schutzbedürftige Radfahrer, und für die ist jeder
Radweg Goldes wert;
Nein, auch für die ist es lebensgefährlich auf Radwegen, die den Qualitätskriterien nach der StVO-Novelle nicht genügen. In München sind alle mir bekannten Todesfälle unter den Radfahrern an Radweg-Einmündungen passiert.
ohne Radweg würde ich meinen Kids nicht
erlauben, mit dem Rad zur Schule zu fahren;
Die dürfen bis 10 Jahre sogar auf dem Gehweg fahren. Dabei müssen sie natürlich von den Eltern angehlaten werden, auf Fußgänger zu achten!
wären Familienausflüge in der Stadt quasi unmöglich;
nö, dazu gibts genug ruhige Straßen. Ausnahme sind die Radwanderwege fern der Straße, die machen Sinn.
würde jede Menge ungeübter Radfahrer halt doch mit dem Auto
fahren.
Die, die sonst lieber Auto fahren, sind in meinem Bekanntenkreis dieselben, die lieber Radwege nicht benutzen.
Also: Radwegbau ja - aber mit der Benützungspflicht
pragmatisch umgehen. Im österr. Recht gibt es einen Passús
über die Zumutbarkeit, das kann in ev. Diskussionen gut
kommen.
Radwegebau nein, in schwer belasteten Straßen das Benutzen breiter Gehwege erlauben, und niemand dazu verpflichten, dort zu fahren.
Die Zumutbarkeit ist unten schon erwähnt. Leider wird die StVO-Novelle von den meisten Kommunen nicht entsprechend umgesetzt.
wenn ich mich recht erinnere, wurde in den Badischen Neuesten Nachrichten kürzlich berichtet, dass das Unfallrisiko für einen Radfahrer bei Benutzung des Radweges viermal höher liegt als auf der Strasse. Bei Benutzung des Radweges in falscher Richtung ist das Risiko sogar achtmal höher. Ich weiss nicht, ob diese Untersuchung nur für Karlsruhe gilt, ich hatte jedenfalls meine einzige schwere Kollision mit einem Auto, als ich mit ca. 15 km/h auf einem Radweg in der korrekten Richtung fuhr.
Auf Radwegen wird man schlicht und einfach eher übersehen!
was das Fahren auf Waldwegen, Feldwegen betrifft, habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Hundehalter das größte Problem darstellen. Es nutzt mir nix, wenn es der liebste Hund auf der Welt ist und mir dann vor lauter Spielfreude ins Rad läuft.
In der Stadt sind Hunde weniger ein Problem, da die Halter dort besser aufpassen.
Hallo Niels,
solche Untersuchungen gab es schon vor Jahrzehnten und sie gelten
überall dort, wo es Hochbordradwege gibt. Diese sind
erwiesenermaßen sehr gefährlich für den Radverkehr.
Da beide Verkehrsarten unabhängig voneinander fahren, sich
manchmal nichteinmal sehen (Bäume) fühlen sich beide sicher
(=gefährlich). Solange beide Wege parallel laufen, besteht kein
Risiko. In dem Moment aber, wo Querungen nötig werden, ist das
Unfallrisiko ungleich viel höher, als wenn der Radverkehr gleich
auf der Straße und im Blickfeld des Autoverkehrs geführt würde.
Von der Fahrbahn abmarkierte Streifen sind erheblich sicherer -
aber das setzt sich jetzt erst und ganz langsam durch.
Das ist nämlich viel unbequemer für den Autoverkehr und die
meisten Entscheidungsträger und vor allem die Gewerbesteuerzahler
sind nunmal Autofahrer.
Gruß
J.Doe
die Urteile, die Du zitierst, stammen, wie unschwer zu
erkennen ist, aus der Zeit vor der Novellierung der StVO. Die
sog. Fahrrad-Novelle wurde im Jahre 1997 erlassen und soll
ausdrücklich diese Entscheidung der Zumutbarkeit in die
Ausschilderung einfügen.
Genau gesagt, soll sogar die Radwegebenutzungspflicht nur dann
angeordnet werden dürfen, wenn diese Pflicht zumutbar ist.
Leider sehen das die Behörden anders. Ob Nicht-Benutzung eines
ausgeschilderten Radwegs unter Umständen nicht zu ahnden sei
(immerhin ist ja jetzt auch das Bußgeld dafür saftig
heraufgesetzt worden) wird auf der Basis der novellierten StVO
erst wieder gerichtlich zu klären sein.
Der ADFC hat in letzter Zeit stattdessen lieber wenigstens in
Hamburg einen Prozess unterstützt, in dem es darum ging, die
Schilder wieder entfernen bzw. in das Erlauben des Radfahrens
(gemeinsamer Rad- und Fußweg) umzuwidmen.
Verstehe ich das richtig:
Auf gemeinsamen Fahrrad-/Gewegen (Blauen Schild mit Fussgänger oben und Radfahrer unten) gibt es die Erlaubnis, aber nicht die Pflicht, das Teil zu benutzen ?
Das wäre toll, da kurz vor dem Schneffall eine solche Lösung an einem Kreisverkehr eingeweiht wurde. Ich halte sie für gute (=mässig schnelle) Radfahrer für kreuzgefährlich.
Im übrigen ist es noch ein weiter Weg, wenn in München noch
nicht mal die Polizei einen benutzungspflichtigen von einem
anderen Radweg unterscheiden kann.
Mich haben die grünen Menschen auch mal rausgewunken, weil ich auf der Strasse über die Brücke gefahren bin, statt den Fussweg (mit grauem Schild ‚Radfahrer erlaubt‘) zu benutzen. Es gab 10 min Diskussion. Man sollte dazu wissen, dass dieses Stück ‚Fahrrad erlaubt‘ auf beiden Seiten der Brücke keinerlei Einbindung an Radwege hat. Ich weiss gar nicht, wie man praktikabel unfd gemäß STVO dort drauf bzw. runter kommt. Aber die Grünen machten einen auf Autofahrer behindern, aber so nicht…