Besteht für Triathlonradfahrer auch die Pflicht der Radwegbenutzung? Inwiefern gilt solch ein Bike als Sportgerät?
MfG
Gregor
Besteht für Triathlonradfahrer auch die Pflicht der Radwegbenutzung? Inwiefern gilt solch ein Bike als Sportgerät?
MfG
Gregor
Radweg muß als solcher ausgeschildert sein und „zumutbar“ sein.
unter 11 kg kann dein Rad als „Wettkampfrad“ durchgehen. Dies entbindet nicht von der Pflicht „Beleuchtungsmittel mitzuführen wenn mit einbrechender Dunkelheit gerechnet werden muß“
Viel Spaß bei der Auslegung
Andi
PS: Buchtip
Recht für Radfahrer von Dietmar Kettler
ISBN 3-405-15174-0 Buch anschauen
Radweg muß als solcher ausgeschildert sein und „zumutbar“
sein.
Leider wird die „Zumutbarkeit“ durch die Ausschilderung impliziert. Das macht die Sache lästig, wenn Behörden ohne Rücksicht auf den Zustand des Radwegs nur wegen angeblich zu hoher Verkehrsbeslastung der zugehörigen Straße ausschildern.
Karin
Besteht für Triathlonradfahrer auch die Pflicht der
Radwegbenutzung?
Radwegpflicht für Radfahrer besteht, wenn diese radwege als solche ausgeschildert sind sonst nicht:
§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
…
Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige
Fahrtrichtung mit Zeichen 237, (blaues, rundes mit weißem Fahrrad) 240 oder 241 (beide blau, rund mit Fahrrad und Fußgängern, neben bzw, über dem Fahrrad) gekennzeichnet ist.
Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.
…
Inwiefern gilt solch ein Bike als Sportgerät?
Das bezieht sich nur auf das Anbringen von festen Beleuchtungseinrichtungen.
Die StVZO spricht hier von rennrädern bis zu 11Kg.
Mit der Radwegbenutzungspflicht hat das nichts zu tun.
Wenn Du in einem Verein bist kann dieser, oder hat dieser evtl eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Strecken bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.
Ich weiß, das das alles unbefriedigend ist, da ich selbst mal Radrennen gefahren bin. Zu Deinem Unfall im Rechtsbrett kann ich aus Erfahrung und meine Rechtskenntnissen nur sagen:
denn:
Gem § 5 StVo:
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und
Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit
mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
d.h. Du darfst überhaupt nur rechts überholen, wenn der Pkw wartet, d.h. verkehrsbedingt anhält (ampel o.ä.), nicht wenn er noch fährt und das darfst Du nur mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht.
andererseits, vorausgestzte der Pkw-Fahrer ist vorwärts „rechts ran“ gefahren um zu halten/parken:
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden,
wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen;
dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
und noch wichtiger:
Fahrradfahrer sind ggü bem Autofahrer immer die schwächeren Verkehrsteilnehmer, so das das sozusagen für Dich einen Bonus einbringt.
M.
Radwegpflicht: Vergiß es
Hi Gregor!
Ich bin im laufe der Jahre zu der Erkenntnis gekommen, daß es weiniger aufhält, sich alle paar Wochen eine kurze Diskussion mit einer übereifrigen Polizeistreife zu liefern, als wenn man Radwege benutzen würde. Hab übrigens bisher noch nie etwas zahlen müssen. Wobei ich hier vom Stadtverkehr rede, über Land nutze ich die Wege auch, vorausgesetzt, es sind nicht zu viel „normale“ Radler unterwegs, und der Weg ist vernünfig asphaltiert.
Das Problem ist ja auch Folgendes: Mangelst Du auf einem Radweg einen Fußgänger, am besten Kind, um, hast Du natürlich schlechte Karten, genauso, wenn Du ihn in der falschen Richtung benutzt.
Auf der Straße „müssen“ die Autofahrer jedoch Rücksicht auf Dich nehmen, selbst, wenn Du da eigentlich nicht hingehörst. In Falle eines Unfalles hast Du m.E. hier recht gute Karten, da Du der Schwächere bist.
Mag jetzt alles ein wenig egoistisch/arrogant klingen. Ist es auch, ich weiß. Aber ich hab mich mittlerweile mit dem Kleinkrieg zwischen Radler und Mercedes/BMW abgefunden.
cu
Markus
aha
also lieber Kleinkrieg mit BMW/Mercedes mit u.U. entsprechenden Folgen als auf die Fussgänger aufpassen?
Klingt mir etwas fragwürdig…
Bye
Rolf
Klingt es? Ich sagte ja schon, ist es wohl auch.
Das Problem mit den Fußgängern/anderen Radfahrern sind ganz einfach „natürliche“ Reflexe dieser Verkehrsteilnehmer.
So machen Fußgänger, denen man sich von hinten nähert (Radweg neben Fußweg) grundsätzlich erst einen Schritt in die Richtung, in die sie möchten, und drehen sich dann um. Hab ich nichts gegen, weil ich ja, wie beschrieben, eh auf der Straße fahre.
Das andere ist der zwanghafte Reflex der zur Überholung anstehenden Radfahrer, sich erst umzudrehen (wenn man sich bemerkbar macht…) und dadurch anfangen zu wackeln und zu schlenkern. Da dann noch vorbeizufahren, muß ich mir ebenfalls nicht antun.
Autofahrer hingegen sind wesentlich berechenbarer in ihrem Verhalten. Wenn die Straße zu eng ist, überholen sie Dich nicht, wenn sie breit ist, gefährden sie Dich nicht.
Gut, ich habe es schon öfters erlebt, daß man nach dem überholtwerden tatsächlich mutwillig abgedrängt wird, aber da weiß ich mich inzwischen auch bestens zu wehren.
Ich zwing ja keinen, es mir gleich zu tun, aber ich komme damit einfach am besten und auch am sichersten durch den Verkehr.
Klingt dämlich, ist aber so.
cu
Markus
Hi Markus,
ich versteh Dich schon, frage mich nur wo dann der Sinn liegt. Gerade in der Stadt werden Radwege gebaut um Radfahrer zu schützen. Dies geschieht oft nur nach langwierigen Streitereien und Argumentationsketten da der Sinn angezweifelt wird und das Geld knapp ist.
Besonders gut kommt es dann an wenn einige ganz schnelle auf ebendiesen Radwegen nicht fahren wollen da sie sich gefährdet sehen womit die Argumente im A… sind und sich alte Leute und Mütter mit Kindern wieder auf der Strasse tummeln dürfen.
Im Übrigen sehe ich die Gefährdung durch Rechtsabbieger auf der Straße und LKW´s die Dich an die Bordsteinkante drängen als genauso hoch an als das Kind oder das Mütterchen auf dem Radweg. Mit einem Unterschied: Auf dem Radweg zahlt evtl. eine Versicherung - auf der Strasse (bei vorhandenem Radweg) nicht.
Bye
Rolf
Ich versteh Dich ja auch…
…ich will ja auch keinen überzeugen, ich gehe nur mit schlechtem Beispiel voran.
Das Problem mit den Rechtsabbiegern umgehst Du auf einfache Weise, indem Du Dich schlicht und ergreifend links von denen, bzw. direkt vor denen einordnest. Mach ich seit Jahren so und klappt immer. Man sollte sich im Kreuzungsbereich eh möglichst immer links von Autofahren aufhalten, dort fällt man besser auf.
Das mit der Versicherung ist so nicht ganz richtig. Nur weil Du nicht den Radweg benutzt, heißt das nicht, daß die gegnerische Versicherung nicht zahlt. Das ist, als ob Du mit Deinem Pkw im Halteverbot stehst, und angeditscht wirst. Der Rempler muß trotzdem zahlen, auch wenn Du dort nicht stehen durftest.
Und ein Autofahrer kann nicht argumentieren „…ich mußte so knapp an dem Radler vorbei, weil die Straße nicht breit genug war“, das wissen wir alle aus der Fahrschule. Dann muß man eben dahinterbleiben.
Daß ich selber Schuld habe, wenn ich rote Ampeln ignoriere, etc., ist mir schon klar, mir geht`s um das normale Mitfliessen im Stadtverkehr.
Ich will hier noch einmal sagen, ich habe lediglich seit meiner „Straßenbenutzerei“ keine Unfälle mehr gehabt, auf Radwegen vorher jedoch schon mehrere.
cu
Markus
Die Zumutbarkeit wird keineswegs mit einbezogen, auch wenn das von manchen Behörden vielleicht beabsichtigt ist. Welcher Radweg geeignet ist, liegt im Großen und Ganzen im Ermessen des Radfahrers. Dies bestätigt auch die Rechtsprechung. (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290; OLG Köln, NZV 1994, 278) Quelle: siehe Buchtip im anderen Posting
Andreas
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Vorweg: meistens benutze ich die Radwege auch nicht - es ist jedenfalls langsamer und meistens wahrscheinlich gefährlicher, als im Straßenverkehr mitzuschwimmen (hattet ich schon das Stichwort „Hundleinen“?).
Es gibt aber schutzbedürftige Radfahrer, und für die ist jeder Radweg Goldes wert; ohne Radweg würde ich meinen Kids nicht erlauben, mit dem Rad zur Schule zu fahren; wären Familienausflüge in der Stadt quasi unmöglich; würde jede Menge ungeübter Radfahrer halt doch mit dem Auto fahren.
Also: Radwegbau ja - aber mit der Benützungspflicht pragmatisch umgehen. Im österr. Recht gibt es einen Passús über die Zumutbarkeit, das kann in ev. Diskussionen gut kommen.
lg
Täubchen
Hallo Markus. In Bezug auf die Fussgänger muss ioch dir recht geben, allerdings schauen sich die meisten auch nach dem ersten Schritt nicht um.
Fussgänger zu mehreren laufen prinzipiell nebeneinander, wobei der 4te auf dem Radweg läuft.
Ganz schlimm Mütter mit Kinderwagen, völlig verantwortungslos und scheinbar völlig frei von einer Vorstellung davon, was passiert wenn ich im höchsten gang in ihren Kinderwagen reinknalle, weil sie sich überlegt hat nach dem überqueren der strasse lieber einen schlenker über den radweg zu machen als die 4cm stufe des Bürgersteigs zu erklimmen. natürlich ohne zu schauen, und der kinderwagen ist das erste was auf dem radweg ist. ich schiesse links in den fliessenden verkehr um das kind zu retten und werde beschimpft, weil ich nicht auf die … … geachtet hab.
Zwei Frauen stehen zwischen radweg und Strasse neben ihrem geparkten Auto und reden. 100 m Distanz. 3m bevor ich sie erreicht tänzelt eine auf denn Radweg.
Autofahrer dagegen halten abstand von anderen autos, wenn s eng wird, aber wenn ein radfahrer im weg ist reichen 2cm zum lenkeraussenspiegel… da kann ja nicht soviel kaputtgehn. autofahrer die entgegenkommen genauso, radfahrer richten nicht soviel schaden an, also einfagerade drauf haölten, dem wird der platz schon reichen. streifschüsse mit aussen spiegeln hatte ioch 3. abbieger in tankstellen habe ich einen gerammt, abbiegende Busfahrer die nichts sehen was nicht auf gleicher höhe ist mit dem fahrer und sowie so alles dürfen haben mich 7 mal zum abbiegen gezwungen, 2 x mit kontakt und sturz.
Busfahre kommt entgegen und will abbiegen, ich gerade aus, er schaut mich direkt an und zieht immer weiter in die kreuzung, volle absicht, soweit, dass ich den radweg gegenüber nicht mehr sehen konnte.
Enge Baustelle von 60 m. Busfahrer hinter mir fährt auf 0,5 meter auf, ich fahre nicht gerade langsam. bus überholt mich zu etwa 40% nach der engstelle und biegt rechts ab, sauer, weil er ev 50 meter hinter mir fahren musste, und drängt mich in die querstrasse ab, so auf höhe hinterrad.
das warn ein paar highlites dieses sommers…
Noch ein Helldriver
Moin Helge!
Klingt ja alles recht heftig, bei Dir.
Ich merke mir die ganzen Ereignisse mittlerweile gar nicht mehr, bringt ja eh nichts, sich drüber aufzuregen.
Gut, bei Lkw-Fahrern bringt der Zweikampf natürlich nichts, da ist mir mein leben zu lieb, aber bei mutwillig abdrängenden Pkws ist es für mich immer ein Genuß, ihm entweder sofort, oder an der nächsten Ampel einen mit der flachen Hand auf’s Dach zu geben. Jeder deutsche Pkw’ler rastet dann aus, weil er nicht weiß, ob Du nun etwas beschädigt hast oder nicht. Aber wenn er aussteigt um nachzuschauen, biste weg.
Wenn er Dir aber hinterherkommt, merkt er erst, wie unflexibel man mit dem Auto in der Stadt ist.
Ist ein gutes Training, nebenbei…
cu
Markus
das sind doch blos ein paar hilites… es gab tage, waren es etwa 10 attentate am tag, nur, wenn ich sie ausbügeln konnte merk ich sie mir auch nicht. Einemal hab ich rauchende reifen verursacht, da bin ich den beiden reaktionschnellen autofahrern dankbar, weil ich übersehn habe das die ampeln einer strasse die eine grössere mit mittelstreifen kreuzt separat geschaltet sind… und bin da ichs zu spät gemerkt hab auf die erste spur gerutscht… das hätt schön gepatscht.
ach, radfahrer denen ampeln und verkersregeln egal sin kann ich eigentlich nicht ab, aber wenn sie ihre kiste beherrschen noch erträglich. aber in letzter zeit seh ich immer häufiger völlig hilflose personen auf rädern, mit am lenker hängenden einkaufssäcken (macht jedes rad zu ner gefahr und unlenkbar), am besten noch ein kind hintendrauf und /oder einen joggenden dackel am lenker angebunden völlig ohne ampeln oder ähnlicjhes
zu beachten kreuz und quer durch den grossstadtverkehr eiern.
die siend ne gefahr für alle anderen verkehrsteilnehmer. ich fahr übrigens genauso gerne auto wie rad, und hatte auch schonmal einen tieffliegenden radfahrer beim abbiegen über meinem kofferraum. nur hatte der rot und trank beim fahren gerade aus seiner bierdose, was ihn stark in der sicht behinderte… die dose hat er nicht losgelassen bei seinem flug
war wohl das wichtigere…
Theorie
Hallo Helge.
Selber habe ich längst nicht so viele Gruselabenteuer im
Straßenverkehr zu berichten. Das liegt wohl in erster Linie daran
das ich in einer Kleinstadt wohne und eher auf Nebenstraßen oder
durch den Wald fahre. Aber auch mir sind schon Dinge passiert wo
ich mir nur an die Stirn greifen kann. Allerdings habe ich dabei
den Eindruck das die meisten Verkehrsteilnehmer, Autofahrer als
auch Fußgänger im Unterbewustsein eine feste Vorstellung von der
Geschwindigkeit eines Radfahrers haben. Diese entspricht offenbar
der Geschwindigkeit eines Sonntagsradlers.
Mit dieser Theorie wird das Verhalten von Autofahrern wie
Fußgängern gegenüber den etwas zügiger fahrenden Radfahrer ein
wenig erklärbar.
Also auf jeden Fall wünsch ich immer heile Knochen auf allen Touren.
Jo
abbiegende Busfahrer die nichts sehen was nicht auf gleicher
höhe ist mit dem fahrer und sowie so alles dürfen haben mich 7
mal zum abbiegen gezwungen, 2 x mit kontakt und sturz.
Busfahre kommt entgegen und will abbiegen, ich gerade aus, er
schaut mich direkt an und zieht immer weiter in die kreuzung,
volle absicht, soweit, dass ich den radweg gegenüber nicht
mehr sehen konnte.
Enge Baustelle von 60 m. Busfahrer hinter mir fährt auf 0,5
meter auf, ich fahre nicht gerade langsam. bus überholt mich
zu etwa 40% nach der engstelle und biegt rechts ab, sauer,
weil er ev 50 meter hinter mir fahren musste, und drängt mich
in die querstrasse ab, so auf höhe hinterrad.das warn ein paar highlites dieses sommers…
Richtig, so das trödeltempo einer hollandschaukel.
Ist mir aufgefallen, autofahrer macht radfahrerblick, sieht dich in 20 m entfernung und biegt gemütlich ab. dass ich 2 sek später bei ihm bin, begreift er scheinbar nicht.
berlin… täglich steglitz/schöneberg/mitte
Fußgänger genau so: Schauen dich an, reden weiter mit dem Begleiter.
Plötzlich erschrocken wegen der Quitschenden Bremsen.
Jo
… ohne Folgen/ nordostsachsen
*derseinebremsenquitschenläßt*
Richtig, so das trödeltempo einer hollandschaukel.
Ist mir aufgefallen, autofahrer macht radfahrerblick, sieht
dich in 20 m entfernung und biegt gemütlich ab. dass ich 2 sek
später bei ihm bin, begreift er scheinbar nicht.
berlin… täglich steglitz/schöneberg/mitte
gehört vieleicht nicht 100% hier her, aber ich las hier gerade auch was von einem unfall beim rechts überholen eines autos.
Leute versetzt euch doch bitte auch mal in die Lage der Autofahrer und überholt nur dann, wenn Ihr auch gesehen und beachtet werdet.
Mir ist letzte woche erst passiert, ich stand mit dem Auto an der Kreuzung und wollte nach rechts in eine stark befahrene Hauptstr. einbiegen.
Als eine lücke kam und ich sehr zügig abbiegen wollte konnte ich gerade noch im Augenwinkel einen Radf. sehen, der sich rechts an mir vorbeischleichen wollte. Konnte grad noch so bremsen und der guckte mich an, als wäre ich der Böse.
Will noch sagen das ich selbst auch ein leidenschaftlicher Radfahrer bin und das Auto nur zur Fahrt auf Arbeit nutze (25km bergauf sind früh einfach zuviel um auf Arbeit zu kommen).
Hallo Andreas,
die Urteile, die Du zitierst, stammen, wie unschwer zu erkennen ist, aus der Zeit vor der Novellierung der StVO. Die sog. Fahrrad-Novelle wurde im Jahre 1997 erlassen und soll ausdrücklich diese Entscheidung der Zumutbarkeit in die Ausschilderung einfügen.
Genau gesagt, soll sogar die Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet werden dürfen, wenn diese Pflicht zumutbar ist. Leider sehen das die Behörden anders. Ob Nicht-Benutzung eines ausgeschilderten Radwegs unter Umständen nicht zu ahnden sei (immerhin ist ja jetzt auch das Bußgeld dafür saftig heraufgesetzt worden) wird auf der Basis der novellierten StVO erst wieder gerichtlich zu klären sein.
Der ADFC hat in letzter Zeit stattdessen lieber wenigstens in Hamburg einen Prozess unterstützt, in dem es darum ging, die Schilder wieder entfernen bzw. in das Erlauben des Radfahrens (gemeinsamer Rad- und Fußweg) umzuwidmen.
Im übrigen ist es noch ein weiter Weg, wenn in München noch nicht mal die Polizei einen benutzungspflichtigen von einem anderen Radweg unterscheiden kann.
Gruß, Karin
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