Rätselhaftes Problem mit PIN und PUK

Bei der Inbetriebnahme einer SIM-Karte trat ein Problem auf, das mir rätselhaft erscheint. Ein betagter Herr (R.) hat sich im Versandhandel ein Smartphone gekauft. Er bat meine Partnerin (B.), das Gerät in Betrieb zu nehmen. B. gab die PIN ein, die R. vom Anbieter schriftlich mitgeteilt worden war. Beim ersten Versuch wurde die PIN nicht akzeptiert. Beim zweiten Versuch erschien eine Fehlermeldung, es seien fünf Fehlversuche aufgetreten. Der Benutzer möge es nach einer Wartezeit (3 Minuten?) noch einmal versuchen. Nun gut. Es liegt nahe zu vermuten, dass R. bereits chaotisch am Smartphone herumgefummelt hat. Aber so, wie mir die betreffende Prozedur in Erinnerung ist, müsste doch nach drei Fehlversuchen die PUK angefordert werden. Dem Gerät liegt zu diesem Thema ein Hinweis des Anbieters bei. Da ist von der PIN und einer Super-PIN die Rede. Für genauere Informationen dazu verweist der Anbieter auf die Bedienungsanleitung. Darin steht zu diesem Thema absolut nichts. Man findet dort weder das Wort Super-PIN noch PUK. Wir konnten R. überzeugen, den Vertrag mit dem Anbieter zu widerrufen. Aber dieser Vorgang macht mich neugierig. Vielleicht kann ich mit dieser Anfrage mein Wissen erweitern. Vielleicht ist jemandem eine Prozedur zur Behandlung von Fehleingaben für PINs bekannt, die zu den hier beschriebenen Beobachtungen passt.

Hallo!

Du verwechselst PIN und äh… PIN!

Es gibt die PIN zum Entsperren der SIM-Karte, die wird bei jedem Einschalten des Handys einmalig abgefragt. Nach drei Fehlversuchen braucht man dann die PUK.

Und dann ist da die PIN zum Entsperren des Bildschirms, die muß mehr oder weniger jedes mal eingeben werden, wenn der Bildschirm aus war. Diese PIN hat nichts mit der SIM zu tun, folglich hat sie auch nichts mit der PUK zu tun. Wie mit Fehlversuchen umgegangen wird, ist von Gerät zu Gerät verschieden, üblich ist eben, daß nach x Fehlversuchen eine Zwangspause fällig ist.

Oft sind beide PINs aus Bequemlichkeit gleich, aber das muß nicht sein.

Dein rätselhaftes Verhalten ist also ganz einfach zu erklären: Das Handy wurde mit der neuen SIM-Karte bestückt und eingeschaltet. Es kommt dann die PIN-Abfrage zum Entsperren der SIM-Karte, die wurde von dem älteren Herren korrekt eingegeben. Anschließend will das Handy die PIN zum Entsperren des Handys (Bildschirms) wissen. Falls das Handy brandneu ist, dann wird es stattdessen dazu aufgefordert haben, eine solche PIN überhaupt erstmal festzulegen. Wie auch immer, es scheint, daß diese beiden PINs nicht identisch sind.

Man kann den Bildschirm-PIN zurücksetzen, wenn man denn (Im Falle eines Android-Handys) ein Google-Konto hat, und auf dem Handy bereits eingerichtet hat. Aber irgendwie… bezweiflich ich grade stark daß das hier der Fall ist. Die andere Möglichkeit ist, das Handy auf Werkseinstellung zurückzusetzen, dabei gehen sämtliche Daten auf dem Handy verloren. Mir scheint, das ist aktuell kein Verlust. Dazu muß man typischerweise ein oder mehrere Knöpfe gedrückt halten, während das Gerät gestartet wird. Welche das sind, hängt vom Gerät ab.

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Der Unterschied zwischen den beiden PINs ist mir von meinen Geräten her vertraut. Ich kam aber nicht auf den Gedanken, dass bei einem neuen Gerät eine PIN zum Entsperren des Bildschirms im Spiel sein kann. Das, was du schreibst, ist eine plausible Erklärung für das Problem. Eine bessere Erklärung fällt mir jedenfalls nicht ein. Vermutlich hat der alte Herr eine PIN zum Entsperren des Bildschirms eingestellt, ohne dass ihm das bewusst war. Mit deinem Hinweis sehe ich meine Anfrage als erledigt an. Mir ging es ja darum, aus meinen Beobachtungen etwas zu lernen. Das Problem des alten Herrn wird dadurch gelöst, dass er den Vertrag widerruft. Ihm war nicht klar, welche monatlichen Kosten ihm entstehen und welches Risiko besteht, in eine Kostenfalle zu geraten. Und mit dem Internet kann er ohnehin nichts anfangen.

Wenn der Widerruf des Vertrags mal durchkommt. IdR geht so ein Vertrag mit Datenflatrate 24 (oder 12 ?) Monate und will bezahlt und rechtzeitig (spät. 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit) gekündigt werden. Im konkreten Fall hätte es wohl nur das Smartphone getan (mit Prepaid SIM-Karte zum Telefonieren, aber ohne Internet).

mfg M.L.

Die Widerrufsbelehrung stimmt mich zuversichtlich. Aber schauen wir mal, wie der Anbieter reagiert Ein Gerät mit Prepaid-SIM-Karte, mit dem man nur telefonieren kann, ist genau passend für den alten Herrn. Ein übliches Smartphone ist sogar unzweckmäßig, weil der alte Herr trainieren müsste, damit Anrufe zu empfangen.