Hallöchen zusammen,
liegt nachfolgend schon Vollendung oder erst noch Versuch vor??
Angenommen A droht B, damit dieser ihm einen Gegenstand ausgehändigt (vis compulsiva, Räuberische Erpressung). B gehorcht, A entfernt sich mit dem Gegenstand vom Tatort. B ruft die Polizei und verfolgt sodann A. Er „stellt“ ihn, die Polizei trifft ein und A flieht (ohne die Beute).
Der Kommentar sagt: „Zur Vollendung ist erforderlich, dass die geplante Vermögensbeschädigung, nicht jedoch die Bereicherung tatsächlich eingetreten ist.“
Wäre das hier der Fall?
->Bereicherung (-), denn B hat den Gegenstand zurückbekommen.
->Vermögensbeschädigung (+, ??), weil B zunächst mal verfügt hatte und sein Vermögen daher temporär verloren hatte…??
->oder Vermögensbeschädigung (-), weil er seinen Gegenstand nach - sagen wir mal 30 Minuten - wiedererhalten hat??
Ich würde sagen, Vermögensbeschädigung (-).
Falls das richtig ist:
Würde die Vermögensbeschädigung immer erst dann eintreten, wenn das Opfer seine Sache nicht zurück erhält??
Vielen Dank im Voraus!
Gruß Flo
Hiermit versichere ich, dass es sich um keinen einer Hausarbeit zugrunde liegenden Fall handelt, die Frage vielmehr interessensmotiviert ist!
(scheinfrei und keiner weiß warum! ^^)