Hallo.
Nachfolgender Sachverhalt:
Wohnhaus mit offiziell vier Mietparteien. Hausordnung ist Bestandteil des Einheitsmietvertrages und regelt die Räum- und Streupflicht der Mieter im wöchentlichen Wechsel. Lt. einem Artikel der Süddeutschen Zeitung darf der Räumdienst jedoch nicht im Wochentakt wechseln, da die zufällige Wetterlage die Parteien ungleich behandeln würde. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt die „Schneekarte“. Diese Karte wird nach erbrachter Räumleistung an die andere Mietpartei weitergegeben.
Gibt es eine Regelung über die Räum- und Streupflicht bei mehreren Mietparteien?
Danke im Voraus
Wenn vertraglich vereinbart wurde, dass nur einer den Winterdienst auszuführen hat, dann ist das auch so.
vnA