Also Du hättest Dir wohl damals zu Deinem Rechner wohl besser keine Tastatur gekauft.
Auf den ersten Blick vermutet B, daß einer der
Dachgeschossräume als Wohnraum deklariert ist,
Warum auch nicht?
Unnötiger Kommentar. Die Äußerung diente zur Beschreibung der Situation.
der andere (auf
Grund der Größe und der Schrägen) als Kellerraum.
Kann sein. Vielleicht gab es nur diese Möglichkeiten im
Fragebogen der Studenten - Wohnraum, Gemeinschaftsraum,
Nebenraum o.ä.
Ist ja schön für die Studenten. Aber seit wann befinden sich Kellerräume im Dachgeschoss?
Sollte der Dachgeschossraum wirklich als Wohnraum im
Mietvertrag aufgeführt sein, kann B dies dann beanstanden?
a) Warum? Der Raum wird doch durch ihn benutzt?
Das sagte ich an welcher Stelle im Text? Richtig. An keiner. Er wird nämlich nicht genutzt.
b) Warum? Er hat das doch seit zwei Jahren nicht beanstandet?
Spielt doch keine Rolle. Handys gibt es seit Jahrzehnten. Wieso beanstandet man erst jetzt das Telefonieren am Steuer?
Der Raum ist völlig von der Wohnung isoliert. Um ihn zu erreichen
muss man durch das gemeinsame Treppenhaus.
Das soll vorkommen.
Jo, wie man an diesem Beispiel sieht. Den Kommentar hättest Du Dir also auch sparen können.
Meine Eltern hatten auch so ein Extrazimmer.
Das ist aber schön für Deine Eltern.
Sanitäre Einrichtungen sind nur im Trockenspeicher vorhanden
(völlig verwahrloste Toilette und kleines Waschbecken mit
kaltem Wasser).
Wenn es halt die Mieter, die die Toilette gemeinsam benutzen,
nicht schaffen, den Raum in Ordnung zu halten, ist es ihr
Problem.
Eine Absprache könnte helfen. Von allein wird sich wohl nichts
ändern. Was steht denn in der Hausordnung bzgl. Reinigung von
Treppenhaus und anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen?
Sinnloser Kommentar. Es ging hier darum, daß das Zimmer keine eigenen sanitären Einrichtungen hat. Und ich meine gehört zu haben, daß eine Wohnung so etwas haben muss, um als Wohnung zu gelten.
Eine Heizung ist in dem Raum vorhanden, er hat keine
Dachschrägen.
Wo ist dann das Problem?
Das Problem ist, daß Du das Problem nicht verstanden hast, aber ich formuliere es extra für Dich ganz unten nochmal neu.
Wenn B dies bei A beanstanden kann, wirkt sich das auf die
Größe der Wohnung aus (80,74m²) oder werden solche
„Abstellräume“ mitgerechnet?
Warum sollte das ein Abstellraum sein? Meine Schwester hat in
genau so einem Raum gewohnt (mit Dachschräge). Das wird
allgemein auch im Mietvertrag mitgerechnet, aber das kannst Du
am besten selber nachschauen. Wobei das aber außer in der
Nebenkostenabrechnung keine Rolle spielen würde.
Meiner Meinung nach IST es ein Abstellraum. Und wenn Deine Schwester in einem Abstellraum wohnt, ist das ihr Problem und nicht meins oder das von Mieter B.
Extra für Dich: Das Problem liegt darin, daß es fragwürdig ist, ob ein so weit von der Wohnung abgelegener Raum, der über ein öffentliches Treppenhaus zu begehen ist und keine eigenen sanitären Einrichtungen hat, wirklich zur Wohnfläche der eigentlichen Wohnung dazugezählt werden kann.
Wo ist denn nun eigentlich das tatsächliche Problem, wenn Dich
das ganze zwei Jahre lang nicht gestört hat?
Also erst mal hat MICH hier gar nix gestört, ich habe hier einen Sachverhalt geschildert, um die Rechtsauffassung zu diesem Thema zu erfahren, und nicht um mir so ein Geblubbel und Gestänker anzuhören. Derjenige, den das stört, heißt Mieter B. Und das tatsächliche Problem hast Du doch weiter oben schon selbst erkannt, nur scheinst Du es nicht zu merken. Das Ganze wirkt sich auf die Nebenkosten aus. Zum Beispiel sieht Mieter B es nicht, kräftig für die prozentuale Heizkostengrundpauschale zu zahlen, obwohl dieser Raum nicht oder nur minimal (Vermeidung von Schimmelbefall) beheizt wird.
Zum anderen stelle Dir einfach mal vor, dass Mieter B auszieht und Mieter X einzieht. Oder daß Freundin Y bei B einzieht.
Wenn man nun davon ausgeht, daß X oder Y ALG2-Empfänger sind, spielt die Quadratmeterzahl eine sehr sehr große Rolle.
Also abschließend kann ich Deinen tollen Beitrag nicht grade als konstruktiv werten, sorry. Ich möchte Dir nochmal ans Herz legen: Lesen, Denken, Schreiben, Denken, Posten.
MfG