es existieren Häuser mit mehreren Wohnparteien, in denen die Wände der Treppenhäuser von unten bis oben mit hunderten Bildern behangen sind. Das Abhängen und anschließende Behängen würden mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
Angenommen, die Bilder gehören alle dem Vermieter und dieser wohnt in einem solchen Haus. Und angenommen, man möchte aus solch einem Haus ausziehen. Ist in diesem Fall der Vermieter dazu verpflichtet, für den Umzug die Bilder von den Wänden herunterzunehmen?
Man stelle sich vor, dass klobige Möbelstücke, wie Sofas und Schränke, auch ohne die Bilder"hürde" kaum um die Ecken kommen. Bestimmt würden beim Hängenlassen der Bilder zahlreiche dieser Objekte zu Bruch gehen.
Jetzt könnte dieser Fall insofern komplizierter sein, als dass zwischen der ausziehenden Partei und dem Vermieter ein schlechtes Verhältnis besteht. Wie würde in so einem Fall die Rechtslage aussehen?
Ich freue mich auf die Meinungen der Experten und grüße herzlich die Antwortenden.
… weiter angenommen, die bilder hätten bei einzug schon gehangen, dann wäre der störende zustand wohl vertragsgegenstand geworden und es bestünde sicherlich kein recht, dass der vermieter die störung beseitigen müsste.
falls der zustand nicht vertragsgegenstand geworden wäre, würde man wohl selbst in den sauren apfel beißen müssen und entweder die bilder ab- und wieder aufhängen oder die schäden bezahlen.
Angenommen, die Bilder gehören alle dem Vermieter und dieser
wohnt in einem solchen Haus. Und angenommen, man möchte aus
solch einem Haus ausziehen. Ist in diesem Fall der Vermieter
dazu verpflichtet, für den Umzug die Bilder von den Wänden
herunterzunehmen?
Nein, warum sollte er dazu verpflichtet sein?
Man stelle sich vor, dass klobige Möbelstücke, wie Sofas und
Schränke, auch ohne die Bilder"hürde" kaum um die Ecken
kommen. Bestimmt würden beim Hängenlassen der Bilder
zahlreiche dieser Objekte zu Bruch gehen.
Dann heißt es aufpassen oder die Bilder selbst abhängen (und hinterher wieder aufhängen). Dies muß der VM allerdings dulden.
Aufpassen muß man aber trotzdem. Denn wenn man beim schleppen die Wände beschädigt (was dann ja genauso wahrscheinlich ist), ist man selbstverständlich zum Schadenersatz verpflichtet.
Jetzt könnte dieser Fall insofern komplizierter sein, als dass
zwischen der ausziehenden Partei und dem Vermieter ein
schlechtes Verhältnis besteht. Wie würde in so einem Fall die
Rechtslage aussehen?
Das persönliche Verhältnis zweier Parteien ändert nichts an der Rechtslage.