Hallo, wir haben in unserem Betrieb einen Tagungsraum, welchen wir gern - um die Auslastung zu erhöhen, vermieten wollen. Gern wollen wir auch Tagungsgetränke und Verpflegung (belegte Brötchen - von einem Bäcker vorbereitet) anbieten.
Meine Frage: 1. Darf ich überhaupt als Nichtgastronom Getränke und Speisen verkaufen (wie gesagt die Speisen sind nicht selber gemacht, sie werden „nur“ eingekauft) und
- Darf ich diese Getränke und Speisen zu einem höheren Preis verkaufen? Was muss ich beachten und wo muss ich ggf. welche Genehmigung einholen?
Moin,
die höhere Auslastung des Raumes dürfte durch den erhöhten Aufwand der Organisation (KOsten) aufgehoben werden. Zum einen müsste sicherlich der Vermieter zustimmen (falls kein Eigentum), nachfragen ist auf jeden Fall besser. Zum anderen: ich würde mir eher einen Cateringservice suchen, der auf Abruf bereitstellt, was die Gäste haben möchten. Das erweitert das SPektrum des Angebotes (oder möchtest du womöglich auch mal Suppern und Häppchen etc. anbieten?
) und ihr habt damit keine Arbeit mehr, ausser der Weitergabe der Bestellung. Und das z.B. gegen Umsatzbeteiligung oder dieser Cateringservice richtet mal eine Firmenfeier für euch günstiger aus.
Gruß
Ex.