Räumpflicht bei Abwesenheit, Info an VM

Hallo,

angenommen Mieter ist berufstätig und kann tagsüber wegen seiner Arbeit und Verpflichtungen nur eingeschränkt seiner Räum- und Streupflicht nachkommen, findet auch selbst keinen Ersatz. Mieter kann also nur bis 7 Uhr und dann erst wieder ab ca. 15 Uhr räumen/streuen. Dies teilt er so seinem Vermieter mit und bittet darum einen professionellen Winterdienst oder einen entsprechenden Hausmeisterservice zu beauftragen. Der Vermieter lehnt aus Kostengründen ab.

Es verhält sich so:

  • 3-Familien-Haus, wobei Partei 1 eine alte 80jährige Dame ist, welche altersbedingt nicht mehr räumen kann, Partei 2 ein Ehepaar und Partei 3 ein Single-Haushalt
  • „Schnee- und Eisräumpflicht des Mieters erfolgt nach Maßgabe des Schneebeseitigungsplanes“ (steht so im Mietvertrag)
  • Schnee-und Eisbeseitigungsplan (durch Vermieter den Mietern postalisch zugegangen) existiert und besagt: wöchentlicher Wechsel zwischen den 3 Parteien

Partei 2 möchte auch keinen Winter-/Hausmeisterdienst und es war bisher so üblich, dass Partei 2 und 3 für Partei 1 die Räumung im Wechsel mit übernommen haben. Nun ist eine neue Partei 3 (SIngle-HH, o. g. Mieter) eingezogen und möchte das so nicht, weil er der Pflicht auch nicht immer nachkommen kann und keinen Ersatz findet. Somit gibt es Streit mit Partei 2 (welche alles so möchte, wie es bisher der Fall war) und Vermieter (der eben keinen Räumdienst beauftragen möchte.

Muss sich der Mieter, also Partei 3 damit zufrieden geben?
Gibt der Mieter seine Haftung für einen evtl. entstehenden Unfall somit an den Vermieter ab, indem er ihn informiert, dass es ihm nicht möglich ist, regelmäßig zu räumen und keinen Ersatz findet? Oder was sollte der Mieter/Partei 3 denn da machen?

hallo.

Dies teilt er so seinem Vermieter
mit und bittet darum einen professionellen Winterdienst oder
einen entsprechenden Hausmeisterservice zu beauftragen. Der
Vermieter lehnt aus Kostengründen ab.

das ist sein gutes recht. aber die begründung ist blödsinn. die kosten würden doch die mieter tragen müssen.

Muss sich der Mieter, also Partei 3 damit zufrieden geben?

leider ja.

Gibt der Mieter seine Haftung für einen evtl. entstehenden
Unfall somit an den Vermieter ab, indem er ihn informiert,
dass es ihm nicht möglich ist, regelmäßig zu räumen und keinen
Ersatz findet?

nein.

Oder was sollte der Mieter/Partei 3 denn da machen?

selbst für seinen anteil einen professionellen räumdienst beauftragen.
was partei 1 und 2 machen, kann ihm dann egal sein.

gruß

michael

Den wirksam übertragenen Winterdienst kann die Mietpartei nur selbst einem anderen, auch gewerblichen Anbieter auf eigene Kosten übertragen.

Deshalb muss hier der VM, schon garnicht auf Kosten der anderen Mietparteien, tätig werden noch ihn aus seiner Pflicht nehmen :smile:

Andernfalls trägt der M das Haftungsrisiko von unverändert.

G imager