Hallo,
angenommen Mieter ist berufstätig und kann tagsüber wegen seiner Arbeit und Verpflichtungen nur eingeschränkt seiner Räum- und Streupflicht nachkommen, findet auch selbst keinen Ersatz. Mieter kann also nur bis 7 Uhr und dann erst wieder ab ca. 15 Uhr räumen/streuen. Dies teilt er so seinem Vermieter mit und bittet darum einen professionellen Winterdienst oder einen entsprechenden Hausmeisterservice zu beauftragen. Der Vermieter lehnt aus Kostengründen ab.
Es verhält sich so:
- 3-Familien-Haus, wobei Partei 1 eine alte 80jährige Dame ist, welche altersbedingt nicht mehr räumen kann, Partei 2 ein Ehepaar und Partei 3 ein Single-Haushalt
- „Schnee- und Eisräumpflicht des Mieters erfolgt nach Maßgabe des Schneebeseitigungsplanes“ (steht so im Mietvertrag)
- Schnee-und Eisbeseitigungsplan (durch Vermieter den Mietern postalisch zugegangen) existiert und besagt: wöchentlicher Wechsel zwischen den 3 Parteien
Partei 2 möchte auch keinen Winter-/Hausmeisterdienst und es war bisher so üblich, dass Partei 2 und 3 für Partei 1 die Räumung im Wechsel mit übernommen haben. Nun ist eine neue Partei 3 (SIngle-HH, o. g. Mieter) eingezogen und möchte das so nicht, weil er der Pflicht auch nicht immer nachkommen kann und keinen Ersatz findet. Somit gibt es Streit mit Partei 2 (welche alles so möchte, wie es bisher der Fall war) und Vermieter (der eben keinen Räumdienst beauftragen möchte.
Muss sich der Mieter, also Partei 3 damit zufrieden geben?
Gibt der Mieter seine Haftung für einen evtl. entstehenden Unfall somit an den Vermieter ab, indem er ihn informiert, dass es ihm nicht möglich ist, regelmäßig zu räumen und keinen Ersatz findet? Oder was sollte der Mieter/Partei 3 denn da machen?
