Räumung bei Kündigung des Mieters

Moin,

meine Schwester berichtete mir von einer Diskussion, die sie vor kurzem mit Bekannten bezüglich der Räumung einer Mietwohnung durch den Vermieter hatte. Und zwar waren ihre Bekannten der Ansicht, dass der Vermieter nur sehr schwer die Räumung einer solchen Wohnung veranlassen kann. Ich bin der Ansicht, dass dies nicht mehr so schwierig ist.

Um es deutllich zu machen haben wir uns folgenden Fall ausgedacht, der unseres Erachtens aber nicht völlig unrealistisch ist. Mieter kündigt aus eigenem Antrieb die Wohnung fristgerecht, sagen wir zum 31. August. Mieter sucht intensiv - und nachweislich (z.B. dokumentiert seine Suche) - eine andere Wohnung, findet aber bis zum 31. August trotz aller Bemühungen keine. Mieter will daher in der alten Wohnung bleiben und ist natürlich bereit die Miete weiter zu bezahlen.

Frage also: Kann in einem solchen Fall der Vermieter die Räumung veranlassen? Und wenn ja, wie würde so etwas ablaufen?

Vielen Dank für alle Antworten.

Ciao

Ralf

Hallo RalfHenrichs,

Frage also: Kann in einem solchen Fall der Vermieter die Räumung veranlassen? Und wenn ja, wie würde so etwas ablaufen?

Der Vermieter könnte eine Räumungsklage einreichen. Die Kosten dafür müsste der Vermieter erst mal vorstrecken. Bis es zur Verhandlung käme, würde es aber noch geraume Zeit dauern. Wenn die Räumung dann angeordnet würde, müsste der Vermieter auch dafür erst mal die Kosten vorstrecken.

Die entstandenen Kosten kann der Vermieter vom Mieter zurück verlangen. Wenn der Mieter vor der Verhandlung ausziehen würde, könnte der Vermieter die bis dahin angefallenen Kosten vom Mieter zurück verlangen. Sollte der Mieter zahlungsfähig und kooperativ sein, ist das kein Problem. Andernfalls müsste der Vermieter dann die entstandenen Kosten einklagen, was wiederum mit vorgestreckten Kosten für den Vermieter verbunden wäre.

Gruß
N.N

Hallo !

Welchen Grund sollte den der Vermieter in dem Beispiel haben,den Mieter nicht einfach wieder einziehen(oder gar nicht erst ausziehen) zu lassen ?
Gibts ja keinen wirklichen,es sei denn er hat bereits einen Nachmieter gefunden und mit dem einen Vertrag gemacht(was etwas leichtfertig gewesen wäre,nun ist Vermieter dem gegenüber schadenersatzpflichtig).

Und so ein Räumungsverfahren zieht sich hin,ein Jahr ist nicht so selten.

mfG
duck313

Hallo !

Welchen Grund sollte den der Vermieter in dem Beispiel
haben,den Mieter nicht einfach wieder einziehen(oder gar nicht
erst ausziehen) zu lassen ?
Gibts ja keinen wirklichen,es sei denn er hat bereits einen
Nachmieter gefunden und mit dem einen Vertrag gemacht(was
etwas leichtfertig gewesen wäre,nun ist Vermieter dem
gegenüber schadenersatzpflichtig).

Muss man also mit den Verträgen warten, bis der alte Mieter ausgezogen ist? Kann man sich nicht darauf verlassen, dass ein Mieter, der selbst gekündigt hat, die Wohnung auch räumt?! Und macht sich im Gegenzug, nicht auch der Mieter, der die Wohnung besetzt hält, schadenersatzpflichtig?

Greetz
der Kater

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Hallo !

Nein,warten MUSS man nicht,aber es kann ja die geschilderten Probleme geben,nicht einmal aus Boshaftigkeit,sondern aus echter Not,weil sich eben doch keine neue Wohnung findet oder es ebenfalls Einzugsprobleme dort gibt.
Aber der nicht rechtzeitig ausziehende Mieter haftet dem Vermieter gegenüber auch für Schäden die dem Vermieter entstehen,weil der einem feststehenden Nachmieter wieder absagen und dessen Kosten tragen muss.

MfG
duck313

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Hallo !

Nein,warten MUSS man nicht,aber es kann ja die geschilderten
Probleme geben,nicht einmal aus Boshaftigkeit,sondern aus
echter Not,weil sich eben doch keine neue Wohnung findet oder
es ebenfalls Einzugsprobleme dort gibt.

Hi,

das ist nicht das Problem des VM.

Aber der nicht rechtzeitig ausziehende Mieter haftet dem
Vermieter gegenüber auch für Schäden die dem Vermieter
entstehen,weil der einem feststehenden Nachmieter wieder
absagen und dessen Kosten tragen muss.

Warum muß er absagen? Er kann klagen und räumen, dauert zugegebenermaßen, und sämtliche Kosten auf den Mieter abwälzen. Wenn der neue Mieter so schnell keine adäquate Bleibe findet, bzw. auf Einhaltung des Vertrages pocht und in ein Hotel zieht, dann kommen diese Kosten noch dazu.

Gruß
Tina

Warum muß er absagen? Er kann klagen und räumen, dauert
zugegebenermaßen, und sämtliche Kosten auf den Mieter
abwälzen. Wenn der neue Mieter so schnell keine adäquate
Bleibe findet, bzw. auf Einhaltung des Vertrages pocht und in
ein Hotel zieht, dann kommen diese Kosten noch dazu.

Alles nicht falsch, nur hat der neue M Ansprüche gegen den VM und der VM gegen den alten M.
Dass der VM ein Riskio hat auf den Kosten gegenüber Mieter alt sitzen zu bleiben, wirst auch sicher du nicht bestreiten.
Und wenn es bei Miter alt nichts zu holen gibt, bleibt der Ansprch von Mieter neu gegenüber VM bestehen.

Bei all meinen Umzügen habe ich immer einen Monat Miete für beide Wohnungen gezahlt um einen sicheren Übergang zu haben, falls die neue Wohnung nicht auf den Wunschtermin mietbar war, der eine solche Überschneidung vermieden hätte.
Ich wundere mich immer wieder dass es Menschen gibt, die Ihre Wohnung so mir nichts dir nichts kündigen OHNE schon eine neue Wohnung gefunden zu haben.
Da kommt bei mir das Gefühl auf, dass es recht leicht eng werden könnte mit der Befriedigung von Schadenersatzansprüchen…

Gruss HighQ

zieht, dann kommen diese Kosten noch dazu.

Alles nicht falsch, nur hat der neue M Ansprüche gegen den VM
und der VM gegen den alten M.
Dass der VM ein Riskio hat auf den Kosten gegenüber Mieter alt
sitzen zu bleiben, wirst auch sicher du nicht bestreiten.

Hi,

nein, aber davon gehe ich nach dem UP nicht aus.

Und wenn es bei Miter alt nichts zu holen gibt, bleibt der
Ansprch von Mieter neu gegenüber VM bestehen.

Auch davon gehe ich laut UP nicht aus.

Bei all meinen Umzügen habe ich immer einen Monat Miete für
beide Wohnungen gezahlt um einen sicheren Übergang zu haben,
falls die neue Wohnung nicht auf den Wunschtermin mietbar war,
der eine solche Überschneidung vermieden hätte.

Vermutlich können sich einige eine doppelte Mietbelastung, auch für einen Monat, nicht leisten.

Ich wundere mich immer wieder dass es Menschen gibt, die Ihre
Wohnung so mir nichts dir nichts kündigen OHNE schon eine neue
Wohnung gefunden zu haben.

Ja, das verstehe ich auch nicht.

Da kommt bei mir das Gefühl auf, dass es recht leicht eng
werden könnte mit der Befriedigung von
Schadenersatzansprüchen…

Ich habe das so verstanden, dass aus reinem Interesse gefragt wurde und nicht auf eine konkrete Situation bezogen.

Gruß
Tina