Person A hat bis vor ca. 2 Jahren mit Person B in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt. Der Mietvertrag für Wohnung, Grundstück und Garage lief über A, B war zwar unter der Adresse gemeldet, tauchte jedoch nicht im Mietvertrag auf und hat auch keinen offiziellen Beitrag zur Miete gezahlt. Das Haus wird von A von einer Verwandten gemietet, die Eigentümerin ist und der es egal war, ob B nun auch im Mietvertrag steht oder nicht.
Wären der Zeit des Zusammenlebens hat B die Garage mit Gegenständen vollgestellt. Das heißt, es befindet sich eine erhebliche Menge an Gerümpel in der Garage, sodaß sie von A nicht genutzt werden kann.
B wird seit er nicht mehr unter der gemeinsamen Adresse wohnt von A regelmäßig mündlich aufgefordert, die Gegenstände aus der Garage zu entfernen. Einige Male ist B erschienen, hat jedoch nur jeweils wenige Dinge mitgenommen, darunter auch Gegenstände, die ihm nicht gehören.
Eine Räumung der Garage würde für A einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten, der (auch als „Vorleistung“) nicht geleistet werden kann.
Kann jemand sagen, welche Möglichkeit A hätte, B zu verpflichten, die Garage zu räumen? Wie würde es rechtlich aussehen, wenn A die Garage durch eine entsprechende Firma räumen ließe? In welcher Form können Kosten hierfür bei B eingeholt werden?
Ich würde mich über Antworten freuen.
PS.: Ich bin Frischling hier, ich hoffe, ich habe nicht zu ausschweifend geschrieben.
