Räumung nach Zwangsversteigerung

Hallo,

wenn in der Beschreibung eine Hauses, das zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben ist, steht, dass der Eigentümer selbst drin wohnt:

Wenn man das Haus ersteigert, muss der ehemalige Eigentümer dann sofort raus?

Was ist, wenn er’s nicht tut? Steht er u. U. unter Kündigungsschutz?

Grüße
Carsten

Wenn nur der alte Eigentümer in dem haus wohnt, gibt es keinen kündigungsschutz - soweit es keinen mietvertrag mit dem neuen eigentümer gibt oder ein mietverhältnis begründet wird.

Wenn ein mieter in dem ersteigertem Haus wohnt, der mit dem vorherigen eigentümer einen gültigen vertrag hat, sind die kündigungsvorschriften ( eigenbedarf ) zu beachten.

Wenn der Eigentümer selbst drin wohnt, kann er doch keinen Schutz als Mieter haben… er ist doch gar kein Mieter.

Der Zuschlagsbeschluss ist ein Räumungstitel:

http://www.juraforum.de/gesetze/ZVG/93/

Gegen den dann ehemaligen Eigentümer kann also die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe betrieben werden. Das kostet allerdings einen Vorschuss, da kannst du einige Tausend Euro für den Gerichtsvollzieher rechnen.

Levay