Räumung Radweg?!

Hallo,

aufgrund dieser Meldung stellen sich mir einige Fragen…bitte schaut doch da mal rein:
http://www.luaktiv.de/scripts/cms_rnnews/news.php?id…

Wer ist denn für das Räumen der Radwege zuständig?
Wenn die Radwege nicht geräumt werden entfällt dann grundsätzlich die Benutzungspflicht für den Radweg?
Wie zB hier im Beispiel Hamburg beschrieben:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article1340882/Fuer…
Kann die Gemeinde haftbar sein, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt?

In einem anderen Link heisst es allerdings, dass die dortigen Anwohner auch für die Radwege zuständig wären, die Gemeinde lediglich für die Straße…
http://www.welt.de/welt_print/article3217663/Warum-w…
Das würde doch bedeuten die Haftung läge beim jeweiligen Grundstücksbesitzer…oder gilt das nur, sofern ein Grundbeitzer vorhanden ist…?
Was trifft denn nun zu?

Ich gehe davon aus, dass der Radfahrer seine rechtliche Position auch durch das defekte Rücklicht verschlechtert hat, aber wie gehts hier wohl weiter? (Schuldverteilung?)

Wäre das anders, wenn er ein funktionsfähiges Rücklicht gehabt hätte? Also kann ihm schon angelastet werden überhaupt das Rad genutzt zu haben?
Wie wäre Eure Begründung?

Ich betone, dass ich mit diesem Fall personlich nichts zu tun habe, ich hab die Meldung nur gelesn und seitdem 3 bis 12 Fragezeichen über dem Kopf schweben.

Vielen Dank für Eure Wortmeldungen
Gruß
Maja

Hallo,

da es sich bei der Schilderung des Unfalls eher um eine Straße außerorts gehandelt haben dürfte, ist der Baulastträger der Straße auch für den Radweg zuständig (bis auf wenige Ausnahmen).

Im Übrigen ein allgemeiner Hinweis zum Winterdienst:
FStrG § 3 Absatz 3
(3) Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften über die ihnen nach Absatz 1 obliegenden Aufgaben hinaus die Bundesfernstraßen bei Schnee- und Eisglätte räumen und streuen.

Ähnliches findet sich auch in jedem Landesstraßengesetz wieder.
Dort steht nach besten Kräften und nicht ist verpflichtet alle Straßen und Wege sofort Schnee- und Eisfrei zu haben und zu halten.
Die Radwege sind nunmal sowas von untergeordnet, wenn der Baulastträger schon Probleme hat der Schneemassen auf der Straße Herr zu werden.
Ist die Nutzung des Radweges unzumutbar, darf man auf die Straße ausweichen ohne Frage.
Aber wieso um alles in der Welt sollte bei dem beschriebenen Unfall der Baulastträger für den Unfall haftbar gemacht werden?
Der Radfahrer ist doch mehr als eindeutig die Ursache, ohne Licht und mittig auf der Straße.

Gruß!
T.

Der Radfahrer ist doch mehr als eindeutig die Ursache, ohne
Licht und mittig auf der Straße.

Gruß!
T.

Hi,

eindeutig dürfte hier nur sein das Sichtweite und Geschwindigkeit nicht gepasst haben.

§ 3 StVO Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html

Dabei ist noch zu berücksichtigen das ein Fahrrad durch seine Rückstrahler auch ohne Licht relativ gut zu sehen ist.

Q-Gruß

Hi Q,
hast natürlich recht, als erstes ist erstmal der Autofahrer selbst in der Schuldfrage.
Irgendwie ist beim antworten vorhin die letzte Konsequenz der Gedanken abhanden gekommen, da es einfach nur nervt, jedes Jahr wieder die gleiche Frage: „Meine“ Straße ist nicht geräumt, wen kann ich dafür haftbar machen.
Wahlweise auch, Unfall gebaut oder als Fußgänger gestürzt, wem kann ich die Schuld geben und wo bekomm ich Geld her.

T-Gruß! :wink:

Hi T

geräumt, wen kann ich dafür haftbar machen.
Wahlweise auch, Unfall gebaut oder als Fußgänger gestürzt, wem
kann ich die Schuld geben und wo bekomm ich Geld her.

Um Schmerzensgeld und derlei ging es mir hier primär gar nicht ;o)
Ich frag anders:
Was hat das denn rechtlich für Autofahrer und Radfahrer für Konsequenzen?
(Wie würden hier die jeweiligen Versicherungen argumentieren?)
Mal abgesehen von dem defekten/fehlenden Rücklicht (das ist natürlich ein schwerwiegender Mangel) …

Wenn der Radweg gestreut gewesen wäre, hätte der Radfahrer hier nicht auf die Strasse ausweichen müssen.
Nicht geräumte Radwege müssen nicht benutzt werden
Zuständigkeit= Haftung? =Gemeinde oder Anwohner?
Wenn die Straße ordentlich geräumt gewesen wäre, hätte der Radfahrer nicht in der Mitte der Straße fahren müssen.
Zuständigkeit=Haftung? =Gemeinde?
Wenn der Autofahrer angemessen gefahren wäre, hätte er vermutlich auch mit Schrecksekunde sein Fahrzeug rechtzeitig anhalten können.
§ 3 StVO Geschwindigkeit

Vielen Dank und Gruß
Maja

Nabend!
Die eigentliche Frage lautet also,

Was hat das denn rechtlich für Autofahrer und Radfahrer für
Konsequenzen?

Nur was hat das ganze mit dem „wenn“ und „wäre“ und „hätte“ zu tun?
Nochmals im Klartext, der Straßenbaulastträger ist an dieser Stelle völlig außen vor!

Oder kommt nun noch die Frage, ob die Gemeinde schuld hat, wenn das die Straße querende Wildschwein wegen Eisglätte ausrutscht und man reinfährt, während es ohne „ausrutschen“ glatt gegangen wäre?
(Achtung: Beispiel mit Absicht überspitzt dargestellt!)
Gruß!
T.