Hallo.Meine Vermieterin hat Räumungsklage eingereicht. Wir sind Arbeitslosengeld II Empfänger.Wir haben die eidesstaatliche Versicherung abgegeben ,nachdem wir ein Pfändungsbeschluss erhalten haben,haben gleich unser Bankkonto im P Konto umgewandelt.Wir sind in Mietrückstand geraten und haben Widerspruch gemacht gegen der Gesamtsumme.Wir hatten heute gericht. Es wurde erwähnt betreff dem geldlichen müßte die vermieterin nochmal neu veranlassen ein prozess,heute würde es nur um die räumung gehen.Die richterin meinte auch das der beschluss betreff dem geldlichen rechtskräftig ist und wir es zahlen müssen aber es würde heute um räumung gehen.wir haben die räumung laut dem anwalt der vermieterin nicht anerkannt zum 01.09 aufgrund arge schaffen wir es erst wahrscheinlich 01.10 oder 01.11. darauf sagte das gericht,das sie wir die klage zurückweisen vom anwalt,das man bis zum 01.09 raus sein muss und nächste woche ist gericht ohne uns,dann bekommen wir den beschluss wann wir raus sein müßen.Erstens da wir das anerkenntnisurteil nicht anerkannt haben zum 01.09 kann es sein,das dass gericht dann entscheidet bis wann man raus sein muss und zweitens was wird mit dem geldlichen? das gericht meinte wir wären dazu berechtigt das geld zu zahlen aber das müsse die vermieterin neu veranlassen,wir können eh zur zeit nix zahlen was heisst das eidesstaatliche versicherung ,die hat man abgegeben können die trotzdem dran und wie ist das mit den gerichtskosten
Hallo
zum ersten bei der nächsten Wohnung solltet ihr direkt veranlassen das die Miete von der Arge direkt zur/zum Vermieter am anfang des monats überwiesen wird und das geht auch ohne probleme somit, entstehen euch auch keine verzugskosten etc… und zum anderen laut deiner aussage : (aufgrund arge schaffen wir es erst wahrscheinlich 01.10 oder 01.11) warum aufgrund der ARGE??? an der Arge liegt das ja alles wohl nicht,ihr seit nur eurer sache nicht nachgekommen und jetzt auf dem letzten drücker schaut ihr wie ihr Heil daraus kommt…sorry aber einige deiner aussagen sind wirklich … wenn ihr auf dem bank konto eine pfändung habt , dann hättet ihr nur mit dem bewilligungsbescheid zum gericht gehen müssen (und das kostet nix ausser einen kurzen weg) und die hätten euch das Konto wieder geöffnet weil man bei euch nix holen kann und ihr Arge empfänger seit.
Wenn jetzt wieder ein Gerichtsverfahren aber diesmal ohne euch läuft, beschließt das Gericht wann ihr raus sein müsst. Was ich nicht verstehe ist, eure Vermieterin hat Räumungsklage eingereicht und sowas dauert ja auch ein bisschen seine Zeit warum, macht ihr das jetzt auf den letzten drücker?
ja natürlich müsst ihr die noch offene forderung der Miete begleichen,oder meint ihr,das ihr um sonst daraus kommt?
Die eidesstaatliche versicherung müsst ihr abgeben wenn ihr das nicht zahlen könnt und das bedeutet gleichzeitig (schlechte Bonität) und ihr müsst alle 3 Jahre beim Gerichtsvollzieher antanzen um sie zu erneuern falls ihr bis dahin die offene forderung nicht beglichen habt.
Bei der nächsten Wohnung rate ich euch , zur Arge zu gehen und direkt das Geld aufs Konto des vermieters kommen zu lassen.