Hallo,
Vermieter V macht eine Begehung mit Brandschutzbeauftragten B.
B stellt fest das sowohl im Keller als auch auf dem Dachboden Unrat liegt, welcher entfernt werden muss.
Im Haus leben 3 Parteien M1,M2,M3.
M1 ist vor 2,5 Jahren dort eingezogen und war bisher nicht auf dem Dachboden und nutzt lediglich seinen privaten Kellerraum.
Wem der Unrat gehört ist M1 unbekannt.
Nun kommt von V ein Schreiben an alle 3 Mieter, mit dem Hinweis, das der Unrat entfernt werden muss (innerhalb einer bestimmten Frist, nehmen wir mal an : 2 Wochen).
Nun wartet M1 1 Woche und sieht das der Unrat noch nicht entfernt wurde.
Sollte der Unrat nicht nach 2 Wochen entfernt sein, so wird V einen Entrümpler E beauftragen.
Nun sieht M1 nicht ein, das evtl. Kosten von E von M1 bezahlt werden und möchte den Unrat selbst entsorgen.
Darf M1 das, obwohl er nicht weiß wem das Zeug gehört?
Muss M1 evtl. Kosten die durch die Arbeit von E anfallen bezahlen?
MfG
Swordan