Räumungklage bei zwei Hauptmietern nur für einen?

Ich habe letztes Jahr im Januar mit meinem EX Freund einen Mietvertrag wo wir beide als Hauptmieter eingetragen sind unterschrieben. Mein Ex Freund ist nie in das Haus mit offiziell (Ummeldung)eingezogen und hat sich auch nie aus dem Mietvertrag streichen lassen. Im Sommer/Herbst hatte ich einen derben finanziellen Engpass, so das ich leider die Hilfe der Arge in Anspruch nehmen musste. Bis dies geklärt war, vergingen vier Monate wo ich die Miete nicht zahlen konnte (alleine der Arge Antrag dauerte bis zur Bewilligung drei Monate. Verständlicher weise halfen meinem Vermieter meine in Aussicht gestellte Kostenübernahme der Arge auch nichts für sein Darlehn. Der ersehnte Bescheid hatte sich dann mit seiner Räumungsklage inkl. Vermieterpfandrecht-der auch stattgegeben wurde, überschnitten. (Jan/Feb 2013)
Aufgrund einer Krankheit und der Zusage der Arge für die Miete aufzukommen,(Mietrückstände wurden von der Arge und mir ausgeglichen-nur Gerichtskosten usw nicht)sagte er mir telefonisch (unter Zeugen) zu, hier wohnen zu bleiben. Ich zahle für die entstandenen Kosten ihm eine Rate von 20€ die mit der Miete pünktlich überwiesen wird.
Gestern war der Gerichtsvorzieher hier und übergab mir die Räumungsklage (mit Vermieterpfandrecht) zum 14.06.`13!!! Eben habe ich versucht mit meinem Vermieter telefonisch darüber zu sprechen, aber er tut so, als hätte es die Absprache nie gegeben das ich hier wohnen bleiben dürfte. Statt dessen hielt er mir als erweiterten Kündigungsgrund vor, dass ich zur Zeit einen Hund für einen Bekannten der einen Autounfall hatten bei mir versorge (es gibt überhaupt kein Problem mit meinen zwei Nachbarn deswegen-im Gegenteil!)
Jetzt meine Frage:

  1. Zählt die Aussage meines Vermieters vor Zeugen am Telefon etwas, als er mir zusagte das ich hier wohnen bleiben könnte??
  2. Wäre die Räumung evt hinfällig, weil mein EX Freund in der ganzen Räumungsklage nicht einmal mitberücksichtigt wurde - obwohl er im Mietvertrag steht?? Das heißt, er hat weder eine Kündigung, noch eine Zahlungsauforderung bekommen und auch wird er namentlich bei der Räumungsklage nicht erwähnt - obwohl er NIE gekündigt hatte!! Ich möchte ihn da auch nicht zur Verantwortung ziehen, nur ich erhoffe mir dadurch ein wenig Aufschub um eine Wohnung zu finden!! (Schätzungsweise sind eh nur noch max. 150-200€ offen)
    Es wäre super toll, wenn ich dazu zeitnah gescheite Aussagen erhalten wurde!!
    Lieben Dank im voraus!!

Guten Tag,

zu 1: Ja, die Aussage zählt. Mit Zeugen um so mehr. Ansonsten rate ich Ihnen eher, sich einen Anwalt zu nehmen. Wenn das zu teuer für Sie ist, nehmen Sie Kontakt zum örtlichen Mieterverein oder Mieterbund auf. Eine einfache Antwort auf diese Frage zu geben ist wegen der Komplexität der Sachlage fast unmöglich und ich möchte keinen Fehler machen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Ausgang des Problems.
MfG

zu 1 und 2 NEIN

Hallo,
das ist alles sehr komplex und ich rate dir dringend, einen Anwalt zu nehmen, in sofern du in der Wohnung weiter drin bleiben möchtest.
Ansonsten sind jedwede Hilfestellungen in deinem Fall sehr wage, weil man im einzelfall klären muss, in wie weit es Zeugen gibt, die Nachhaltig belegen können, ob die Aussagen von deinem Vermieter stimmen und der Sachverhalt mit deinem Ex ist nochmals eine Sache für sich.Er muss auf jedenfall eine separate Kündigung erhalten.
Gruss Daylighter

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Bitte suchen Sie eine Rechtsberatung auf.

Jeder der einen Vertag geschlossen hat muss in Anschreiben genannt werden.
Aussagen unter Zeugen haben Rechtskraft.
Zum Punkt 2. s.o.

Gruß Fred

Hallo,

was die Räumung angeht, scheint es ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil zu geben. Das kann natürlich durchgesetzt werden.

Mit Zeugen am Telefon ist das etwas schwierig, aber so oder so schafft das das Urteil nicht aus der Welt.

Was Ihren Ex-Freund angeht, müsste ich mir das mal genauer anschauen. Aber auch das ändert m.E. an der Rechtskraft des Urteils nichts.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien im Räumungsverfahren zu benennen.

Nachdem das Urteil bereits auf Räumung der tatsächlichen Mieterin räumt, spielt es jedoch keine Rolle, dass der andere Vertragspartner nicht benannt wurde. Die Berufung auf den angeblich zweiten Mieter wäre rechtsmissbräuchlich. Es würde auch der aktuellen tatsächlichen Mieterin nichts nutzen, wenn die Person, die noch nie in der Wohnung gelebt hat, ein kurzes Aufenthaltsrecht hätte - der Vermieter könnte dann zusätzlich gegen den zweiten angeblichen Mieter vorgehen, was mit erheblichen Kosten für den zweiten „Mieter“ verbunden wäre.

Seit 1. Mai 2013 greift eine neue Regelung im Mietrecht, wonach der Vermieter relativ schnell eine einstweilige Verfügung gegen den angeblichen Bewohner erwirken kann.

Insgesamt liegt also ein Titel vor, die Räumung steht bevor und jede weitere Verzögerung wäre für den Mieter bzw. den behaupteten Mieter kostspielig.

Liebe Ratsuchende,
Ihr Exfreund kann nur zur Räumung verklagt werden, wenn er in der Wohnung wohnt. Zur Mietzahlung kann er nur verklagt werden, wenn er den Vertrag auch selbst unterschrieben hat oder Sie dazu bevollmächtigt waren, für ihn zu unterschreiben.
Eine telefonische Zusage der Vermieters vor Zeugen (Hatten Sie den Raumlautsprecher an? Wußte der Vermieter das?) halte ich für ein ziemlich unsicheres Beweismittel.
Verbietet Ihr Vertrag die Haltung von Hunden in der Wohnung, nützt es auch nichts, wenn die Nachbarn sich nicht beschweren.
Viel Glück bei der Wohnungssuche!

Ciao Fluffy!

Einspruch: Ich empfehle dir die Rechtsberatung bei der Arge/Sozialamt. So es sich um eine Klage handelt kannst du darauf reagieren. Ggf hilft bereits ein Einspruch um dir die nötige/gewünschte Zeit zu verschaffen. Beachte genannte Fristen über die in der Klage ggf informiert wird.

mündliche Zusage: Sicherlich zählt auch eine mündlich gemachte Aussage. Aber es ist dem Vermieter unbelassen unter oben genannten Gründen trotzdem seine Rechtsmittel auszuschöpfen. Das Porzellan scheint zerschlagen. Schauen voraus. Nutz jedoch deine Chancen/Rechtsmittel um nicht überstürzt ein neues Mietverhältnis eingehen zu müssen!

Ex-Freund: Hier ist es ähnlich. Entweder du willst ihn mit hineinziehen oder auch nicht.

Hund: Egals was die Nachbarn sagen. Es zählt was im Mietvertrag steht. Einen Hund jedoch für zwei Tage zu beherbergen ist kein Kündigungsgrund. Dein Vermieter kann jedoch verlangen, den Hund zu entfernen.

Geh ggf auf deinen Vermiter zu und biete ihm eine Aufhebung zum Zeitpunkt x an?! Dann haben er und du Planungssicherheit.

Auch wenn ich auf den umfänglichen Fragekomplex keine definitiven Antworten geben konnte, hoffe ich deinem Meinungsbild zuträglich gewesen zu sein. Ich wünsch dir viel Erfolg und diplomatisches Geschick.

cumar

Schade, wieder mal nur unnötiger Verwaltungsaufwand, damit ich nicht ständig an offene Anfrage erinnert werde

Im Miet rechtsbrett dürfen wie in anderen Rechtsbrettern auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen keine Rechtsauskünfte gegeben werden. Siehe Netiquette und FAQ:1129 - die sind nicht nur im Forum sondern auch bei Expertenanfragen zu beachten.

Tut mir leid, dass ich so spät antworte, aber ich hätte eh nicht helfen können. Das ist mir zu speziell.

Trotzem viel Erfolg.