Räumungsanspruch

Der Mieter eines Nebenhauses hat selbst gekündigt und will bei Auszugstermin das Eigeninventar nicht beräumen. Ist er zur Räumung verpflichtet? Was kann man unternehmen, damit das Nebenhaus gräumt wird? Dem bereitstehende Nachmieter kann das Nebenhaus nicht
vermieten, solange noch Fremdinventar drin ist.
PS. Vermutet werden Rachegelüste dahinter, zumal diesbezüglich eine Drohung ausgesprochen wurde (…man wird sich noch wundern…)
Wenn das Fremdinventar selbst beräumen wird vergreift man sich an fremden Eigentum und auserdem entstehen Kosten.
Für jeden gute Rat der Rechtsbestand hat, danke.

Hallo,

wenn die Mietsache nach Mietende weiter genutz wird, also auch als Lager, macht man sich Schadensersatzpflichtig.

hth

Der Mieter hat die Mietsache geräumt zurück zu geben.
Den Schlüssel hat er zurück gegeben und die Mietsache somit zurückgegeben, aber lediglich sein Inventar nicht mitgenommen?

Ob folgendes Gerichtsfest ist kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen.

Man kann den Mieter schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Möbel zu entfernen. Darauf hinweisen, dass er ja die Wohnung aufgegeben hat und man daher davon ausgeht, dass er auf die darin befindlichen Sachen verzichtet. Man kann ja mal androhen, dass man die Sachen sonst auf seine Kosten entsorgt.
Ob man es tatsächlich macht ist ja nochmal was anderes.

Wenn der VM nicht weitervermieten kann, weil die Mietsache nicht geräumt ist, hat er mE Schadensersatzanspruch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html

Selbst entfernen ist immer eine heikle Sache. Eine Räumungsklage ist da der sicherere Weg!

Wie es aber ist, wenn der Mieter die Mietsache aufgegeben und die Schlüssel zurückgegeben hat, bin ich mir nicht sicher. Dann ist das Entfernen des Inventars ja nochmal was anderes. Wegwerfen sollte man es nicht, sondern lieber sicher aufbewahren.

Wenn der Mieter noch Geld schuldet, kann man auch von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch machen. Ist aber auch eine heikle Sache. Da würde ich lieber Geld in einen Anwalt investieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

http://dejure.org/gesetze/BGB/562.html
ff.