Räumungsaufforderung direkt an den Untermieter

Räumungsaufforderung direkt an den Untermieter innerhalb von 2 Wochen die Wohnung zu übergeben
Der Untermieter erhielt ohne Wissen seines Vermieters direkt vom Rechtsanwalt des Hausbesitzers die diesbezügliche Aufforderung, innerhalb von 2 Wochen die Wohnung zu räumen. Hintergrund: Der Hauptmieter erhielt eine Kündigung wegen Abriss der Wohnung aus wirtschaftlichen Gründen und Neuaufbau von 2 weiteren Etagen, der widersprochen wurde. Darauf folgte jetzt eine Räumungsklage. Aber die Hauptfrage wäre jetzt wegen dem Untermieter: Muss er widersprechen, muss er auch mit einer Räumungsklage rechnen (angedroht), aber gekündigt wurde ihm nicht. Vielen Dank für Infos.
MfG

Hallo.

Der Vermieter (Eigentümer) muss dem Untermieter nicht kündigen, denn Vermieter (Eigentümer) und Untermieter haben keinen Vertrag miteinander. Ein Vertrag besteht in der Regel nur zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter.

Endet das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter wie hier durch die Kündigung wegen des geplanten Abrisses des Gebäudes, hat der Vermieter einen direkten Anspruch auf Räumung der Wohnung sowohl gegen den Hauptmieter als auch gegen den Untermieter, § 546 Abs. 2 BGB. Der Untermieter muss dieser Aufforderung des Vermieters (Eigentümers) nicht widersprechen. Wenn er der Auffassung ist, das Räumungsbegehren erfolgt zu Unrecht, dann bleibt er in der Wohnung und kommt der Aufforderung nicht nach.

Wenn er allerdings nach einer berechtigten Räumungsaufforderung des Vermieters nicht auszieht, muss er die Kosten eines gegen ihn gerichteten Räumungsprozesses zahlen, wenn der Vermieter diesen Prozess gewinnt.

Bei einem geplanten Abriss des Hauses ist ein Rechtsstreit meist sinnlos wie ein Kropf. Die Mieter könnten meist mehr „rausholen“, wenn sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und einen Vergleich mit der Zahlung einer Abfindung aushandelt.