Hallo liebe Experten,
mal angenommen man ist Vermieter eines Ladenlokals und der Mieter zahlt seit 4 Monaten keine Mieter mehr. Welche Räumungsfrist hätte man bei einer fristlosen Kündigung einzuräumen ? Ist ja keine Wohnung !
Gibt es hier eine Link zu einem Urteil ?
Hallo,
bei einer ausserordentlichen Kuendigung wegen Zahlungsverzug sind keine Raeumungsfristen einzuhalten daher auch „fristlose Kuendigung“ genannt.
Allerdings empfiehlt es sich in der Praxis oft, eine 2-wwoechige Frist auszusprechen oder den Auszug mit dem Mieter abzusprechen, da der Mieter meist sowieso nicht innerhalb weniger Tage raeumen kann oder will.
Gruss
BM
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