Räumungsfrist nach Kündigung

Räumungsfrist nach Kündigung des Mietverhältnisses

Einen schönen guten Tag allerseits! - Nach außerordentlicher Kündigung der Wohnung (wegen wiederholt zu lauter Musik in den Nachtstunden) muss ich meine Wohnung bis zum 31. Oktober 2011 (Räumungsfrist) räumen. Ich wäre froh, wenn mir dazu jemand ein paar Fragen beantworten könnte!

  1. Da die Kündigung gerechtfertigt ist, versuche ich die Räumungsfrist einzuhalten. Aber was passiert, wenn ich bis dahin keine andere Wohnung gefunden habe? Genauer: Was bedeutet „Räumungsklage“, wie lange dauert eine Räumungsklage und wer trägt die Kosten?
  2. Wie verhalte ich mich als Hartz IV-Empfänger am besten gegenüber dem Arbeitsamt? Kann mir das Arbeitsamt jetzt aufgrund dieser Verfehlung eine andere Wohnung verwehren? Ist es wahrscheinlich, dass das Arbeitsamt von der Hausverwaltung bereits informiert worden ist?
  3. Die Wohnung ist in tadellosem Zustand. Könnte es durch die außerordentliche Kündigung trotzdem Probleme mit der Rückzahlung der Kaution geben?

Ich wäre froh und dankbar für eine Antwort auf diese Fragen!
Viele Grüße! Axel

hättest dich nicht daneben benehmen sollen.
sind mir die richtigen , auf staatskosten leben und die nachbarn ärgern, schreib mich blos nicht mehr an.

Hallo:smile:

ich hatte das Problem vor ein paar Monaten auch, ich musste raus, weil ich Mietschulden hatte, hätte aber auch dagegen angehen können und das Amt hätte die Schulden übernommen aber ich wollte da eh raus. War ein schwieriger langer Weg, hatte dann Post vom Bezirksamt, bin dort hin, habe einen M-Schein ( da bist Du im geschützten Marktsegment) erhalten, da hat man 4 Wochen Zeit, sich eine Wohnung zu suchen, das Problem ist nur, die haben keine Wohnungen. Ich hatte aber doch noch Glück und habe eine bekommen, nur das man sich nicht aussuchen kann, wo. Probiere Dein Glück:smile: