Räumungsfrist nach Kündigung des Mietverhältnisses
Einen schönen guten Tag allerseits! - Nach außerordentlicher Kündigung der Wohnung (wegen wiederholt zu lauter Musik in den Nachtstunden) muss ich meine Wohnung bis zum 31. Oktober 2011 (Räumungsfrist) räumen. Ich wäre froh, wenn mir dazu jemand ein paar Fragen beantworten könnte!
- Da die Kündigung gerechtfertigt ist, versuche ich die Räumungsfrist einzuhalten. Aber was passiert, wenn ich bis dahin keine andere Wohnung gefunden habe? Genauer: Was bedeutet „Räumungsklage“, wie lange dauert eine Räumungsklage und wer trägt die Kosten?
- Wie verhalte ich mich als Hartz IV-Empfänger am besten gegenüber dem Arbeitsamt? Kann mir das Arbeitsamt jetzt aufgrund dieser Verfehlung eine andere Wohnung verwehren? Ist es wahrscheinlich, dass das Arbeitsamt von der Hausverwaltung bereits informiert worden ist?
- Die Wohnung ist in tadellosem Zustand. Könnte es durch die außerordentliche Kündigung trotzdem Probleme mit der Rückzahlung der Kaution geben?
Ich wäre froh und dankbar für eine Antwort auf diese Fragen!
Viele Grüße! Axel