Räumungsklage

Hallo,
Person A bin seit 2 Monaten von Person B getrennt und hat sie aufgefordert auszuziehen , da Person A der alleinige Mieter im Mietvertrag ist ( Vermieter ist Mutter von Person A), ihre Antwort war das es 2 -3 Jahre dauern kann , Person A hatte dann einen Anwalt eingeschaltet und ihr eine 3 monatige Frist gesetzt die am 31.Mai vorbei ist. Aber bis jetzt macht sie noch wirklich keine anstalten. Nun die frage welche möglichkeiten hat Person A , ohne eine Räumungklage einreichen zu müssen.

MfG

Hallo,

warum fragt Person A nicht einfach seinen Anwalt?

MfG

Huhu!

und ihr eine 3 monatige Frist
gesetzt die am 31.Mai vorbei ist. Aber bis jetzt macht sie
noch wirklich keine anstalten.

Würde ich auch nicht. Ist doch noch über ein Monat!

Nun die frage welche
möglichkeiten hat Person A , ohne eine Räumungklage einreichen
zu müssen.

Legal keine. Das liegt an dem besonderen grundrechtlichen Status, den eine Wohnung in diesem Land innehat. Einfach so vor die Tür setzen is nich.

Legal keine. Das liegt an dem besonderen grundrechtlichen
Status, den eine Wohnung in diesem Land innehat. Einfach so
vor die Tür setzen is nich.

Das sehe ich nicht ganz so. Person B scheint keinen Mietvertrag zu besitzen sondern war immer nur geduldet bzw. erwünscht.

Wie gesagt, A hat doch bereits einen Anwalt eingeschaltet und es gehört auch zu den Pflichten, den Mandanten in der Sache zu beraten.

Huhu!

Das sehe ich nicht ganz so. Person B scheint keinen
Mietvertrag zu besitzen sondern war immer nur geduldet bzw.
erwünscht.

Das ist das, was ich einen Mietvertrag nennen würde.

Wie gesagt, A hat doch bereits einen Anwalt eingeschaltet und
es gehört auch zu den Pflichten, den Mandanten in der Sache zu
beraten.

Das kann uns in diesem Forum aber egal sein. Wir behandeln hier die allgemeinen Rechtsfragen. Dass es in einem konkreten Fall immer ratsam ist, einen Anwalt zu fragen, musst Du mir nun wirklich nicht erklären.

Huhu!

Hallo,

Das sehe ich nicht ganz so. Person B scheint keinen
Mietvertrag zu besitzen sondern war immer nur geduldet bzw.
erwünscht.

Das ist das, was ich einen Mietvertrag nennen würde.

Warum? Für mich muss dafür min. eine regelmässige Zahlung des Mietzinses und Nebenkosten her, und dann ist es m.E. immer noch vom Einzalfall abhänging.
Ich würde sogar fast soweit gehen das man der besagten Perosn Hausverbot ertilen kann, und einen angemessenen Zeitraum zur Abholung der Persönlichen dinge zur Verfügung stellt.

Grüße

Huhu!

Das kann uns in diesem Forum aber egal sein. Wir behandeln
hier die allgemeinen Rechtsfragen. Dass es in einem konkreten
Fall immer ratsam ist, einen Anwalt zu fragen, musst Du mir
nun wirklich nicht erklären.

Scheinbar doch.
Denn A hat ein ganz persönliches und konkretes Anliegen.
Zitat
Wir weisen darauf hin, dass Beratung in konkreten Rechtsfragen
nach dem Rechtsberatungsgesetz regelmäßig nur durch Anwälte erbracht
werden dürfen. Ein Beitrag in diesem Brett darf daher keine persönlichen Rechtsfragen behandeln.
Bitte beachtet dazu auch FAQ:1129.
Zitüt

Ich würde an MEINER Wohnungstüre nach Rücksprache mit MEINEM Vermieter ein neues Schloß einbauen.
Auch würde ich meinen Rechtsanwalt mal kurz anrufen und fragen.

Hello again,

Das ist das, was ich einen Mietvertrag nennen würde.

Warum? Für mich muss dafür min. eine regelmässige Zahlung des
Mietzinses und Nebenkosten her

Es muss eine Vereinbarung über eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung bestehen. Das vereinbarte Entgelt darf dabei gerne auch 0 Euro betragen, oder vielleicht noch besser ausgedrückt: Ob der B jetzt zahlt oder nicht - wenn er kene andere Wohnung hat, dann ist _das_ seine Wohnung, und da kriegt man ihn nicht so einfach raus, indem man das Schloss auswechselt und die Sachen vor die Tür stellt.

Kleines Geheimnis: Die meisten Leute, gegen die Räumungsklagen angestrengt werden, haben vorher über viele Monate hinweg keinen einzigen Cent bezahlt und dennoch dürfen sie solange nicht aus der Wohnung entfernt werden, bis es ein rechtskräftiges Räumungsurteil gibt.

Denn A hat ein ganz persönliches und konkretes Anliegen.

Lustigerweise hat Person A in ca. 80% aller hier geschilderten Fälle irgendein rechtliches Problem. Mal zieht der Untermieter nicht aus, mal fährt A zu schnell, mal zahlt A keinen Unterhalt für seine Kinder.

Je nachdem, was gerade ist, können wir A nur bemitleiden, oder über die Anordnung einer Betreuung nachdenken. Scheint ja sowohl ein Riesen-Pechvogel als auch ein notorischer Querulant zu sein.

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Es muss eine Vereinbarung über eine entgeltliche
Gebrauchsüberlassung bestehen. Das vereinbarte Entgelt darf
dabei gerne auch 0 Euro betragen, oder vielleicht noch besser
ausgedrückt: Ob der B jetzt zahlt oder nicht - wenn er kene
andere Wohnung hat, dann ist _das_ seine Wohnung, und da
kriegt man ihn nicht so einfach raus, indem man das Schloss
auswechselt und die Sachen vor die Tür stellt.

Kleines Geheimnis: Die meisten Leute, gegen die Räumungsklagen
angestrengt werden, haben vorher über viele Monate hinweg
keinen einzigen Cent bezahlt und dennoch dürfen sie solange
nicht aus der Wohnung entfernt werden, bis es ein
rechtskräftiges Räumungsurteil gibt.

Ich kenne genug Fälle in denen sowas wie z.b. an der Beweislast scheitert. Demnach sehe ich das nach wie vor für eine sehr enge Sache wo man von jetzt auf gleich vor die Tür gesetzt werden kann.

Grüße