Räumungsklage bei Kauf einer Eigentumswohnung

Guten Tag zusammen,
Ich habe mal eine Frage. Ich sucher zur Zeit eine Eigentumswohnung,wo ich selber wohnen kann. Jetzt habe ich eine sehr gute Eigentumswohnung gefunden. 

Der große Harken daran ist,dass diese Wohnung zur Zeit vermietet ist.
Die jetztige Mieterin bekommt Unterstützung von der Arge. Hat wohl ein vierjähriges Kündigungsrecht. Da ich die Wohnung aber selber bewohnen möchte ist dies natürlich ein großes Problem. 
Gibt es die Möglichkeit einer Räumungsklage bzw wäre diese Erfolgsversprechend.
Die jetztige Bewohnerin hat wohl der Maklerin gegenüber angedeutet,dass sie bei einer Zahlung von 5.000€ ausziehen würde. Darf die Mieterin überhaupt solche Zahlung annehmen,wenn Sozialgelder fließen. Eigentlich habe ich wenig Lust der Mieterin irgendwelche Gelder zu geben.

ich hoffe ihr könnt mir da irgendwelche ratschläge geben.

MfG
Matthes

Natürlich muß ich auf diese Frage antworten:

Wie kann man nur auf so eine Idee kommen. Gott sei dank hat der Gesetzgeber dem einen Riegel vorgeschoben.
Ich bin selbst Vermieter, aber auf die Idee würde ich nicht kommen. Leider gibt es aber noch immer (oder immer mehr) Leute, wie Dich.
Und die Höhe ist es, dann auch noch andere zu „Mittätern“ zu machen. Peinlich!

Huhu,

zu einen hat man die Möglichkeit nach der FAQ 1129 vorzugehen, zum anderen kann man die 5 000 € als umzugskostenhilfe gerne bezahlen. Gericht wird sicherlich teurer.

Hallo,also eine Kündigung wegen Eigenbedarf - das wäre es in diesem Fall - kann sehr lange dauern. Ich würde an deiner Stelle die Finger davon lassen. Es gibt noch mehr schöne und freie Wohnung zum Kauf. Also schaue weiter. Gruß Uli

Natürlich muß ich auf diese Frage antworten:

Wie kann man nur auf so eine Idee kommen.

Auf welche denn?

Gott sei dank hat

der Gesetzgeber dem einen Riegel vorgeschoben.
Ich bin selbst Vermieter, aber auf die Idee würde ich nicht
kommen.

Eine gekaufte Wohnung auch bewohnen zu wollen?

Leider gibt es aber noch immer (oder immer mehr)

Leute, wie Dich.

Hä? Sie will eine Wohnung, die zum Verkauf steht, kaufen und selbst bewohnen, was ist denn daran verwerflich?

Und die Höhe ist es, dann auch noch andere zu „Mittätern“ zu
machen. Peinlich!

Hä?

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Wenn die Wohnung bereits eine Eigentumswohnung war, als die jetzige Mieterin eingezogen ist, dann gibt es keine Kündigungssperrfrist.
Es gilt das, was im Mietvertrag steht.
Im günstigsten Fall 3 Monate Kündigungsfrist wegen Eigenbedarf.
Aber eine kleine Geldzuwendung macht jeden Auszug leichter und schneller.
VG
Aira92

Der 4jährige Kündigungsschutz kann u.U. auf 10 Jahre ausgedehnt werden!!! Ob die jetzige Mieterin die Umzugsbeihilfe behalten kann, kann ich nicht beantworten, jedoch sind die Kosten für Umzugswagen, packen, evtl. nicht mehr passende Möbel,Gardinen, zu bedenken. 
juliuszwo

Irgendwie verstehe ich dein Problem auch nicht wirklich :smiley: Was genau möchtest du mir vorwerfen.Ich habe diese Wohnung gesehen um diese als selbstgenutzte ETW zu nutzten,nur gibt es das Problem mit der Vormieterin.

Nur meine Bank wird das ungerne Mitfinanzieren. Hat die Arge da nicht ein Mitspracherecht und würde ich durch meine Zahlung dann nicht irgendwelche Gesetztebrechen etc? Ich kann mir nicht vorstellen,dass die es so gut finden,wenn ich jemandem Geld gebe,der von Sozialhilfe lebt.

Guten Abend!

Der große Harken daran ist,dass diese Wohnung zur Zeit
vermietet ist.

Wer eine vermietete Wohnung kauft, wird Rechtsnachfolger des vorherigen Vermieters, übernimmt also den Mietvertrag. Die Chance, den Mieter auf dem Rechtsweg aus der Wohnung zu bekommen, geht gegen Null, solange der Mieter seine Miete bezahlt. Das ist auch gut so. Andernfalls hätten wir grausige Zustände am Wohnungsmarkt. Mietverträge wären nichts mehr wert. Sofort würden sich Firmen etablieren, die Wohnungen pro forma kaufen und schon verlieren Menschen ihren Lebensmittelpunkt. Geht gar nicht.

Wer eine Wohnung zur eigenen Nutzung kaufen will, muß sich nach unvermieteten Objekten umsehen oder Geld in die Hand nehmen, um dem Mieter den Umzug auf gütlichem Weg schmackhaft zu machen.

Übrigens spielt es nicht die geringste Rolle, ob ein Mieter Hilfe zum Lebensunterhalt erhält oder nicht. Durch den Hilfeempfang verlieren Menschen nicht ihre Grundrechte. Sie können also nach wie vor selbst ihren Wohnort bestimmen. Jobcenter haben darauf keinen Einfluß. Hilfeempfängern entstehen bei einem Umzug die gleichen Kosten und Unannehmlichkeiten wie allen anderen Menschen. Umzugskosten, Kaution, Herrichten der neuen Wohnung - einige tausend € sind dabei schnell weg. Wenn dann jemand Auszug fordert, kein Geld in die Hand nehmen will und auch noch glaubt, beim Jobcenter den Hebel ansetzen zu können, ist es einfach nur dummdreist. Solche schlichtweg unanständigen Zeitgenossen gehören auf den Topf gesetzt.

ich hoffe ihr könnt mir da irgendwelche ratschläge geben.

Aber gerne: Suche für die Eigennutzung eine unvermietete Wohnung. Oder nehme richtiges Geld in die Hand, sei nicht geizig und nicht kleinkariert und sei dir bewußt, daß es keinen Rechtsanspruch auf den Einzug in anderer Leute Wohnung gibt. Die üben in ihrer Mietwohnung nämlich das Hausrecht aus und wenn jemand unverschämt wird, sei er auch der neue Eigentümer, können sie ihn vor die Tür setzen.

Gruß
Wolfgang

Guten Abend!

Nur meine Bank wird das ungerne Mitfinanzieren.

Wenn der Wohnungskäufer für die hier in der Rede stehende Zahlung auf Bankfinanzierung angewiesen ist, also offensichtlich über keine Reserve verfügt, sollte er sich den Kauf einer Immobilie noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Weil in der Wohnung derzeit Hilfeempfänger wohnen, wird die Miete im unteren Preissegment liegen. Naheliegend handelt es sich um eine Wohnung in einem Gebäude älteren Baujahrs, das vielleicht neue Fenster hat, aber energetisch noch nicht saniert wurde. Der Käufer einer Wohnung, also von Teileigentum an der Wohnanlage, wird für alle fälligen Arbeiten vom Keller bis zum Dach in Anspruch genommen. Ohne finanzielle Reserve steht man dabei schnell mit dem Rücken an der Wand. Das Haus wurde doch hoffentlich von einem selbst beauftragten Gutachter in Augenschein genommen, die Protokolle der Eigentümerversammlung eingesehen und die Rücklagen der WEG daraufhin geprüft, ob absehbar fällige Arbeiten gedeckt sind. Außerdem wurde natürlich geprüft, ob es Eigentümer mit mehreren Wohnungen oder sogar mit Stimmenmehrheit gibt.
Oder geschah womöglich nichts davon? Sollte ich richtig liegen, könnte ich wetten, daß auch die Finanzierung nichts taugt.

Hat die Arge da nicht ein Mitspracherecht…
Nein, hat sie nicht. Ist überhaupt nicht zuständig. Hilfeempfänger können wie alle anderen Bürger ihren Wohnort frei wählen. Das Jobcenter ist erst gefragt, wenn es um die Miethöhe geht. Da gibt es Grenzen der erstattungsfähigen Kosten. Natürlich werden Umzüge nur so aus Lust und Laune nicht bezahlt. Ansonsten führe man sich vor Augen, daß Mieter und Vermieter die Vertragspartner sind. Das Jobcenter ist am Vertragsverhältnis in keiner Weise beteiligt.

und würde ich durch meine Zahlung
dann nicht irgendwelche Gesetztebrechen…

Nein. Ob der Empfänger des Geldes Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, geht den Zahler nichts an, hat ihn nicht zu interessieren. Ungeachtet dessen müssen Hilfeempfänger ihre Einnahmen dem Jobcenter offenlegen. Für die im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel entstehenden Kosten ist das aber vermittelbar.

Ich kann mir nicht vorstellen,dass die es so gut finden,wenn ich jemandem
Geld gebe,der von Sozialhilfe lebt.

Die Äußerung zeugt von ziemlich schräger Vorstellungswelt.

Mal ganz deutlich: Du hast selbst nichts auf der Naht, suchst deshalb eine möglichst billige ETW, hast sie in Gestalt einer vermieteten Wohnung (deshalb preisgünstig) in einem älteren Kasten gefunden, willst jetzt den dicken Maxe spielen und auf die billige Tour Mieter loswerden. Geld kannst du nicht in die Hand nehmen, weil es schlicht nicht vorhanden ist und einen womöglich jahrelangen Rechtsstreit kannst du dir nicht leisten. Da kann es doch nur heißen: Unbedingt Finger weg von vermieteten Objekten!

Btw: Manche Eigentümer sind geradezu auf der Suche nach unerfahrenen Käufern. Das sind solche, die sich von ihrer Bank schon mal vorrechnen ließen, daß man mit zweikommaund Prozent Zinsen und 1% Tilgung billiger als in einer Mietwohnung lebt. Dabei verschwieg der nette Bankberater einige Sachverhalte, u. a. den, daß der Käufer voraussichtlich nicht erleben wird, daß ihm die Wohnung gehört und er am Ende der Zinsbindung gute Chancen hat, eine böse Überraschung zu erleben, nämlich fast nichts getilgt zu haben, aber eine mehrfach höhere Zinsbelastung leisten zu müssen. Und futsch ist die Wohnung! Derart über die Löffel barbiert, setzt der Wohnungsverkäufer noch einen drauf: Er verhökert die vermietete Wohnung an den Ahnungslosen, der nicht weiß, daß er sich an den bestehenden Mietvertrag zu halten hat und bei geltend gemachtem Eigenbedarf ein teures Abenteuer mit ungewisser Dauer vor sich hat.

Tut mir leid, aber manche Wahrheiten lassen sich nicht weichgespült 'rüberbringen, wenn der Empfänger begreifen soll/muß, daß er sich auf dem Holzweg befindet.

Gruß
Wolfgang

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Tut mir leid, aber manche Wahrheiten lassen sich nicht
weichgespült 'rüberbringen, wenn der Empfänger begreifen
soll/muß, daß er sich auf dem Holzweg befindet.

Gruß
Wolfgang

Man kann Recht haben oder höflich sein

schönes Wochenende

Es ist eine 58qm² große erdgeschoss ETW mit Garten für 69.000€ in einem 1995 gebauten 6 Familienhaus.Die ETW befindet in einem ruhigen Vorort von Oberhausen. Mit knapp 1200€ p. qm² ist es für das Ruhrgebiet bzw Niederrhein ein normaler Preis.
Obwohl ich das nicht schreiben müsste die Kaufnebenkosten und ca 10.000€ für Küche,Bodenbeläge und Einrichtung habe ich. Dazu noch ca. 8.000 in einem Bausparkonto.maximale Finanzierungsdauer 20 Jahre .Ich denke das ist eine recht solide Finanzierung. Das ich mit 24 noch keine 100.000€ habe ist auch nichts ungewöhnliches.Man muss halt klein anfangen.

Meine Frage drehte sich nicht darum,wie ich eine ETW finanziere,sondern ob man da zeitnah einziehen kann bzw wo die Probleme liegen werden.

Es geht ja darum,dass die jetzige Mieterin dies wahrscheinlich unter der Hand haben möchte und dann ist es doch Erschleichung von Leistungen oder nicht?

Es sollte auch nicht das Problem sein,eine kleine Entschädigung zu zahlen ggf zahlt der Eigentümer ja auch was bzw geht mit dem Kaufpreis runter.
Wie kann ich denn sicher gehen,dass wenn ich der Mieterin Geld gebe,diese dann auch wirklich auszieht.

Indem das Geld erst nach Auszug ausgezahlt wird (oder nicht)

vnA

Du scheinst vergessen zu haben, dass es auch die Eigenbedarfskündigung gibt. Zum Glück.

vnA

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Indem das Geld erst nach Auszug ausgezahlt wird (oder nicht)

etwas spät, wenn es um die Entscheidung geht, ob man die Wohnung kauft, findest Du nicht?

Wenn du Recht hast, hast du Recht.

vnA

Hallo!

Indem das Geld erst nach Auszug ausgezahlt wird (oder nicht)

Wovon soll der Mieter die mit einem Umzug verbundenen Kosten bezahlen? Das Geld muß vorher da sein. Anders geht gar nichts. Damit sind Risiken verbunden. Aber wer die nicht eingehen will und kann, soll sich eine frei zur Verfügung stehende Wohnung suchen und nichts, wo man es mit bestehendem Mietvertrag zu tun hat.

Besonders am Wohnungs- und Immo-Markt tauchen täglich Figuren auf, die alles nur Erdenkliche versprechen und bezahlen wollen. Sind querbeet Windbeutel. Wie dumm muß ein Mieter sein, in dessen Wohnungstür eine Gestalt auftaucht, irgendwas von Wohnungskauf erzählt und der Mieter solle schon mal ausziehen und hinterher bekäme er Bares?

Es geht ans Eingemachte, ans Dach über dem Kopf, an Kindergarten und Schule, an das soziale Umfeld, es geht um den Lebensmittelpunkt von Menschen! Dabei liegt man mit zugeknöpftem Portemonnaie gründlich daneben. Immerhin ist es nur der Käufer, der etwas will, nämlich einen rechtswirksamen Vertrag aus der Welt schaffen. Damit in solcher Richtung überhaupt irgendwelche Überlegungen angestellt werden können, muß der Kaufinteressent erst einmal Eigentümer werden. Erst dann kann er weitersehen. Vorher kann er allenfalls in aller Freundlichkeit vorfühlen, wobei man sich natürlich fragen muß, warum ein Mieter mit einer hergelaufenen Gestalt überhaupt reden sollte. Immerhin besteht mit solchem Menschen kein Vertragsverhältnis, der ist nicht Eigentümer, der ist gar nichts, der will bloß was. Kommentarloses Rausschmeißen ist durchaus eine Option.

Es läuft darauf hinaus, daß der Kaufinteressent ins Risiko geht. Das setzt bei ihm genug finanziellen Speck voraus, daß es für ihn nicht existentiell wichtig ist, ob die Wohnung 2 Jahre früher oder später entmietet zur Verfügung steht oder auch gar nicht. Wenn aber jemand wegen einiger Monatsmieten jammert, die er zusätzlich zu seinen Darlehensraten bezahlen muß, weil ja die gekaufte Wohnung vermietet ist, ja, liebe Zeit, in solchen Fällen soll der Kaufinteressent gefälligst seine Finger von vermieteten Wohnungen lassen. Ähnliches gilt für Erbsenzähler, die bis auf den letzten Cents des Kilometergelds für den Umzugswagen genau vorrechnen, was die Beendigung des Mietverhältnisses kosten darf. Auch Leute, die für das erforderliche Handgeld eine Bank bemühen müssen, haben sich auf ein für sie unpassendes Parkett begeben.

Leere Tasche, gepaart mit Großmannssucht ergibt regelmäßig eine unappetitliche Mischung. Eine freie Wohnung wollen sie nicht, weil zu teuer. Also wird es irgendwie auf die dreiste Tour versucht. Daß dann versucht wird, Hilfeempfänger besonders schofelig zu behandeln, ist kein Einzelfall, vielmehr typisch und tauchte hier schon mehrmals auf.

Die Kaufinteressenten sind durchweg selbst Opfer, verfügen über kein nennenswertes Eigenkapital, ließen sich von Darlehensangeboten mit 1%-Tilgung einlullen, deren Mechanismus sie nicht kapierten und haben keine Ahnung, worauf sie sich beim Kauf nicht nur einer vermieteten, sondern auch noch alten Wohnung als Teileigentümer eines alten Kastens einlassen. Regelmäßig sind all das für die Interessenten böhmische Dörfer.

Nach über einem Jahrzehnt im Osten sind mir diverse vermietete Objekte bekannt, in denen im Laufe der Zeit Pleitegeier auf Pleitegeier den vorangegangenen Klammfürsten folgte. Großspurig auftretende Spruchbeutel und nichts dahinter, aber allesamt versuchen sie, Menschen mit oft jahrzehntealten Mietverträgen aus ihren Wohnungen zu ekeln. Klar, auch mit Geld. Aber das sind hohle Sprüche. Solange nur Sprüche und Ankündigungen kommen, aber kein Bares sehr deutlich oberhalb der Trinkgeldregion auf dem Tisch liegt, sollte niemand mit solchen Leuten auch nur reden.

Der Kauf einer vermieteten Wohnung kann unter geeigneten Voraussetzungen als Kapitalanlage sinnvoll sein. Der Kauf einer vermieteten Wohnung, bei der man mit Rechtszügen versuchen muß, den Mieter loszuwerden, ist in mehrfacher Hinsicht mit Risiken verbunden. Neben den zeitlichen und Kostenrisiken des Rechtsweges mit nicht unbedingt klarem Ausgang kommt ein oft vollständig unbeachtetes Risiko hinzu. Wer Menschen aus ihrer Wohnung, aus ihrem sozialen Umfeld treibt, nimmt in genau diesem sozialen Umfeld die Stelle der zuvor vertriebenen Mieter ein. Das auch noch bei einer Eigentumswohnung, wo man sich baulich bedingt eng auf der Pelle hockt. Es muß nicht, kann aber passieren, daß der neue Wohnungsinhaber nicht sehr viel Freude an seinem neuen Lebensumfeld haben wird. Das Leben kann dabei zur Hölle werden und kein Anwalt, kein Richter kann helfen, weil nichts Justitiables passieren wird. Viel Spaß dabei.

Fazit: Eine vermietete Wohnung für die eigene Nutzung zu kaufen, ist eine Schnapsidee mit unwägbaren Risiken.

Gruß
Wolfgang

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Was geht hier eigentlich ab? Man stellt eine normale Frage und einem wird hier was weiss ich unterstellt? Deine komischen Aussagen sind einfach überhaupt nicht auf meine Frage bezogen,da du weder meinen sozialen noch meinen finanziellen Hintergrund kennst,um mit diesen komischen Unterstellungen durchs Land zu ziehen… Ich weiss ja nicht wo du wohnst,aber hier sind die mieter auch nicht so abgezockt und wollen den neuen Eigentümern die Kohle aus der Tasche ziehen,wenn man vernümftig mit den alten Mietern umgeht,aber wenn das bei dir da hinten so ist,dann mein Mitleid…