Räumungsklage durch Vorbesitzer?

Hallo Wissende,

Mal angenommen ein Eigentümer möchte einen Mieter räumen und klagt. Zwischenzeitlich wird das Mehrfamilienhaus verkauft. Der neue Eigentümer ist zur Zeit des Gerichtstermins aber noch nicht im Grundbuch eingetragen.

Könnte der Vorbesitzter dennoch die Klage aufrechterhalten, wenn ja, wie lange?

Könnte der Mieter vor Gericht nicht daruf hinweisen das das Haus verkauft wurde und er schon mit dem neuen Besitzer im Gespräch ist?

Liebe Grüße
Bastett

Hallo Wissende,

Mal angenommen ein Eigentümer möchte einen Mieter räumen und
klagt. Zwischenzeitlich wird das Mehrfamilienhaus verkauft.
Der neue Eigentümer ist zur Zeit des Gerichtstermins aber noch
nicht im Grundbuch eingetragen.

Könnte der Vorbesitzter dennoch die Klage aufrechterhalten,
wenn ja, wie lange?

Solange er über die Wohnung frei verfügen kann, also nach Abschluss Kaufvertrag wirds bereits heiß. Es ist aber verwunderlich, warum der Vorbesitzer weiterhin seinen Mieter herausklagen will. Kostet doch bloß Zeit, Nerven und Geld. Soll sich doch der neue Eigentümer damit herumärgern.

Könnte der Mieter vor Gericht nicht daruf hinweisen das das
Haus verkauft wurde und er schon mit dem neuen Besitzer im
Gespräch ist?

Kann er und wird er.

Wolfgang D.