räumungsklage , intressiert das das jobcenter

am 01.11.13 wurde ein Mietvertrag unterschrieben und die miete Konnte nicht bezahlt werden. nun kam die Räumungsklage am 29.01.14 . Vom 01.02 gibt es Ein dahlen von dem Jobcenter da man 1 Monat überbrücken muss. In der Räumungsklage steht das es an das Jobcenter Auch hingeschickt wird. Die erste Frage lautet wird das direkt dort hingeschickt und intressiert es das Jobcenter überhaupt ?

Hallo

am 01.11.13 wurde ein Mietvertrag unterschrieben und die miete Konnte nicht bezahlt werden.

Hat das Jobcenter denn das Geld für die Miete angewiesen?

Vom 01.02 gibt es Ein dahlen von dem Jobcenter da man 1 Monat überbrücken muss.

Diesen Satz verstehe ich nicht. Ein dahlen?? Was ist damit gemeint?

In der Räumungsklage steht das es an das Jobcenter Auch hingeschickt wird. Die erste Frage lautet wird das direkt dort hingeschickt und intressiert es das Jobcenter überhaupt ?

Wenn es in der Räumungsklage so steht, dann wird es wohl direkt da hingeschickt.
Wenn das Jobcenter Geld für Miete angewiesen hat, die Miete aber nicht bezahlt wurde, dann interessiert es das Jobcenter natürlich. Es wird dann dieses Geld zurückfordern und in Zukunft die Miete nur noch direkt an den Vermieter überweisen wollen.

Viele Grüße

Hallo Simsy Mone,

Vom 01.02 gibt es Ein dahlen von dem Jobcenter da man 1 Monat überbrücken muss.

Diesen Satz verstehe ich nicht. Ein dahlen?? Was ist damit
gemeint?

da es um Geld und „überbrücken“ geht, gehe ich von einem „Darlehen“ aus. :smile:

Viele Grüße
Christa

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