Meine Mutter musste leider eine Räumungsklage gegen Ihren Mieter erheben. Nach vielen Wochen hat sie jetzt endlich einen vollstreckbaren Titel bekommen. Was bedeutet dies genau und was ist nun ratsam zu tun?
Hat der Mieter ab sofort erneut eine Frist um auszuziehen?
Er befindet sich wohl noch immer in der Wohnung…
Was jedoch, wenn er in den folgenden Tagen auszieht (was ja zu hoffen bleibt)? Müsste man in dem Fall noch immer zwingend einen GV in Anspruch nehmen, um in die Wohnung zu gelangen (und das Schloss auszuwechseln)?
Falls er innerhalb der nächsten paar Tage nicht auszieht, kommt man wohl um einen GV nicht umher…
Bekommt man diesen zugewiesen?
wenn der mieter eine Räumungsklagr zugestellt bekommt und nachweisen kann,dass er innerhalb 6 monate die Rückstände bezahlen kann, dann wird nicht geräumt.
Wenn der Mieter widerspruch erhebt,prüft das gericht erst mal…dauert also wieder.
Bis man einen Mieter rausgeklagt hat dauert es im schnitt 1-1,5 jahre und auf den kosten bleibt man natürlich auch sitzen.
Sorry, dass ich keine besseren nachrichten habe.
Die Räumungsklage durchzuziehen bedeutet nochmal viel geld ausgeben.
Aus wenn es weh tut, aber ich würde dem Mieter geld anbieten damit er sofort auszieht mal mit 1000€ winken das ist allemal billiger als das bis zum ende durchzuziehen. denn letztlich werdet ihr aud den kosten der Räumungsklage sitzen bleibeund das ist dann wesentlich teurer
Hallo,
dazu kann ich leider keine Auskunft geben. Mein Spezialgebiet ist die Erstellung eines Mahnbescheides.
Gruß
Monika
Besorgen Sie sich bei Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils, und dann beauftragen Sie den GVollz über die Verteilerstelle f. GVollz-Aufträge bei Ihrem AmtsG. Der wird dann tätig. Aber Achtung: Der GVollz will einen happigen Vorschuss für die Zwangsräumung. Das wird aslles ein ziemlicher Aufwand, wenn man mit dem Räumungsschuldner nicht reden kann.
FG