Hallo,
angenommen man erhebt eine Räumungsklage gegen seinen
Mieter. Nach vielen Wochen erhält man endlich einen
vollstreckbaren Titel. Was bedeutet dies genau und
was wäre dann ratsam zu tun?
Hätte der Mieter ab sofort erneut eine Frist um auszuziehen (angenommen er befindet sich noch immer in der Wohnung…)?
Was jedoch, wenn er in den folgenden Tagen auszieht (was zu
hoffen bleibt)? Müsste man in dem Fall noch immer zwingend
einen GV in Anspruch nehmen, um in die Wohnung zu gelangen (und das Schloss auszuwechseln)?
Falls er innerhalb der nächsten paar Tage nicht auszieht,
kommt man wohl um einen GV nicht umher…
Bekommt man diesen zugewiesen?
Würde mich über Antwort freuen!
Hallo,
In so einem Fall würde ich den zuständigen Gerichtsvollzieher aus der Webseite des Amtsgerichtes aussuchen und diesen mal anrufen. Der erklärt einem dann schon wie das läuft.
Viele Grüße
Lumpi
danke für den tipp! angenommen der mieter hat nun einspruch eingelegt. (unglaublich…
)wie ist nun der weitere verlauf? (frist etc…) kann es zu einer mündlichen verhandlung kommen?
an welche stelle könnte man sich wenden um eine kostenlose/kostengünstige rechtsberatung zu erhalten?
Wenn der Mieter Einspruch eingelegt hat, war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Dann hätte ein GV so und so nicht räumen dürfen.
In der nächsten Instanz, die über den Einspruch zu entscheiden hat, ist da nicht Anwaltspflicht? Gibt es da Prozesskostenhilfe? Zumindest theoretische?
vnA (ianal)