Räumungsklage, Mietfortzahlung nach Kündigung

Hallo,

ich möchte gerne erfahren:
Wenn eine Räumungsklage ausgesprochen wurde, die der Mieter nicht akzeptiert, der Mieter dann fristgerecht kündigt

  • wie sieht es mit der Mietfortzahlung aus, wenn der Vermieter die Räumungsklage nicht zurückgenommen hat? Muss nach Verlassen der Wohnung noch Miete gezahlt werden?
  • oder ist die Räumungsklage mit Akzeptanz der fristgerechten Kündigung hinfällig geworden?
    Wie verhält sich das genau? Wer kann beauskunften?

Wie bei jedem Rechtsstreit im Zivilrecht bestimmen die Parteien den Fortgtang des Verfahrens. Solange der Kläger die Klage nicht zurücknimmt, der Beklagte nicht anerkennt, der Rechtsstreit nicht übereinstimmend für erledigt erklärt wird oder das Gericht ein Urteil fällt, solange läuft der Rechtsstreit fort. Ein Rechtstreit im Zivilrecht kann grds. nicht von alleine hinfällig werden.

Ob und für welchen Zeitraum ein Anspruch auf Miete oder Schadensersatz (weil das Mietverhältnis schon beendet war) besteht wird sich danach richten, wann das Mietverhältnis endete und wie lange der Mieter dann nicht auszog. Wenn darüber zwischen Mieter und Vermieter Streit besteht, dann einigen sie sich entweder oder es wird ggf. ein weiterer Rechtsstreit vor Gericht geführt.

Hallo,

Wenn eine Räumungsklage ausgesprochen wurde,

***ist damit ein Gerichtsurteil gemeint oder ist das Gerichtsverfahren noch nicht beendet??

die der Mieter

nicht akzeptiert, der Mieter dann fristgerecht kündigt

  • wie sieht es mit der Mietfortzahlung aus, wenn der Vermieter
    die Räumungsklage nicht zurückgenommen hat?

***Der Mieter hat bis zur Beendigung des Mietverhältnis die Miete zu bezahlen; wenn durch die Kündigung des Mieters das Mietverhältnis fristgerecht endet, bevor über die Räumungsklage entschieden wurde, ist der Mieter nur zur Zahlung bis zum Mietende verpflichtet.
Das sagt allerdings noch nicht aus, wer für die Kosten des evtl. Gerichtsverfahrens aufkommen muss.

Muss nach

Verlassen der Wohnung noch Miete gezahlt werden?

***Die Miete ist bis zur Beendigung des Mietverhältnis zu bezahlen, unabhängig vom Auszug aus der Wohnung.

  • oder ist die Räumungsklage mit Akzeptanz der fristgerechten
    Kündigung hinfällig geworden?

***Eine Klage wird nicht dadurch hinfällig, dass der Klaggrund weggefallen ist, sondern nur durch Rücknahme, Urteil oder Anerkenntnis.

si