Hallo,
Wenn eine Räumungsklage ausgesprochen wurde,
***ist damit ein Gerichtsurteil gemeint oder ist das Gerichtsverfahren noch nicht beendet??
die der Mieter
nicht akzeptiert, der Mieter dann fristgerecht kündigt
- wie sieht es mit der Mietfortzahlung aus, wenn der Vermieter
die Räumungsklage nicht zurückgenommen hat?
***Der Mieter hat bis zur Beendigung des Mietverhältnis die Miete zu bezahlen; wenn durch die Kündigung des Mieters das Mietverhältnis fristgerecht endet, bevor über die Räumungsklage entschieden wurde, ist der Mieter nur zur Zahlung bis zum Mietende verpflichtet.
Das sagt allerdings noch nicht aus, wer für die Kosten des evtl. Gerichtsverfahrens aufkommen muss.
Muss nach
Verlassen der Wohnung noch Miete gezahlt werden?
***Die Miete ist bis zur Beendigung des Mietverhältnis zu bezahlen, unabhängig vom Auszug aus der Wohnung.
- oder ist die Räumungsklage mit Akzeptanz der fristgerechten
Kündigung hinfällig geworden?
***Eine Klage wird nicht dadurch hinfällig, dass der Klaggrund weggefallen ist, sondern nur durch Rücknahme, Urteil oder Anerkenntnis.
si