Räumungsklage mit Kind(4 Monate)?

Hallo Forum!
Mal eine ganz eilige Anfrage:
Eine Mutter mit Kind hat in finanzieller Not die Miete 4 Monate nicht bezahlt. Der Vermieter hat nun nach einer Abmahnung UND wegen Eigenbedarf zwecks Verkauf eine Räumungsklage erhoben. Die Mutter hat jedoch nun bis zum Räumungstermin (in 1 Woche) noch keine neue Wohnung. Nun die Frage: Kann die Mieterin aus ihrer Wohnung geschmissen werden, MIT Kind? Oder muss/darf sie solange in der Wohnung bleiben, bis sie eine neue hat, bzw.wird ihr eine zusätzliche Frist eingeräumt?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten,
Gruß Lissi

Ich verstehe die Frage so, dass sie darauf abzielt, ob sich durch das Kind nicht irgendwas ändern müsste. Antwort: nein. Auch mit Kind muss man seine Miete bezahlen, ist eine Eigenbedarfskündigung möglich, kann man aus der Wohnung geklagt werden usw.; wieso da andere Fristen gelten sollten, weiß ich nicht.

Ich würde meine Energie nun darauf verwenden, mir Hilfe zu suchen. Ich bin sicher, dass das Kind hier schon einen Unterschied macht, dass es also mehr Angebote für Mütter mit Kindern gibt. Dazu weiß man vielleich im Brett Ämter & Behörden mehr.

Levay

Ich verstehe die Frage so, dass sie darauf abzielt, ob sich
durch das Kind nicht irgendwas ändern müsste. Antwort: nein.
Auch mit Kind muss man seine Miete bezahlen, ist eine
Eigenbedarfskündigung möglich, kann man aus der Wohnung
geklagt werden usw.; wieso da andere Fristen gelten sollten,
weiß ich nicht.

Hallo Levay.
Dazu noch ein Nachtrag:smiley:ie Mutter hatte schon eine neue Wohnung, die ist ihr aber in letzter Minute abgesagt worden. Sie hatte leider nur eine mündliche Zusage. Soweit ich weiß, kann man ein Kind nicht einfach auf die Strasse setzen.

Hallo Lissi,

ein Kind schützt nicht davor, Miete zu zahlen.
Die Kindsmutter sollte sich umgehend an das Ordnungsamt wenden, damit die Gemeinde/Stadt eine Obdachlosenunterkunft stellt.
grüsse
dragonkidd

Hallo,

zu fragen wäre zunächst mal, ob hier einfach nur außergerichtlich eine Frist zur Räumung gesetzt wurde, oder ob bereits ein gerichtliches Urteil im Raum steht und der GV schon unterwegs ist.

Im ersten Fall produziert man zwar durch die Nichträumung weitere Kosten, konkreter Rausschmiss droht aber erst wenn der GV unterwegs ist.

In beiden Fällen ist dringend der Kontakt mit dem zuständigen Sozialamt nötig, dass sich um anderweitige Unterbringung kümmern wird, und im Fall zwei ggf. auch eine Einweisung in die bisherige Wohnung vornehmen kann, bis eine Alternative gefunden ist.

Gruß vom Wiz

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Hallo Levay.
Dazu noch ein Nachtrag:smiley:ie Mutter hatte schon eine neue
Wohnung, die ist ihr aber in letzter Minute abgesagt worden.
Sie hatte leider nur eine mündliche Zusage. Soweit ich weiß,
kann man ein Kind nicht einfach auf die Strasse setzen.

Hallo,

da würde ich mich nicht darauf verlassen.
Ob mit Kind oder 100 Jahre alt, seinen Pflichten muss man nachkommen und so hart sich das anhört, ein Vermieter ist auch ein Mensch der seinen Verpflichtungen nachkommen muss. Leider wird das immer sehr einseitig gesehen.

Wünsche dir aber trotzdem, dass sich alles im Guten regelt.

Gruß

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Sie hatte leider nur eine mündliche Zusage. Soweit ich weiß,
kann man ein Kind nicht einfach auf die Strasse setzen.

Deshalb soll die Mutter ja SOFORT zum Sozialamt gehen.
Sie soll sich nicht einfach darauf verlassen, dass die Wohnung schon
nicht geräumt wird - denn das wird sie nach Ablauf einer gerichtlich festgesetzen Räumungsfrist (bei deren Festlegung das Kind vielleicht berücksichtigt wird), egal ob Kind oder nicht.

Und sie kommt dann auch nicht auf die Straße, sondern im Extremfall in eine Obdachlosenunterkunft. Und all das kann man vermeiden, wenn man sich rechtzeitig an die Behörden wendet und sich um eine Sozialwohnung kümmert.
Und um das Wort zum Sonntag noch zu vertiefen:
In Zukunft sollte diese Mutter auch nicht vier Monate lang keine Miete zahlen und abwarten, sondern sich vorher darum kümmern !
Wer sich anständig verhält (und um mit Kurt Beck zu sprechen, sich rasiert und wäscht) dem bezahlt der Staat nämlich eine angemessene Sozialwohnung !

Gruß, Trobi