angenommen,jemand habe aus einem absoluten trümmerhaufen.der noch nie bewohnbar war,ein komplett neues appartement gebaut und dafür eine mietlaufteit von 30 jahren bekommen.dann erhielte der fleissige mieter,nur weil er sich auf legitime einhaltung von bau-fristen berufen hatte,die fristlose kündigung mit räumungsklage wegen eigenbedarfs.
Außerdem ist die betreffende mieterin seit jahren schwer chronisch krank-und dadurch zum Hartz-4-empfänger geworden.Mit welchen mitteln könnte sie sich verteidigen bzw.was bedeutet eigentlich die sozialklausel "Härtefall-regelung " bei vom VM bereits bei gericht eingereichter räumungsklage?
Könnte sie bei der erst zur hälfte abgewohnten zeit wenigstens die hälfte der investitionen zurückverlangen?
Wer mehr ahnung von justicia hat,möge sich doch melden:vorab schon mal vielen dank für etwaige kompetente antworten! Liebe grüsse Coisario
Hallo,
[…]die fristlose kündigung mit räumungsklage wegen eigenbedarfs.
es gibt keine fristlose Kündigung wegen Eigenbedarf.
Gruß
Joschi
richtig, und eigenbedarf muss nachgewiesen werden.