Hallo,
folgendes Problem: In einem Mehrfamilienhaus wohnt seit einem Jahr eine Familie, die ständig Lärm und Dreck verursacht. Nach der dritten Abmahnung stand die Kündigung kurz bevor. Dem kam die Familie zuvor, indem Sie selbst zum 1. November kündigte. Da dann keine neue Wohnung gefunden wurde, versuchte die Familie, die Kündigung zurückzuziehen. Aufgrund der zahlreichen Probleme und immer wieder kehrenden Beschwerden von vielen anderen Mietern wurde dies jedoch vom Vermieter abgelehnt. Die Familie wohnt nun immer noch in diesem Haus und macht Krach und Dreck wie eh und je. Der Vermieter vertröstet die übrigen Mieter mit dem Hinweis, dass er ihnen ausreichend Zeit geben muss, um eine neue Unterkunft zu finden, und eine Räumungsklage würde ebenfalls viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Also nun die Frage: Wie lange müssen die Mieter diese Nachbarn noch ertragen? Etwa mehrere Monate? Welche Schritte kann der Vermieter überhaupt einleiten, um die möglichst schnell loszuwerden? Ob die Miete noch gezahlt wird, weiß ich leider nicht.
Vielen Dank im Voraus, Nikira
Hallo
Welche Schritte kann der Vermieter überhaupt einleiten, um die möglichst schnell loszuwerden?
Andere Möglichkeiten als die Räumungsklage hat der Vermieter nicht.
Da die Gerichte überlastet sind, ist i.d.R. ist mit 3-9 Monaten Wartezeit bis zum Verhandlungstermin zu rechnen plus Urteilsverkündung plus Terminvorlauf Gerichtsvollzieher/Spedition und evtl. plus Räumungsschutzzeit/Verlängerung
Für sämtliche Kosten muss der Antragsteller zudem in Vorlage treten - mehr z.B. hier:
http://www.mietrecht.org/kuendigung/raeumungsklage-d…
Wenn der „schreckliche Nachbar“ andere Hausbewohner belästigt/beeinträchtigt (z.B. durch Lärm), dann können die sehr wohl auch ihre persönlichen Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend machen anstatt nur abzuwarten das der Vermieter alles für sie regelt. Das würde wiederum unterstützend wirken bei der Räumungsklage des Vermieters. Zudem wird eine Unterlassungsklage i.d.R. erheblich schneller bearbeitet als „nur“ eine Räumungsklage eines Vermieters. Allerdings wäre dann auch hier von den Antragstellern die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten also „Risikogebühr“ einzusetzen …
Grüsse Rudi
Das sind alles Fragen, die Ihnen nur der Vermieter beantworten könnte, wenn er denn will. Um seinem Wollen ein wenig auf die Sprünge zu helfen, wäre eine Mietminderung durch die anderen Mieter zu überdenken. Das sollte aber nur mithilfe eines Anwalts für Mietrecht geschehen.
Kommt jetzt auf den erfolgten Schriftverkehr an:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html
vnA
Hallo,
zunächst müsst ihr über einen Zeitraum von 1 - 2 Wochen genau notieren, was wann und wie genau pasiert. z. B. 22:50 Uhr am 2. 1. lautes Türenschlagen, 3. 1. 00:50Uhr anhaltendes Duschen, Radio, TV laut, Abfall am… vor die Wohnungstür gestellt, Treppe in Woche 4 nicht gekehrt/geputzt etc. Diese Mängelprotokoll an den Vermieter schicken und mit Terminsetzung genaues Datum ca. 2 Wochen nach dem Schreiben Beseitigung dieser Mängel verlangen. Am Ende des Schreibens : " Sollten Sie wider Erwarten diese erhebliche Beeinträchtigung unseres Mietverhältnis nicht bis zum… abgestellt haben, werden wir die Miete ab diesem Termin um 10 % kürzen." Zweckmäßigerweise ist dies ein 1. oder 15. im Monat, damit man das leichter ausrechnen kann.
Wisapo
Hallo Nikira,
ausser einer wirksamen Kündigung und anschliessender Räumungsklage, sofern der Mieter keine Anstalten macht auszuziehen…kenn der Vermieter nicht viel unternehmen
Die Dauer des Verfahrens ist von unterschiedlichen Dingen abhängig und dauert pi mal Daumen ca 12-18 Monate, es kann schneller gehen aber auch noch länger dauern.
Er könnte der Familie bei der Wohnungssuche behilflich sein oder eine nette „Abfindung“ für die Umzugskosten abieten…so der Mieter überhaupt auszugswillig ist. Die Abfindung könnte den Willen, vielleicht doch das Feld zu räumen, dennoch positiv beeinflussen.
Die restlichen Mieter könnten sich zusammenschliessen und sich rechtlich beraten lassen, Stichwort Mietminderung.
(Man könnte hierzu den VM, wenn das Verhältnis stimmt, sogar mit ins Boot nehmen)
Der Vermieter kann die Ausfälle, die ihm durch die Mietminderung der anderen Mieter aufgrund des Störers entstehen, bei eben diesem wieder versuchen geltend machen…sofern der Mieter solvent ist.
Grüße
Mau
Naja, dann können wir wohl erst mal nichts anderes tun als abwarten und hoffen. Die Mieter sind wohl schon auszugsbereit, aber da die offenbar bereits aus mehreren Wohnungen geflogen sind und bei den großen Wohnungsunternehmen keine Wohnung mehr bekommen, haben sie jetzt Probleme, etwas zu finden. Der Vermieter sieht die Räumungsklage als allerletzten Ausweg an und hofft, dass die von selbst bald das Feld räumen… Danke an alle für die Antworten, jetzt weiß ich zumindest, was da eventuell noch an Wartezeit auf uns zukommen kann. LG, Nikira
Mutig einfach die Miete um 10 % zu kürzen ohne Fallspezifischer Juristischer beratrun. Dass kann dazu führen, dass dann der flasche zum Auszug gezwungen wird.
Mietminderung ist aber ansonsten möglich.