Hallo,
mir ist die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt worden u. ich bin fristgerecht ausgezogen.
Während der Kündigungsfrist hat meine Exvermieterin eine Räumungsklage, gegen mich, bei Gericht erhoben.
Wer kommt nun für die Kosten auf?
Hinweisen möchte ich noch auf folgendes:
In der Kündigung teilte sie mir durch den Anwalt mit, dass sie nur zwei Eigentumswohnungen hätte u. meine für ihren Mann braucht.
In der Räumungsklage bot sie mir plötzlich eine weitere Eigentumswohnung an.
Kann diese unterschiedliche Aussage bei Gericht relevant sein?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße Heike
Liebe Heike,
leider kann ich Dir keine konkrete Antwort auf die Frage geben, weil dieses nicht mein Fachgebiet ist.
Ich wünsche Dir aber trotzden viel Erfolg bei den weiteren Recherchen.
Gruß Kelle19
Hallo Heike,
beim besten Willen - diese Frage ist zu speziell, ich bin ja kein Anwalt. Was mir seltsam vorkommt ist, dass sie eine Räumungsklage erhebt, wenn Du sowieso noch Zeit zum Ausziehen hattest. Ich wüßte nicht, warum Du diese Kosten übernehmen mußt. Aber wende Dich unbedingt an den Mieterverein oder einen Anwalt.
Viele Grüße
Petra
Hallo Kelle19,
auch wenn du keine Antwort auf meine Frage hattest, vielen Dank für deine Mühe.
Liebe Grüsse
Heike
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Hallo Petra,
vielen Dank für deine Antwort.
Liebe Grüße
Heike