Räumungsklage wer kennt sich aus

hallo leute

wir habe da ein problem

wir sind vor 2 jahren in ein haus zur miete gezogen.
im garten, im keller, und auch in dem anbau des hauses war alles voller müll gelegen.
und das nicht zu wenig.
er hatte uns zugesagt seinen müll innerhalb 4 wochen zu holen was er natürlich nicht getan hat. wie dann 3 monate vorbei waren haben wir ihn angeschrieben aber keine reaktion. also sind wir zum anwalt und der hat ihm 2 mal angeschrieben und eine frist gesetzt und wieder ist nix passiert. also haben wir einen entsorger geholt und alles abholen lassen und haben es ihm an der miete abgezogen. was laut anwalt ok ist.
dann hat er uns (im mietvertrag schriftlich zugesichert) das er die schäden im haus beseitigt auch da ist nix passiert. wir haben das gemacht und ihm von der miete abgezogen. laut anwalt ok.
jetzt kommt eine räumungsklage ins haus wo drinn steht das wir erhebliche mietschulden haben und deshalb raus müssen.

wer hat einen tip

Huhu !

  1. Ist denn überhaupt eine Kündigung eingegangen ? (Zugang durch den Vermieter nachweisbar)

  2. Wurde die „Ersatzvornahme“ nachweisbar an den Vermieter zugestellt ? Also wurde der Vermieter nachweisbar darüber informiert, dass aufgrund der Untätigkeit eine Entsorgung durch Sie erfolgt ?

Selbstverständlich besteht das Recht, die Miete zu mindern, in welchem Rahmen kann ich ohne genauere Infos nicht beurteilen… wie schlimm ist bzw. war die Vermüllung ? Gab es z.B. schon Rattenbefall, Schimmel, etc… das wäre natürlich ein erheblicher Grund zur Mietminderung… sofern diese angekündigt und nachweislich dem Vermieter zugegangen war…

Auf jeden Fall binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich beim Amtsgericht am Wohnort der Klage widersprechen, sonst iss „futsch“…

aber nach dem Widerspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung… ob Sie sich das antun, müssen Sie selbst entscheiden… wenn man so einen miesen Vermieter hat… vielleicht doch woanders hinziehen…

Ist der Vermieter eine Privatperson oder eine Baugenossenschaft oder ähnliches ?

Bei Bedarf kann ich gerne ein Schreiben verfassen, nur bräuchte ich dann genauere Informationen !

MfG

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.

Eklis64

Hallo „actros1968“,

um Euch? eine seriöse Antwort zu geben, ist eine genauere Darstellung des Sachverhaltes notwending, um Euch? nicht irgendwas zu erzählen.

  • Wer ist wir?:
  • geht es um den Vermieter oder Vormieter?
  • Wie hoch sind die Mietschulden heute (Monatsmieten)??
  • Wohnt der Vermieter in erreichbarer Nähe?
  • Von wem kam die Räumungsklage (Vermieter/Anwalt)?

Leider ist das „Kind“ schon in den Brunnen gefallen, ein früheres Nachfragen bei „werweiswas“ hätte hier die Situation merklich entspannt und eine positive Lösung für Euch? sehr warscheinlich gemacht.

Alles weitere entscheidet Ihr mit der genaueren Darstellung Eurer Situation wie s.o.

mit freundlichen Grüßen

Gunter Weber s.r.

hallo leute

wir habe da ein problem

wir sind vor 2 jahren in ein haus zur miete gezogen.
im garten, im keller, und auch in dem anbau des hauses war
alles voller müll gelegen.

wer hat einen tip

Hallo, gehen Sie zum gleichen Anwalt, der die Müllsache bearbeitet hat. Dieser wird feststellen, daß Sie keine Mietschulden haben, denn Sie haben ja Ihre Miete bezahlt, davon lediglich Ihre Auslagen abgezogen.- Lange herumliegender Müll kann auch gesundheitsgefährdend sein, von der Minderung der Wohnqualität ganz abgesehen.
Legen Sie selbst bzw. über diesen Anwalt schriftl. Widerspruch gegen die Räumungsklage ein, da der Grund -erhebl. Mietschulden- garnicht gegeben ist.- Gruß, Achim