Hallo miteinander,
wer kommt für die Räumungskosten (z.B. Abriss der Laube, Sickergrube etc.) eines zeitlich unbefristeten Kleingartens bei Kündigung auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses auf?
Muss der Kleingärtner selber dafür aufkommen oder ist hierfür derjenige verpflichtet, für den der Planfeststellungsbeschluss durchgesetzt wird, d.h. derjenige, der die Fläche demnächst in Anspruch nehmen will?
Vielen Danke für eure Antworten -
schlonz
Hallo,
üblicherweise ist - im Falle von Hobbygärten oder sog. Grabeländern - der Pächter (vertraglich und eingeschränkt nach dem Sachenrecht des BGB) verpflichtet, das Gelände nach Kündigung geräumt zu übergeben. Es ist dabei „fast“ egal, warum gekündigt wurde.
Ob es davon abweichend einen Unterschied in „echten“ Dauerkleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz gibt, weiss ich nicht.
Gruß vom
Schnabel
Vielen Dank für die Antwort. Nach dem gesunden Menschenverstand hätte ich gedacht, dass der, für den man räumen muss, die Räumung bezahlt.Aber nach dem gesunden Menschenverstand geht es ja nicht unbedingt.
Beste Grüße
schlonz
Hallo,
nach „meinem gesunden Menschenverstand“ räumt derjenige, der auf dem Eigentum anderer Leute Krempel errichtet oder lagert, den auch wieder weg, wenn er geht (oder gehen muss
).
Überlege selbst: ich stelle Dir mein Grundstück zur Verfügung, damit Du dort kleingärtnerst und anschliessend darf ich die von Dir „gedängelte“ Bretterbude nebst Jauchegrube entsorgen? Das passt wohl auch nicht oder ? 
In der Praxis lagern auf solchen Flächen dann je nach Lage und Zeitraum der Nutzung Altautos, mehrere solcher Behausungen oder Kubikmeterweise Sperrmüll. Nicht jeder Kleingarten ist immer ein hübsch dekoriertes Gartenhäuschen mit Zierpflanzen 
Gruß vom
Schnabel