gibt es für vermieter eine möglichkeit eine mietwohnung ohne räumungstitel öffnen zu lassen?
oder anders gefragt ist es möglich wenn ein meiter bereits sechs monate mietrückstände hat und eher selten in seiner wohnung ist dort auch keine post erhält durch einen Titel ( der ihm nicht zugestellt wurde) aus der wohnung zu werfen ?
Hallo !
Nein !
Man kann natürlich bei „Gefahr im Verzug“ in die Wohnung rein,zum Beispiel Wasserrohrbruch,Wasser läuft aus Wohnungstür oder durch Decke in untere Wohnung.
Dazu braucht man weder Titel noch Gerichtsvollzieher,selbst Polizei ist m.E. nicht nötig.
Sie sollte man aber später informieren,zumal man das Schloß wechseln musste,damit wieder abgesperrt werden kann.
Ein amtliches Schreiben gilt aber auch als zugestellt,wenn man „Einwurfeinschreiben“ wählt,die Post vermerkt ja die Zustellung in den Briefkasten des Mieters.
Einen „Räumungstitel“ muss man ja erst erwirken,dann kann man auch mit Gerichtsvollzieher-Hilfe die Wohnung in Abwesenheit des Mieters räumen lassen.
Allerdings Kosten für den Vermieter. Er muß die noch brauchbaren Möbel einlagern und zur Abholung bereithalten,Müll und erkennbar Unbrauchbares an Hausrat und Einrichtung kann entsorgt werden,verursacht aber auch Kosten.
MfG
duck313