Sagen wir mal - es betrifft den Südraum von Deutschland, eine Grossstadt…
Angenommen gegen Mieter X gibt es einen Räumungstitel für die aktuelle Wohnung.
Wenn nun die Grichtsvollzieherin kommt, und die Wohnung mit Werkzeug öffnet -
Wo müssen/kommen dann (a) der Mieter X und (b) dessen ganzen Sachen hin ?
Auf die Strasse/UnterNeBrücke/hässlicherPlattenbau/Wald/Hotel/Jugendherberge/Bahnhofsmission ?
Ich kenn mich da nicht so aus, mich würd das aber mal schon so informell interessieren…
Ohne genaue Kenntnisse, ich schreibe einfach mal was ich aus gewissen TV-Reportagen über das Thema mitbekommen habe - lasse mich aber gerne korrigieren
Der Titel alleine wirft den Mieter nur auf dem Papier raus - ob er tatsächlich auch auszieht steht woanders -> Zwangsräumung. Der Gerichtsvollzieher muss vom Vermieter (der zuvor den Räumungstitel erwirkt hat) zu einer Zwangsräumung beantragt werden. Hierbei darf auch gewaltsam in die Wohnung eingedrungen werden, notfalls mit Polizeischutz.
Wohin der Mieter geht ist Sache des Mieters - hat er sich nicht um eine neue Wohnung bemüht wird er über den Gerichtsvollzieher in eine entsprechende Unterkunft der Stadt eingewiesen (Obdachlosenunterkunft etc.). Ob er da dann auch hingeht ist natürlich auch Sache des (nun Ex-)Mieters.
Der Umgang mit dem Wohnrates des (Ex-)Mieters ist Sache des Vermieters, kann wohl entsorgt werden. Bestimmte Sachen müssen aber glaube ich aufgehoben werden?
Die Kosten trägt komplett der Vermieter - kann es aber vom Mieter einklagen. Nur greift mal einem nackten Mann in die Tasche…
Wo müssen/kommen dann (a) der Mieter X und (b) dessen ganzen
Sachen hin ?
Die Mieter werden von der Gemeinde irgendwo untergebracht. Was eben gerade da ist, notfalls auch ein billiges Hotel. Die Sachen der Mieter werden z. B. bei einer Möbelspedition eingelagert.
Zwangsräumung. Der Gerichtsvollzieher muss vom Vermieter (der
zuvor den Räumungstitel erwirkt hat) zu einer Zwangsräumung
beantragt werden. Hierbei darf auch gewaltsam in die Wohnung
eingedrungen werden, notfalls mit Polizeischutz.
Sieht so aus. Das wird wohl durchgezogen .
Die Kosten trägt komplett der Vermieter - kann es aber vom
Ja, Vermieter Y macht das wohl…
Angenommen Mieter X stellt sich etwas dusselig an - dann muss er
eben auch ausziehen…
Mieter einklagen. Nur greift mal einem nackten Mann in die
Tasche…
Er hat ja dann die Möbel und Küchenbesteck etc. :->
Bin zwar nur Laie, habe aber auch diese Reportagen gesehen. Ich glaube, ein Entsorgen wäre mit Sachbeschädigung und/oder Diebstahl gleichzusetzen. Soweit ich informiert bin, muß dem Ex-Mieter Gelegenheit gegeben werden, seinen Besitz abzuholen, soweit dieser vom Gerichtsvollzieher nicht gepfändet wird. Allerdings muß der Besitzer dann dem Spediteur die Lagergebühren bezahlen.
Gruß
Sticky
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NOCH gibt es Verfassungsgemäße Rechte für jeden Bundesbürger.
Eines dieser Rechte ist der auf Wohnraum.
Daher ist auch jede Kommune (Stadt) vom Grundgesetz her verpflichtet,
bei drohender „Obdachlosigkeit“ von Amts wegen für entsprechenden
Ersatzwohnraum zu sorgen (Wozu die Betroffenen in vielen Fällen nämlich
selber nicht mehr in der Lage sind).
Daher ist diese „Wohnraumstelle/Wohnungswesen/Amt für Wohnungswesen“ (um nur einige Namensbeispiele aus den Bundesländern zu nennen)direkt beim
städtischen Ordnungsamt angesiedelt
Spätestens mit dem Einreichen eines „Antrages auf Zwangsräumung einer
Mietwohnung“ beim örtlichen Amtsgericht wird diese Behörde auomatisch
informiert und kann bei bestimmten Sozialen Umständen
(Großfamilie mit vielen Kleinkindern z.B.) eine „Beschlagnahme“ der
Wohnung durchführen,so das die Familie dort zunächst einmal weiter leben kann.Der Vermieter erhält dann anhand des ortsüblichen Mietspiegels eine „Entschädigung“ für die Zwangsverwaltung der Wohnung.
Daher hier noch einmal für beide Seiten wichtige TIPPS:
Wenn es irgend geht,Zwangsräumung vermeiden…
Hier in NRW kostet so eine im Durhschschnitt 5.000,-€
Da könnte man als Vermieter eher an den Mieter herantreten und sagen,
ich zahle dir den Umzug in eine andere Wohnung mit 2.000,-€
das währen dann immer noch 3.000,-€ gespart…
Und als Mieter könnte man zum Wohnungsamt gehen und sagen,mein
Vermieter ist bereit mir den Umzug zu bezahlen…habt ihr da eine Wohnung für mich??..
also das mit der Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bei drohender Obdachlosigkeit ist völlig richtig. Mit dem Amt für Wohnungswesen, etc. hat das aber herzlich wenig zu tun. Die stehen da mit uns in keiner Verbindung. Auch Informationen über Zwangsräumungen gehen bei uns nicht ein.
Die für den Vermieter oftmals hoch ärgerliche Angelegenheit ist aber, dass das Ordnungsamt, so keine anderen Möglichkeiten vorliegen, was sehr häufig der Fall ist, den Mieter als Schutz vor Obdachlosigkeit wieder in die geküdigte Wohnung eingewiesen wird.
Gruß,
Dea
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auf das Grundgesetz muss ich nicht eingehen, denn hierzu ist bereits ausreichend genug dargelegt.
Die Räumung darf nur der Gerichtsvollzieher vornehmen. Die Kommunen sollen Leerräume vorhalten, damit für solche Fälle Unterkunft vorhanden ist. Der Mieter wird dann in eine Notunterkunft eingewiesen.
Erklärt die Kommune, dass sie derzeit keine Leerstände hat, kann und wird die Gerichtsvollzieherin den Mieter in die Wohnung einweisen, in der er zwangsgeräumt werden soll.
Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors, der als Berater in einem Mieterverein arbeitet, dar.
Grüsse Günter
Angenommen gegen Mieter X gibt es einen Räumungstitel für die
aktuelle Wohnung.
Wenn nun die Grichtsvollzieherin kommt, und die Wohnung mit
Werkzeug öffnet -
Wo müssen/kommen dann (a) der Mieter X und (b) dessen ganzen
Sachen hin ?
Auf die
Strasse/UnterNeBrücke/hässlicherPlattenbau/Wald/Hotel/Jugendherberge/Bahnhofsmission
?
Ich kenn mich da nicht so aus, mich würd das aber mal schon so
informell interessieren…