Richtig lesen!
Ich bin jedoch nicht Deiner Meinung, was den Zusammenhang zwischen Rehabilitation und RAF-Symbol angeht.
Wo stelle ich diesen her?
Die Aussage ist lediglich, dass ein Mensch, der in der Vergangenheit dieser Organisation angehört hat, trotzdem wie ein Mensch zu behandeln sei, wenn er rehabilitiert ist, was in diesem Fall ein Abschwören dieser Ideologie beinhaltet.
Einem solchen Menschen Achtung und Sympathie vorzuenthalten wäre in sich auch genauso unmenschlich wie dessen früheres Verhalten.
Mit dem Symbol hat das herzlich wenig zu tun.
Einen Menschen, der im Namen der RAF Straftaten begangen hat und nach seiner Haftentlassung das Symbol dieser Organisation weiter zutage trägt, würde ich anders einstufen als „rehabilitiert“: Das würde ich eher als „pathologisch“ einstufen.
Das RAF-Symbol steht nicht für Rehabilitierte
Genau, aber ich sprach bewußt nur von diesen. Und diese verdienen Sympathie und nicht Verachtung.
sondern für eine Ideologie die unschuldige Bürger als Geisel und Opfer mißbraucht hat.
Im konkreten Fall handelt es sich um eine verfassungsfeindliche Organisation, die entsprechend verboten wurde.
Die hiermit verbundenen Konsequenzen bezüglich Identifikationsmerkmalen, Propagandamaterial und Ähnlichem sind klar definiert: §86 StGB, §86a StGB und möglicherweise sogar §91 StGB (Stichwort „Gewalttat anpreisen“)
Also gilt für mich: Verbot nein, Ächtung ja.
Auch den Menschen darf man nicht ächten unter der Voraussetzung, dass er vollständig rehabilitiert ist.
Ächtung von Personen ist kein rechtsstaatliches Konzept. Das ist Selbstjustiz und stuft den Durchführenden prinzipiell gleich ein wie das Gegenüber: aktives Missbilligen und Zuwiderhandlung gegen die Instrumente des Rechtsstaats.
Gruß,
Michael