Anfang des Jahres wurde ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft und wurde lediglich mit der gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag angegeben.
Heute hat sich bei einem Werkstattbesuch herausgestellt, dass der Krümmer gerissen ist. Hat man nun Ansprüche gegenüber dem Händler?
Die Auspuffanlage kann je nach Auslegung und Fahrzeug ein Verschleißteil oder für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs ausgelegt sein. Der Riss kann durch natürliche Ursachen oder durch Beschädigung von Außen hervorgerufen sein.
Dementsprechend kommt es auf die Ursache des Risses, das Fahrzeug und das Alter sowie die Laufleistung an, wenn man unterscheiden will zwischen dem Eintritt natürlichen Verschleißes und eines Sachmangels, der bei Übergabe schon vorgelegen hat.
Dementsprechend kommt es auf die Ursache des Risses, das
Fahrzeug und das Alter sowie die Laufleistung an, wenn man
unterscheiden will zwischen dem Eintritt natürlichen
Verschleißes und eines Sachmangels, der bei Übergabe schon
vorgelegen hat.
Aber die Beweispflicht, dass es sich nicht um einen Schaden der schon bei Übergabe vorlag, liegt momentan (noch) beim Verkäufer. Richtig?
Dementsprechend kommt es auf die Ursache des Risses, das
Fahrzeug und das Alter sowie die Laufleistung an, wenn man
unterscheiden will zwischen dem Eintritt natürlichen
Verschleißes und eines Sachmangels, der bei Übergabe schon
vorgelegen hat.
Aber die Beweispflicht, dass es sich nicht um einen Schaden
der schon bei Übergabe vorlag, liegt momentan (noch) beim
Verkäufer. Richtig?
Die „zeitliche Beweispflicht“ ja, die sachliche bleibt beim Käufer.
Der Käufer muss demnach zuerst beweisen können, dass der Defekt ein Mangel der Sache ist(und nicht etwa Verschleiß, Fehlbedienung, Unfall,…).
Wenn dann klar ist, dass nun, heute, hier und jetzt ein Sachmangel am Fahrzeug besteht, dann wird innerhalb von 6 Monaten davon ausgegangen, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war (wenn der VK das nicht widerlegen kann).