Rahmen kürzen?

Nabend und einmal freundlich mit der linken winken.
Ich möchte an meinem Cruiser japanischer Herkunft den sogenannten „hilfsrahmen“ kürzen bzw. ganz entfernen.
Hilfsrahmen nenn ich mal den Ausleger der den Sozius sitz bzw. auch den Sozius trägt. Als Einsitzer ist das schon umgeschrieben.
Gibt es im Ruhrgebiet einen TÜV der dem aufgeschlossen gegenüber steht?
Wenn Ihr den Namen nicht im öffentlichen Forum schreiben wollt, gerne auch per Mail.
Gemacht wird das sowieso, aber schön wäre es dabei das mit TÜV Segen zu machen.
Und bitte nicht den Tip mit Yamaha anschreiben, habe ich gemacht. Die winken ab weil noch nie gemacht und können das nicht beurteilen? Wer denn sonst wenn nicht der Hersteller?
er Inschenör bei uns im Ort verweist auf Yamaha.
Gibt es denn keinen TÜV Mann vom Fach der eine gute handwerkliche Arbeit noch aufgeschlossen beurteilen kann?
Weil Fighter sehen doch auch aus wie „Streichholzschachteln“. Mit Heckumbau Rahmenkürzungen usw.
Danke fürs Lesen und für die TIPPS

Mein Typ: Suche dir eine Werkstatt die Arbeiten am Rahmen ausführt. Also zum Beispiel aus einem Motorrad ein Motorrad mit Seitenwagen baut.
Diese Werkstätten haben einen guten Draht zum TÜV und sprechen sich schon vor dem Umbau mit dehnen ab.

MfG Wolfgang

Wenn der Hersteller sich schon nicht dazu äußern mag-warum sollte ein Sachverständiger des TÜV/DEKRA dafür im wahrsten Sinne des Wortes „den Kopf hinhalten“?
Jede Änmderung ohne entsprechende Freigabe des Herstellers oder ein gültiges Prüf/Teilegutachten muß vom TÜV heute bis zur letzten Schraube dokumentiert und begründet werden.
Das kann nur eine sogenannte Typprüfstelle beurteilen(z.B. TÜV Essen)
Das kostet aber richtig Geld.

Grüße

Moin Moin,
Mal abgesehen davon, daß am Rahmen nichts verändert werden darf, ist es möglich den (Hilfsrahmen) zu entfernen, da dieser nur zur „Aufnahme von Lasten“ dient.
Jeder 2. Streetfighter fährt so rum.
Solange es Dir gelingt, den Fahrersitz und die Radabdeckung zu gewährleisten, wird auch kein „Baurat“ was dagegen haben.
Ausgenommen Du musst noch etwas anschweissen, oder anschrauben (mit Hilfe von Bohrungen oder Gewinden) die vorher nicht waren.
Das muss dann von einer anerkannten Zweiradwerkstatt o.ä. ausgeführt werden.
F.G.

Ob es sich um einen reinen „Hifsrahmen“ handelt weiß nur der Hersteller und der äußert sich nicht.
Und Schweioßungen und Bohrungen am Rahmen darf keiner ohne Genehmigung des Herstellers machen.Auch keine „Fachwerkstatt.“

Und weil "jeder 2. " so rumfährt muß es also erlaubt sein?

Der „Baurat“ konnte das vor 30 Jahren vielleicht noch durch „Handauflegen“ absegnen.Heute geht so etzwas nicht mehr.

mfg

Moin Moin,
Mit „Fachwerkstatt“ meine ich natürlich, Werkstätten und Betriebe die sich mit solchen Umbauten (Customizing) befassen.
Das hat mit „Handauflegen“ nichts zu tun.
F.G.

Das „Handauflegen“ bezog sich auf den „großzügigen“ Prüfer und nicht auf die Werkstatt.Die handelt auf Kundenwunsch und sichert sich über den Auftrag ab.(Der wollte das so).
Im Rahmen einer äußerst rigiden QS Überwachung muß heute jeder Furz dokumentiert und die Zulässigkeit begründet werden.
Bei Abweichungen wird sofort Bestechlichkeit unterstellt.Das wäre nämlich ein „Gefälligkeitsgutachten“.
Und so einen „Gefälligkeitsgutachter“ sucht der TE ja wohl?

mfg

Moin Moin,
Ausgehend davon, daß der Ratsuchende weiß, was ein Hilfsrahmen ist, habe ich diesen Rat gegeben.
Da ich ursprünglich vom Chopperbau komme, weiß ich was geht (ganz legal und offiziell) und was nicht.
So waren z.B. Sissybars, seitliche Kennzeichen und kurze Radabdeckungen vor den EU Richtlinien, ein Unding.
Um diesem mal ein Ende zu setzen, Firmen wie z.B, Big Bike No1 in München, um nur einen zu nennen, führen solche Arbeiten täglich aus.
Und der Meister segnet alles.
F.G.

Hallo
der Rahmen ist jetzt gechoppt. Das ganze ist als Einzelsitzer eingetragen.
Gruß ich