Moin,
Ich überlege, den Rahmen meines roten Rades mit roten Reflexklebeband
zu bekleben. Es hätte dann fast überall „Katzenaugeneffekt“. Ist das
verkehrsvorschriftenhalber zulässig?
Gruß
Hannes
Moin,
Ich überlege, den Rahmen meines roten Rades mit roten Reflexklebeband
zu bekleben. Es hätte dann fast überall „Katzenaugeneffekt“. Ist das
verkehrsvorschriftenhalber zulässig?
Gruß
Hannes
Wo kommen wir denn da hin?
Hallo!
zu bekleben. Es hätte dann fast überall „Katzenaugeneffekt“.
Ist das
verkehrsvorschriftenhalber zulässig?
Im Land der fast kaum spürbaren regelungsdichte kann man sich eigentlich denken, dass alles, was man sich selbst so mal ausdenkt, nicht erlaubt ist 
§ 67 Absatz 2 StVZO
1An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. 2Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel
Weiter unten steht dann auch, welche Reflektoren vorgschrieben sind. Weil die am Rahmen nicht vorgeschrieben sind, sind sie eben verboten. Klar, wo kommen wir auch hin, wenn jeder sein Rad reflektieren lässt wie es ihm gefällt 
Gruß,
Florian.
Hallo,
Weiter unten steht dann auch, welche Reflektoren vorgschrieben
sind. Weil die am Rahmen nicht vorgeschrieben sind, sind sie
eben verboten.
ohne die Regulierungswut des Verkehrsministers verteidigen zu wollen - ganz so streng, wie du es darstellst, ist selbst die StVZO nicht (http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html):
§67 (8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
–
Philipp
Also ich denk da kann man draufkleben was man will…
Es gint ja auch fahrader die teilweise mit reflektierendem lack
beschichtet sind. Wie z.B. meins. Da is der ganze hinterbau
reflektierend.
Gruss Flo