hallo,
ich bin eigentlich bestens mit rechten und pflichten in bezug auf das algI bedraut. dachte ich bis gestern. ich arbeite in der medienbranche und melde mich ständig ab und an. meine letzte abmeldung war im dez13 aufgrund urlaubs. nun habe ich während meines urlaubs gearbeitet(im europäischen ausland) und bin im anschluss im ausland geblieben. ich habe also sozialtage gesammelt konnte aber aufgrund meiner abwesenheit keine persönliche arbeitslosmeldung vornehmen.
für mich war die sache klar. ich geh im juli hin lege alles vor und die damen und herren ziehen sämtliche tage seit meiner letzten neuinanspruchnahme zusammen und geben mir ein go. gestern erfuhr ich, dass ab dem teg der pers. arbeitlosmeldung zurückgeschaut wird. damit fehlten mir dann 15 tage. habe den paragraphen auch gefunden und verstehe die nummer auch.
was ich wissen möchte:
durch meine ständige an und abmeldung mache ich doch ständig meine sozialtage seit der letzten bewilligung geltend. wie können diese auf einmal aus der berechnung rausfallen??
des weiteren:
bei der berechnung der kurzen anwardtschaft werden sämtliche beschäftigungen über 10 wochen nicht berücksichtigt ist das korrekt und wenn ja wo steht das denn? ich finde immer nur den § indem steht, dass man die anwardtschaft erfüllt wenn die beschäftigungen überwiegend unter 10 wochen sind!! nirgends steht, dass sie bei der berechnung rausfallen.
Mit fG aus Hamburg
der Michel