Rahmenfrist algI

hallo,

ich bin eigentlich bestens mit rechten und pflichten in bezug auf das algI bedraut. dachte ich bis gestern. ich arbeite in der medienbranche und melde mich ständig ab und an. meine letzte abmeldung war im dez13 aufgrund urlaubs. nun habe ich während meines urlaubs gearbeitet(im europäischen ausland) und bin im anschluss im ausland geblieben. ich habe also sozialtage gesammelt konnte aber aufgrund meiner abwesenheit keine persönliche arbeitslosmeldung vornehmen.
für mich war die sache klar. ich geh im juli hin lege alles vor und die damen und herren ziehen sämtliche tage seit meiner letzten neuinanspruchnahme zusammen und geben mir ein go. gestern erfuhr ich, dass ab dem teg der pers. arbeitlosmeldung zurückgeschaut wird. damit fehlten mir dann 15 tage. habe den paragraphen auch gefunden und verstehe die nummer auch.

was ich wissen möchte:
durch meine ständige an und abmeldung mache ich doch ständig meine sozialtage seit der letzten bewilligung geltend. wie können diese auf einmal aus der berechnung rausfallen??

des weiteren:
bei der berechnung der kurzen anwardtschaft werden sämtliche beschäftigungen über 10 wochen nicht berücksichtigt ist das korrekt und wenn ja wo steht das denn? ich finde immer nur den § indem steht, dass man die anwardtschaft erfüllt wenn die beschäftigungen überwiegend unter 10 wochen sind!! nirgends steht, dass sie bei der berechnung rausfallen.

Mit fG aus Hamburg
der Michel

FAQ nicht gelesen?
Hallo,

und melde mich ständig ab und an.

Wie meinen? Man meldet sich arbeitslos aber nicht an?

meine
letzte abmeldung war im dez13 aufgrund urlaubs.

Meinst du aufgrund Ortsabwesenheit?

nun habe ich
während meines urlaubs gearbeitet

versicherungspflichtig?

(im europäischen ausland)

EU?

und
bin im anschluss im ausland geblieben.

versicherungspflichtig gearbeitet oder gefaulenzt?

ich habe also
sozialtage gesammelt

Was sind sozialtage? Noch nie gehört.

konnte aber aufgrund meiner abwesenheit
keine persönliche arbeitslosmeldung vornehmen.

Ist doch logisch?

für mich war die sache klar.

Welche Sache?

ich geh im juli hin lege alles
vor

Was ist alles? Wurde etwas beantragt? Wenn ja, was?

und die damen und herren ziehen sämtliche tage seit meiner
letzten neuinanspruchnahme zusammen

Was wurde dazu schriftlich mitgeteilt?

und geben mir ein go.

Was heißt das allgemeinverständlich?

habe den
paragraphen auch gefunden und verstehe die nummer auch.

Welchen §?

was ich wissen möchte:
durch meine ständige an und abmeldung mache ich doch ständig
meine sozialtage seit der letzten bewilligung geltend.

Bitte allgemeinverständlich beschreiben.

wie
können diese auf einmal aus der berechnung rausfallen??

Ohne die schriftliche Begründung der AA ist keine Antwort möglich.

des weiteren:
bei der berechnung der kurzen anwardtschaft

Was ist „kurze“?

werden sämtliche
beschäftigungen über 10 wochen nicht berücksichtigt ist das
korrekt

Wie ist das im Bescheid wortwörtlich formuliert?

ich finde immer nur den
§ indem steht, dass man die anwardtschaft erfüllt wenn die
beschäftigungen überwiegend unter 10 wochen sind!!

Welcher §?
Vorschlag:

  1. Schreibe das Ganze nochmals neu und vergess die Umschalttaste nicht
  2. Antworte auf meine Fragen
  3. Beachte dabei FAQ 1129, Sonst wird deine Frage gelöscht bzw ich antworte nicht.
  4. Schildere deine „An- und Abmeldungen“ seit der letzten Abmeldung aus dem Leistungsbezug präzise mit ttmmjjjj.

Gruß
Otto (in Hamburg geboren)