Rahmentarifvertrag für Gebäudereiniger

Hallo zusammen,
meine Frau arbeitete bei einer Zeitarbeitsfirma die den Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung anwendet.
Sie kündigte vor drei Wochen und nun folgendes:
Im §15 Abs.2.1 steht
…den durchschnittlichen Lohn der letzten zwölf Monate für seine regelmäßige Arbeitszeit; unberücksichtigt bleiben dabei unverschuldete Fehltage, wie z. Bsp. Krankheitstage…
Was ist damit gemeint?:
1)Brutto- oder Nettodurschnittslohn
2)den Brutto- oder Nettolohn durch wieviel Arbeitstage teilen?
3)muss ich bei der Berechnung diese Krankheitstage abziehen
4)wieviel Prozent Zinsen kann ich auf den Betrag hinzufügen
5)meiner Meinung nach müssen für Urlaubstage und für Krankheitstage die auf den selben Monat fielen z.Bsp. Mai 2012, dieselbe Stundeanzahl berechnet werden, oder?
6)bei einer neuen Zeitarbeitsfirma war Weihnachten und Neujahr meine Frau nicht beschäftigt mit der Begründung…das Hotel in welchem sie durch die Zeitarbeitsfirma arbeitet hat geschlossen, sowie Tage zuvor war angeblich keine Arbeit und der Arbeitgeber bezahlte nicht. Er muss doch bezahlen und wenn ja wieviel?
In dem Arbeitsvertrag meiner Frau steht eine wöchentliche Arbeitszeit von cirka 25 Stunden, sie hat aber auf jeder Abrechnung mindestens 150 Stunden pro Monat.
Nach dem Arbeitsvertrag muss diese Forderung innerhalb zwei Monate beim Arbeitgeber vorliegen, meine Frau wird es per Einschreiben senden. Nach unserer Meinung hat der Arbeitgeber eine Frist von zwei Wochen um den von mir geforderten Betrag zu begleichen, anderweitig kann meine Frau ohne jegliche Nachricht sofort zum Arbeitsgericht gehen, stimm dies?
Vielen Dank für Eure Hilfe, DANKE

FAQ:1129

Hallo zusammen,

Hallo

meine Frau

…ist nicht mehr unpersönlich gem. FAQ:1129 formuliert

&Tschüß