Hallo,
angenommen ein Mieter randaliert in der Wohnung und behauptet einfach es wäre angeblich eingebrochen worden.
Wie ist die Rechtslage?
Gruß
Darius
Hallo,
angenommen ein Mieter randaliert in der Wohnung und behauptet einfach es wäre angeblich eingebrochen worden.
Wie ist die Rechtslage?
Gruß
Darius
hi
angenommen ein Mieter randaliert in der Wohnung und behauptet
einfach es wäre angeblich eingebrochen worden.Wie ist die Rechtslage?
In welcher Hinsicht?
Die Verwüstung der Wohnung?
Vermutliches Lügen des Mieters?
Grundsätzlich wird wohl jeder Mensch bei dem eingebrochen wurde die Polizei rufen. Es ist also leicht feststellbar, ob der Mieter da die Wahrheit sagt. Wenn es eine Versicherung gibt, wird die für die Schäden aufkommen.
Gruß
Edith
hi
angenommen ein Mieter randaliert in der Wohnung und behauptet
einfach es wäre angeblich eingebrochen worden.
Wie ist die Rechtslage?In welcher Hinsicht?
Die Verwüstung der Wohnung?
Vermutliches Lügen des Mieters?Grundsätzlich wird wohl jeder Mensch bei dem eingebrochen
wurde die Polizei rufen. Es ist also leicht feststellbar, ob
der Mieter da die Wahrheit sagt.
Also wie ich das verstanden habe, stellt sich die Frage hier nicht, die „Aufgabenstellung“ sagt doch, dass der Mieter randaliert hat! Also machs doch nicht komplizierter, als es ist!
Wir könnten höchstens fragen, ob der Mieter nun auch dreist genug war, die Polizei zu rufen und zu lügen…?!
Wenn es eine Versicherung gibt, wird die für die Schäden aufkommen.
Wekche Versicherung wäre das jetzt? Eine gegen die Zerstörungswut des Mieters oder eine gegen randalierende Einbrecher (mal vorausgesetzt, der Mieter käme mit seiner Geschichte durch)?
greetz
Der Kater
Hallo.
Stellt sich die Unwahrheit dieser Behauptung heraus, dann hätte der Vermieter einen Grund zur fristlosen Kündigung dieses Mieters, weil der Vermieter mit Zahlungen einstehen muss, für die der Mieter ersatzpflichtig wäre. Der Vermieter könnte also wegen Sachbeschädigung und versuchtem Betrug eine fristlose Kündigung aussprechen und den Schaden an den Mieter weiterbelasten.
Sofern der Sachverhalt bei einer Polizeibehörde zur Anzeige gebracht wird, macht sich der Mieter zusätzlich strafbar wegen des Vortäuschens einer Straftat.
hi
Also wie ich das verstanden habe, stellt sich die Frage hier
nicht, die „Aufgabenstellung“ sagt doch, dass der Mieter
randaliert hat! Also machs doch nicht komplizierter, als es
ist!
ok, ich werde nicht wieder Fragestellungen komplizierter machen
Wenn es eine Versicherung gibt, wird die für die Schäden aufkommen.
Wekche Versicherung wäre das jetzt?
Also in Ö wäre es die Haushaltsversicherung, soferne diese Einbruch und Vandalismus beinhaltet.
Wobei der Vandalismus da aber von den Einbrechern ausgehen muß, damit die Versicherung zahlt.
Wenn der Mieter randaliert, dann ist die Versicherung fein raus und muß nicht zahlen. Kommt der Mieter mit seiner Geschichte aber durch, sieht es anders aus. Allerdings sind Polizisten und Versicherungssachverständige in den seltensten Fällen so doof, um auf solche Geschichten reinzufallen
Gruß
Edith
Hallo,
angenommen ein Mieter randaliert in der Wohnung und behauptet
einfach es wäre angeblich eingebrochen worden.
Versteh ich nicht so ganz.
Dann hätte also der Einbrecher randaliert?
Was waren denn die konkrete Folgen des Randalierens?
Gruß:
Manni